Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ein Telekom Mitarbeiter hat mir letztens telefonisch angeboten, auf eine schnellere DSL Leistung für 5€ weniger im Monat (ich habe mehrmals nachgefragt ob ich wirklich weniger bezahle, also 45€ anstatt 50€ und es wird alles bestätigt). In der Rechnung zahle ich nun jedoch 5€ mehr. Die Leitung sollte eigentlich 10€ kosten und es werden nur 5€ berechnet, deswegen also 5€ weniger. Ich fühle mich über den Tisch gezogen und möchte aus diesen Vertrag kündigen. Die Telekom meint jedoch, dass ich den Vertrag nur innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss kündigen kann (einen Brief habe ich auch nie erhalen). Was kann ich unternehem, würde mich sehr über Hilfe freuen.

Beste Grüße
Felix

Hallo faxemania,

bei Telefongeschäften hat der Verbraucher ein 14 tägiges Widerrufsrecht, beginnend ab dem Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung (Fernabsatzgesetz). Dies stellt i.d.R. das Bestätigungsschreiben des Verkäufers dar. Sofern dies nicht an dich versandt wurde und die Leitung erst zu einem späteren Zeitpunkt installiert oder freigeschaltet wurde, so sehe ich das Versäumnis - wie du - bei der Telekom.
Betreffend „Vertragsstörungen“ gerät die Telekom wohl häufiger mal in Konflikt, wie ich feststellen muss.
Weise doch die Kadetten darauf hin, dass dir weder eine Auftragsbestätigung noch eine Widerrufsbelehrung zugestellt wurde. Folglich haben sie auch keinen Anspruch auf Festhalten am Vertrag. Sollten die sich erneut sturr stellen, so bleibt dir noch der Weg zur Verbraucherzentrale oder sonstige Einrichtungen.
Viel Erfolg und Grüße,
TT

Hallo,
für Internet-/Telefongeschäfte besteht eine 14-tägige Rücktrittsmöglichkeit. Die beginnt zu laufen, wenn die Leistung erbracht worden ist. Also in ihrem Fall, wenn die Leitung eingerichtet ist. Danach hat man allerding nur noch das vertragliche Nutzungsrecht.
In Ihrem Fall scheint es aber so zu sein, dass die vertraglich vereinbarten Inhalte offenbar nicht erfüllt wurden. Soweit sich aus dem „kleingedruckten“ nichts anderes ergibt, was sie ja nicht nachvollziehen konnten, weg. mangelnder schriftlicher Unterlage, besteht für sie die Möglichkeit den Vertrag anzufechten.
Sie können aber auch den Weg gehen, die Abbuchungen rückgängig zu machen und so dem Vertragspartner Ärger bereiten. Er muss dann über Zahlungsverzug und Klage nachweisen, dass ein Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist. Ob er sich dann darauf einlässt?

Gruß

Hallo,

wenn Sie den Brief nie erhalten haben, würde ich dies der Telekom nochmals schriftlich mitteilen. Meines Wissens gilt immer noch, dass der Absender nachweisen muss, dass der Brief in den Empfangsbereich des Empfängers gelangt ist. Aus Ihren Schilderungen kann ich dies nicht erkennen. Von daher konnten Sie der schriftlichen Mitteilung ja auch nicht widersprechen.

Für konkrete Formulierungen oder die weitere Vorgehensweise kontaktieren Sie am Besten einen Anwalt.

Viel Erfolg!

Hallo,

ich würde einfach 5,-EUR weniger bezahlen. Die Telekom meldet sich dann schon. Und dann den ganzen Fall noch mal durchkauen, inkl. der Aufzeichnung des Telefongesprächs, das die Telekom haben muss. Wenn die das nicht haben, ist auch kein neuer Vertrag zustande gekommen. Zumindest fehlt der nachweis, dass der Vertrag so zustande gekommen ist, wie die Telekom behauptet.

Gruß,

twilight666

Vielen Dank! Die Telekom hat mir inzwischen 50€ gutgeschrieben, damit bin ich zufrieden!