Hallo,
Person A hat von Firma X den Vertragsmuster zum Kennenlernen vor dem Unterschreiben bekommen. Da steht nicht genau die Kundigungsfrist.
Meine Frage wäre, welcher Kundigungsfrist ist im Vertragsmuster gemeint?:
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die Bestimmungen der in § 2 genannten Tarifverträge sowie ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 2 Bezugnahme auf Tarifvertrag
- Die Rechte und Pflichten der Parteien dieses Arbeitsvertrages bestimmen sich nach den Tarifverträgen in ihrer jeweils gültigen Fassung, welche der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
(iGZ) mit einer oder mehreren der Gewerkschaften IG BCE, NGG, IG Metall, GEW, ver.di, IG BAU,
GdP, EVG geschlossen hat oder zukünftig schließen wird. Da insoweit mehrere Tarifverträge existieren oder zukünftig existieren können, gilt zur Ermittlung der jeweils anwendbaren Tarifverträge Folgendes:
• Bis zum Beginn des ersten Einsatzes finden die Tarifverträge Anwendung, an denen die Gewerkschaft ver.di als Vertragspartei beteiligt ist.
• Ab Beginn eines jeweiligen Einsatzes finden ausschließlich diejenigen Tarifverträge Anwendung,
an denen die Gewerkschaft als Vertragspartei beteiligt ist, aus deren Satzung sich die
Zuständigkeit für den Einsatzbetrieb ergibt. Sind satzungsgemäß mehrere Gewerkschaften
zuständig, ist von diesen ausschließlich diejenige maßgeblich, die in obiger Aufzählung vor
der/den andere/n genannt ist. Ist satzungsgemäß keine der oben genannten Gewerkschaften für
den Einsatzbetrieb zuständig, finden die Tarifverträge Anwendung, an denen die Gewerkschaft
ver.di als Vertragspartei beteiligt ist.
• Die ermittelten Tarifverträge finden jeweils durchgängig bis zu dem Zeitpunkt Anwendung, ab dem
ein neuer Einsatz beginnt.