Vertragsrecht Fitnessstudio Saunanutzung

Hallo Zusammen,

ich habe einen Vertrag in einem Fitnessstudio. Hier gibt es auch eine Sauna. Diese ist zugänglich, wenn ein Mitarbeiter vor Ort ist.

Die offiziellen Öffnungszeiten für Mitglieder sind Mo-So 0600 - 2130 Uhr.
Ein Mitarbeiter ist aber unter der Woche nur ab 1600 Uhr da und am Wochenende niemand.

Jetzt meine Frage:

Habe ich nicht dennoch das Recht auch am Wochenende die Sauna zu nutzen?

Der Betreiber möchte die Sauna natürlich nicht am Wochenende anschalten, weil die Energiekosten für ihn recht hoch sind und die Nutzung durch Mitglieder unbestimmt ist.

ich finde, dass ich aber durch den hohen Mitgliedsbeitrag ein Recht habe auch am Wochenende die sauna nutzen zu dürfen.

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet eine Lösung zu finden.

Vielen Dank

Was steht im Vertrag? Das ists was zählt!
Wenn dort nichts steht, gilt auch der „mündliche Vertrag“.

Sollte es diesen auch nicht geben, so dürften „üblichen Geschäftszeiten“ als Grundlage zählen .

Hallo, was steht denn im Vertrag? Steht es so, wie Du es beschrieben hast? Wenn der MA nicht da ist, würde ich fragen, warum nicht und versuchen im Gespräch ein Lösung herbeiführen. Geht das nicht, hilft ev. die Kündigung!

Freundliche Grüße
Peter

Hallo Robert,
im Vertrag steht gar nichts über die Sauna.

Verstehe ich das also richtig, dass ich Anspruch während den üblichen Geschäftszeiten habe?

Hallo Peter

die Öffnungszeiten sind so definiert:
mo- So: 6- 2130 Uhr
mit betreuung
Mo, Mi 9-12Uhr Mo-Fr. 1530-2130 Uhr

kann er sagen, dass er die Sauna nur mit betreuung an macht?

Hallo,

ist die Sauna ausdrücklich Bestandteil des Vertrages und sind die Nutzungszeiten erwähnt / geregelt? Oder nur eine „Draufgabe“, die vertraglich nicht geregelt ist. Im ersteren Fall würde ich auf die Erfüllung bestehen, egal zu welcher Zeit, wenn die Zeit nicht vertraglich geregelt ist. Im zweiten Fall: Pech gehabt, dann kann der Betreiber darüber bestimmen wie er möchte.

Gruß,

twilight666

Hallo,

Sie haben einen Vertrag, was steht darin?
Wahrscheinlich: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen o.ä.
Die hängen an der Wand und besagen, dass die Sauna nur …

Nur wenn in Ihrem Vertrag die dauernde Nutzung zugesichert steht, haben Sie darauf Anspruch.

mfG
PB

Insofern nichts weiter mündlich vereinbart wurde, sollte dem so sein!

Wenn also nichts speziell zur Sauna verfasst wurde, so muss sich irgendetwas im Bezug auf die grundsätzlichen Leistungen finden lassen, sonst wäre der ganze Vertrag hinfällig, da ja quasi keine Vertragsgrundlage besteht.

Hallo Robert,
im Vertrag steht gar nichts über die Sauna.

Verstehe ich das also richtig, dass ich Anspruch während den
üblichen Geschäftszeiten habe?

Also eine Sauna sollte auch ohne Betreuung laufen, es sei denn, sie hat irgendwelche Mängel. Dann ist sie aber bestimmt nicht zugelassen. Frage, was dagegen spricht die Sauna einzuschalten,warum diese oder die Nutzer betreut werden müssen.

Auszug aus dem Vertrag:
Gegenstand der Mitgliedschaft ist die persönliche Nutzung der Trainngseinrichtungen im „xxx“ durch das Mitglied während der Öffnungszeiten, die vom Inhaber durch Aushang im „xxx“ bekannt gemacht werden. Die Änderung der Öffnungszeitensind dem Inhaber vorbehalten"

dort stehen aber nur die bereits erwähnten Öffnungszeiten.
nichts spezifisches über die Sauna.

es gab bei Vertragsschließung nur den HInweis das die saunanutzung mit dabei ist.

war wohl 10 Jahre im Fitness-Studio aber das Problem gab es bei uns nicht, für die Sauna gab es nur bestimmte Zeiten meistens auch erst ab nachmittag.

Hallo,
hier ist der Text ihres Vertrages wichtig. Wenn im Vertrag die Öffnungszeiten klar geregelt sind und sie diese, trotz des hohen Mitgliedsbeitrages, akzeptiert haben, dann werden sie keine „Sonderregelung“ für sich durchsetzen können. Da sind sie auf die Kulanz des Betreibers angewiesen. Und der wird nach wirtschaftlichen Gründen und den seiner rechtlichen Verpflichtungen urteilen.

Gruß Pieter

Hallo,
sorry für die späte Antwort.
Eigentlich müßten im Vertrag ebenfalls die genauen Saunazeiten als Nebenpunkt geregelt sein, wenn sie nicht dieselben sind, wie im Fitnessstudio.
Das mit den Öffnungszeiten hat nicht nur Kostengründe, sondern auch Sicherheitsgründe, deshalb hat man wahrscheinlich an den Wochenenden geschlossen-aber wie gesagt, dieses muß entweder mündlich unter Zeugen oder schriftlich festgelegt sein oder so eine Klausel wie „an den geregelten Öffnungszeiten kann die Sauna genutzt werden“, wenn an der Sauna die geregelten Ö-zeiten ersichtlich sind…
LG Carola