Vertragsrecht KfZ Inspektionsintervall

Hallo,

zu einem Fahrzeug gibt es ein Serviceheft. Darin stehen Inspektionsintervalle. Die erste Inspektion soll nach 1 Monat oder 1.000 km erfolgen. Es steht kein Hinweis darauf, ob das gilt, was zuerst eintritt! Wie ist zu verfahren, wenn die erste Inspektion nach einigen Monaten beei 1.000 km durchgführt wird?
Danke!

Wie kann man diese Klausel denn anders verstehen als so, dass es darauf ankommt, wann der erste der beiden Fälle eintritt?

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…seit wann hat das Wort „oder“ eine spezielle Bedeutung??

Wenn deine Eltern früher gesagt haben „Komm heim, wenn es dunkel wird oder zu regnen anfängt.“ - Hast du dich da auch gefragt, wie das gemeint ist?

Na, ich bezweifle, dass das gerichtsfest ist!

Die

des Wortes „oder“ liegt darin, dass es Alternativen benennt. „Oder“ heißt, dass es genügt, wenn einer der beiden Fälle eintritt.

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Na ja, ich sehe das allerdings anders! Für mich bedeutet „oder“, dass ich die Wahl zwischen Alternativen habe!

Soll die Klausel besagen, dass du zur Inspektion musst oder dass du zur Inspektion darfst?

Ich muss zur Inspektion!

Wenn ein Fall eingetreten und die Inspektion trotzdem noch nicht fällig ist, wird sie erst fällig, wenn beide Fälle eingetreten sind. Beide: „und“ (Aufzählung). Hier steht aber: „oder“ (Alternative).

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Ja, wie soll man groß verfahren? Anrufen, Termin machen.

Direkte Konsequenzen gibt es nicht. Evtl. könnte der Hersteller weniger kulant sein, wenn es zu einem Mangel kommt, der nicht über die Sachmängelhaftung abgedeckt ist.

Garantien können an Einhaltung von Serviceintervallen gebunden sein, Kulanz ist sowieso stets freiwillig.

Du musst an der Kreuzung anhalten, wenn die Ampel rot ist oder wenn ein Polizist Halt zeigt.

Fährst du nun bei Rot über Ampeln, weil du dir ausgesucht hast, nur die Bedingung „Halt zeigender Polizist“ zu beachten?

Viel Spaß vor Gericht mit deiner Auslegung des „oder“.

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