Vertragsmuster: Kundigungsfrist unklar, bitte um Klärungshilfe

Hallo,

Person A hat von Firma X den Vertragsmuster zum Kennenlernen vor dem Unterschreiben bekommen. Da steht nicht genau die Kundigungsfrist.

Meine Frage wäre, welcher Kundigungsfrist ist im Vertragsmuster gemeint?:

Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die Bestimmungen der in § 2 genannten Tarifverträge sowie ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 2 Bezugnahme auf Tarifvertrag

  1. Die Rechte und Pflichten der Parteien dieses Arbeitsvertrages bestimmen sich nach den Tarifverträgen in ihrer jeweils gültigen Fassung, welche der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
    (iGZ) mit einer oder mehreren der Gewerkschaften IG BCE, NGG, IG Metall, GEW, ver.di, IG BAU,
    GdP, EVG geschlossen hat oder zukünftig schließen wird. Da insoweit mehrere Tarifverträge existieren oder zukünftig existieren können, gilt zur Ermittlung der jeweils anwendbaren Tarifverträge Folgendes:
    • Bis zum Beginn des ersten Einsatzes finden die Tarifverträge Anwendung, an denen die Gewerkschaft ver.di als Vertragspartei beteiligt ist.
    • Ab Beginn eines jeweiligen Einsatzes finden ausschließlich diejenigen Tarifverträge Anwendung,
    an denen die Gewerkschaft als Vertragspartei beteiligt ist, aus deren Satzung sich die
    Zuständigkeit für den Einsatzbetrieb ergibt. Sind satzungsgemäß mehrere Gewerkschaften
    zuständig, ist von diesen ausschließlich diejenige maßgeblich, die in obiger Aufzählung vor
    der/den andere/n genannt ist. Ist satzungsgemäß keine der oben genannten Gewerkschaften für
    den Einsatzbetrieb zuständig, finden die Tarifverträge Anwendung, an denen die Gewerkschaft
    ver.di als Vertragspartei beteiligt ist.
    • Die ermittelten Tarifverträge finden jeweils durchgängig bis zu dem Zeitpunkt Anwendung, ab dem
    ein neuer Einsatz beginnt.

Hi!

Zunächst mal findest Du den passenten MTV [hier][1].

Da steht zum Theme Beendigung:

2.2. Probezeit und Kündigungsfristen
Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Beschäftigungsverhältnisses 2 Wochen. Vom siebten Monat des Beschäftigungsverhältnisses an gelten die [gesetzlichen Kündigungsfristen][2]. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits. Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleichermaßen für befristete Beschäftigungsverhältnisse.

Welche MTV dann in den einzelnen Entleihfirmen greifen, ist jetzt vermutlich noch nicht bekannt …

VG
Guido
[1]: https://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2017/2017-02-01_igz-dgb-tarifwerk_2017-2019_doppelseiten.PDF
[2]: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html