Vertragskündigung PYUR - Rückverlangen alter Hardware rechtens?

Hallo,

kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Habe seit Vertragskündigung infolge Wohnortwechsel mächtig Trappel mit PYUR (früher Primacom). Habe zum Ende 2017 meinen Vertrag aufgekündigt, da ich infolge Arbeitsaufnahme in eine andere Stadt umziehen musste und dort PYUR nicht verfügbar ist.

Ich habe nie eine Kündigungsbestätigung von PYUR erhalten…stattdessen unzählige Werbebriefe mit der Bitte, doch nochmal zu überlegen, im Wechsel mit neuen Rechnungen und Mahnungen. Nach gefühlter Unendlichkeit und einem abschließenden bösen Brief meinerseitsr rief mich dann eines Tages eine Kundendienstmitarbeiterin an, mit welcher ich telefonisch eine gütige Einigung erzielen konnte, was die Anerkennung des Sonderkündigungsrechters anbetrifft.

Heute nun erreichte mich nach weiteren 2 Monaten ein erneutes Schreiben, ich soll innerhalb von 5 Tagen mein Modem und die Smartcard zurücksenden. Anderenfalls müsste ich den Preis von insgesamt 110,00 Euro erstatten.

Ich habe bereits im Netz gelesen, dass die Info für die Rücksendung normalerweise auf der Kündigungsbestätigung vermerkt ist.
Nun, da ich diese Bestätigung in schriftlicher Form nie erhalten habe, war mir auch nicht bewusst, dass die Hardware zurückzusenden ist.
Ich muss dazu erwähnen, dass Primacom vor 5 Jahren meinen Vertrag umgestellt hat und ich in diesem Zusammenhang neue Hardware zugesaandt bekam. Meine damalige telefonische Anfrage nach Rücksendung des Altgerätes wurde verneint.

Aus diesem Grunde habe ich das Modem selbstverständlich NICHT mehr, es wurde entsorgt.

Ist es rechtens, das PYUR die Geräte plötzlich zurück verlangt und bei nicht erfolgter Einsendung den vermeintlichen Neupreis verlangt? Wie kann ich mich wehren, auf welcher rechtlichen Grundlage? Muss PYUR mir nachweisen, dass sie mich zur Rücksendung aufgefordert haben?

Milde gesagt, scheint mir dieses Unternehmen alles andere als seriös zu sein. Kein Vergleich mehr mit der früheren Primacom.

Vielen Dank im Voraus für hoffentlich viele hilfreiche Antworten?

Primmadonna1

Hallo,

ja, natürlich.

Viele Anbieter stellen für die Vertragslaufzeit ein Modem/Router zur Verfügung. Das ist aber eben nur eine Leihe. Das Gerät bleibt Eigentum des Anbieters.

Beim Tausch wollten sie das alte Gerät nicht zurück, da es nicht mehr dem Stand der Technik entspricht (deshalb wurde es ja getauscht). Das neue könnten sie aber durchaus an einen anderen Kunden geben und möchten es daher zurück. Ersatzweise eben Euros.

Gruß,
Steve

Das hätte dir aber bewußt sein müssen. Schließlich hast du den AGB bei Vertragsabschluss zugestimmt :wink:

Es geht auch nicht um das Altgerät, sondern um um die neue Hardware.

Steht doch in den AGB, Punkt 4.7:

"Der Kunde ist verpflichtet […]

  • bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Verlust
    eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz gemäß Preisliste zu
    leisten […]

  • bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen
    Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine
    Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse sowie eine
    Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der
    Kündigungsbestätigung) mitgeteilt"

Haben sie doch:

Bis jetzt hat man eben mit Werbebriefen versucht, dich zu halten. Logischerweise ohne Erfolg (was eigentlich von Anfang an klar war, wenn es den Dienst am neuen Wohnort nicht gibt; aber im Automatismus eines solchen Unternehmens interessiert das niemanden).
Nun wird man kurz vor dem Kündigungstermin stehen, es gibt also keinen Grund mehr, die Hardware noch länger beim Kunden zu belassen.

Gruß,

Kannitverstan