vertragsmäßig geliefert

Hallo,
ich habe in den AGB`s eines Versandhauses gelesen, dass darin etwas von vertragsmäßig gelieferter Ware steht. Jetzt meine Frage:
Was heißt das genau. Wenn das Versandhaus mir die Ware schickt und es nicht die Ware ist, die ich wollte, dann ist die nicht Vertragsmäßig, wenn sie defekt ist (vom Versender verschuldet), dann auch nicht.
Aber wie ist es, wenn das Transportunternehmen die Ware beschädigt. Ist sie dann Vertragsmäßig, oder nicht? Wie sieht es bei versteckten Transportschäden aus?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Mfg

Hallo,

ich würde erst mal unter anderem Namen bei dem Versandhaus anrufen und mir erklären lassen was sie selbst darunter verstehen.

Gruß

Jürgen

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Ich hatte jetzt eher an so eine ofizielle Definition gedacht. Gibt es da irgendwas, oder ist das auslegungssache?

Grüße

Es ist Sinn und Absicht derariger Formulierungen unbestimmt und auslegbar zu sein
um den Kunden mit immer anderen Auslegungen und Interpretationen abwimmeln zu können.

Entspricht der Unklarheitenregelung des AGBG/BGB, nur die Richter sehen das auch immer unterschiedlich!