Vertragsrecht Mieterbund

Hallo. Ich bin im Dezember 2020 im Mieterbund eingetreten. Ich hatte dann erst zu Ende 2023 das erste Mal wieder gekündigt. Hab die Kündigung dann aber zeitig 2022 zurück gezogen. Der Mieterbund hatte akzeptiert und erklärt der Vertrag wird dann fortgesetzt. . Ich habe lediglich Anfang 2023 den Tarif ändern lassen. Nun habe ich wieder zu Ende 2023 gekündigt da ich in meinen Augen nun 3 Jahre Mitglied bin. Der Mieterbund akzeptiert das nicht und erklärt das ich wieder erst zwei Jahre Mitglied sein muss. ?!

Ist das rechtens? Meine Kündigung wurde ja 2022 widerrufen, somit hat sich der Vertrag doch um ein weiteres Jahr verlängert?

Danke

Mal zuerst die Frage. Ist das der Deutsche Mieterbund ? Die Dachorganisation der Mietervereine bundesweit ?
Mich wundert dass es da längere Kündigungsfristen geben soll, ebenso dass es „Tarife“ gibt.

MfG
dick313

Es handelt sich um den Mieterbund OWL. Ja der Tarif umfasst nur Beratung und außergerichtliche Vertretung.

§ 4 Nr. 2 a) S. 2 der Satzung:

„[Die Kündigung] kann unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.“

Hallo,

hast Du die Beratung in Anspruch genommen? Dann kann es nämlich sein, daß es noch sog. „Halteklauseln“ gibt, über die Du aber vor der beratung aufgeklärt wurdest und die Du auch ggfs. durch Unterschrift bestätigt hast. Solche „Halteklauseln“ sind bei Inanspruchnahme von Leistungen grundsätzlich zulässig.

&tschüß
Wolfgang

Zu Recht. Die Kündigung erfolgte offensichtlich zu spät, denn es ist eine Frist von einem Jahr notwendig und die Kündigung kann nur zum Jahresende erfolgen.

Diese Begründung ist falsch. Wer im Laufe des Jahres 2023 Mitglied wird, kann allerdings frühestens zum 31.12.24 kündigen. Man könnte also sehr wohl am 31.12.23 Mitglied werden, gleichzeitig kündigen und wäre dann nur ein Jahr und einen Tag lang Mitglied.