Vertrauensfrage zum Bon-System

Apropos Gesundheitswesen:
Ich habe noch nie in einer Apotheke einen Bon bekommen, wenn ich nicht explizit darum gebeten habe. Gilt für alle Apotheken bei uns im Ort.

Ist das bei euch auch so?

Grüße
Dirk

Kleinunternehmer ist ein Begriff dem Umsatzsteuerrecht, das ist völlig unabhängig von der Art der Einkünfte. Somit kann sowohl ein Freiberufler als auch ein Gewerbetreibender als auch ein Landwirt als auch ein privater Vermieter Kleinunternehmer sein.

Ein Arzt beispielsweise erbringt überwiegend steuerfreie Umsätze (Heilbehandlung), diese Umsätze bleiben steuerfrei, auch wenn sie im Millionenbereich liegen.

Wenn dieser Arzt (was bei vielen Ärzten der Fall ist) daneben auch noch andere Umsätze tätigt, beispielsweise aus Gutachtertätigkeit, dann sind diese Umsätze umsatzsteuerpflichtig.

Somit hat er z.B. Umsätze aus Heilbehandlung 1.000.000 € plus Umsätze aus gutachterlicher Tätigkeit in Höhe von 10.000 €.

Damit liegen seine steuerpflichtigen Umsätze unter 17.500 € und er kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und diese 10.000 € ohne Abführung von Umsatzsteuer behandeln.

P.S.: Ein Lehrgangsanbieter ist selbstverständlich Gewerbetreibender.

Hallo,
bei unserer Apotheke ist es so, dass mann für jeden Einkauf auch einen Kassenbon bekommt. Wenn man sich ein Kundenkonto anlegen lässt, trägt der Bon sogar auch den Namen, was ja wichtig ist für eine eventuelle Abrechnung mit der Krankenkasse zur Belastungsgrenzenüberschreitung.
Sicher, man mussen fragen - das gilt auch für die Patientenquittung.
Gruss
Czauderna

Das ist dein „Kleinunternehmer mit Millionenumsätzen“? Ich kenn einen Geburtstagsclown, der pro Jahr 5.000.100 € umsetzt. Gut, die 5.000.000€ macht er an der Börse, aber die 100€ verdient er sich mit zwei Auftritten pro Jahr für die Nachbarskinder :smirk:

Hallo,
bei PKV-Versicherten würde das ja unter Umständen noch Sinn machen, bei der GKV mit Sicherhheit keinen. Man stelle sich mal vor, jeder Versicherte bekommt automatisch von der Kasse nach jedem Arzt/Zahnarzt oder Vertragspartner-Kontakt eine Quittung aus der nicht nur die Art der Behandlung/Leistung hervorgeht sondern auch die (fiktiven) Kosten dafür. Welcher Patient/Versicherte würde da, besonders bei den Preisen überhaupt durchblicken. Die Krankenkassen muessten ganze Heerscharen von Mitarbeiter/innen extra dafür abstellen um den Versicherten die Zusammensetzung der „Behandlungsquittungen“ zu erläutern, was immer dann ganz besonders schwierig ist wenn es um Gebührenordnung und Pauschalvergütung geht.
In der Theorie hört sich das alles schon gut an aber in der Praxis wäre es meiner Meinung nach totaler Unfug.
Gruss
Czauderna

Hallo,

bei der PKV ist es Realität, denn die Rechnung muß der Patient schließlich bekommen, damit er sie bezahlen kann.

So schlimm würde es schon nicht werden; schließlich dürfte in den meisten Fällen insbesondere von den Hausärzten nicht mehr abgerechnet werden als die quartalsweise Pauschale. Steht da mehr drauf, dürfte sich nahezu jedes Telefonat mit einem Krankenkassenmitarbeiter schon lohnen, denn ob der Arzt wirklich eine Naht gesetzt oder eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt hat, wird der Patient in der Regel noch wissen.

In Summe dürfte sich die Sache für die KK schon lohnen, denn was die Ärzte alles abrechnen, was sie gar nicht gemacht haben, dürfte - insbesondere angesichts der Patientenpauschalen - auf keine Kuhhaut gehen.

Gruß
C.

Hallo,
ich halte ein solches Verfahren aus praktischen Gründen für genau so unsinnig wie die kommente Bon-Pflicht. Wenn ich beim Arzt war, dann weiss ich das und wenn auf der Quittung steht, dass eine Beratung, eine Untersuchung und eine Kassenverordnung gemacht bzw. ausgestellt wurden, dann weiss ich das - genau, so, dass ich gerade zwei Brötchen gekauft habe. Warum also soll mir meine Krankenkasse unaufgefordert eine Quittung per Post zu meinen Lasten (kostenfrei geht schon deshalb nicht, weil auch Portkosten der Krankenkasse durch Beitragsgelder finanziert werden) zusenden, die für mich uninteressant ist.
Auch ein Direktausdruck in der Praxis, der automatisch erfolgen würde bringt nur eins - erheblich mehr technischer-, personeller- und Zeitaufwand.
Ich bin dagegen - gegen das Bon-System wie es jetzt kommt und gegen den Vorschlag für (GKV) Krankenkasse, letzteres auch, weil ich selbst weiss, was Bürokratie dort alles anrichten kann.
Gruss
Czauderna
PS: Übrigens, nicht die Krankenkasse prüfen die Abrechnungen der Ärzte sondern die Kassenärztlichen Vereinigungen - würden die abgeschafft, dann würden es die Kassen wieder selbst machen.

Hallo,

weil die Ärzte nicht zwangsläufig das abrechnen, was sie auch an Behandlung und Beratung durchgeführt haben, sondern mehr. Das belastet das System jährlich mit einigen Milliarden und eine Quittung, Rechnungskopie oder wie auch immer man das Ding nennt, würde helfen, diesen Mißbrauch zu verringern, weil entweder der Arzt sich schon gar nicht mehr traut, etwas abzurechnen, was er nicht erbracht hat, oder weil der Patient das erkennen und monieren kann.

Naja, eben. Diejenigen, die bezahlen, haben keine Möglichkeit zu prüfen, was sie bezahlen und schon mal gleich gar nicht, die Abrechnung auf Plausibilität zu prüfen.

Gruß
C.

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Ich dachte bei „mir bekannt“ eigentlich an einen Bildungsträger, ein Lehrgangswerk mit einem Umsatz im zweistelligen Millionenbereich und einer Bilanzsumme von knapp einer Million €, das nur nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG begünstigte Leistungen anbietet.

Dieses Lehrgangswerk ist Kleinunternehmer.

Der Begriff des Kleinunternehmers hat nichts mit dem umgangssprachlichen „Kleingewerbe“ o.ä. zu tun.

Beim Kleinunternehmer gem. § 19 UStG wird die Bemessungsgrundlage für Kleinunternehmerregelung nur nach den steuerbaren und -pflichtigen Umsätzen ohne Umsätze aus der Veräußerung von Anlagevermögen ermittelt.

Außer bei Bildungsträgern und Privatschulen kommt so etwas auch häufiger bei Ärzten, Medizinischen Versorgungszentren, teilweise sogar bei Kliniken und natürlich auch bei manchen Wohnungsbaugesellschaften oder anderen Vermietern vor.

So, nun hast du etwas gelernt. Jetzt schalte ich dich wieder auf Igno.

Wobei Abrechnungsbetrug bei Ärzten und anderen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen durchaus nicht selten vorkommt.

Ganz konkret sehe ich das manchmal bei privatärztlichen Rechnungen, auf denen Positionen abgerechnet werden, die nie erbracht worden sind. Nach Hinweis an die private Versicherung wird dann schnell das „Versehen“ korrigiert und die Rechnung neu und realitätsnäher erstellt. Dies funktioniert natürlich nur, weil der Privatpatient die Rechnung erhält.

Ich kenne Abrechnungsbetrug aber auch sehr konkret von Kassenärzten, die strafrechtliche Probleme damit bekommen haben.

Darunter gibt es noch Grenzbereiche, beispielsweise die Abrechnungsoptimierung in Kliniken, bei denen gut bezahlte Spezialisten jegliche Behandlung nach Abrechnungsziffern optimieren (also Verwaltungskräfte, keine Ärzte).

Hallo,
ja, die Problematik kenne ich auch - schliesslich habe ich beruflich damit zu tun gehabt und das nicht gerade wenig. Wir können doch nicht so verallgemeinern in dem wir davon ausgehen, das Arzt/Zahnarzt und andere Leistungsebringer grundsaetzlich mehr abrechnen als sie in Wirklichkeit an Leistungen erbracht haben und es kann auch nicht sein, dass die Versicherten anhand einer „Leistungsquittung“ überprüfen sollen und auch erkennen, ob diese Quittung in der Sache und in der Kostenhöhe gerechtfertigt ist.
Ein fiktives Beispiel aus der Praxis - Behandlungsquittung vom 11.11.2019 -
Datum der Leistungsebringung

22.10. 2019 - Beratung tel. - Abrechnung Geb-Ziff 0815 7,29 €
24.10.2019 - Beratung - Abrechnung Geb-Zif 0816 16,55 €
Untersuchung - Ultraschall
- Abrechnung Geb.-Ziff 1111 126,00 €
Blutentnahme - Abrechnung Geb.-Ziff 333 6,26 €
Blutuntersuchung Eigenlabor Geb.Ziff 3 25,33 €
Verordnungsblatt Geb - Ziff 55 2,55 €
11.11.2019 Blutuntersuchung Fremdlabor lt. Rechnung 33,33 €
Beratung tel. - Abrechnung Geb. Zif 0815 7,29 €

Diagnose - ICD F45

Ende Beispiel
Eine nahezu alltägliche Sache, jedenfalls für jemanden, der sich damit auskennt. Nicht aber für den Patienten. Wie soll er/sie erkennen ob das alles richtig ist und ob auch die Preise stimmen, denn um die geht es doch in der Hauptsache. Diese Aufstellung könnte in der Praxis vollkommen richtig sein, sie könnte auch Fehler enthalten und sie könnte völliger Unsinn sein.
Entweder ich akzeptiere diese Quittung als Patient so wie sie ist oder ich versuche mich zu informieren - nur, bei der Krankenkasse werde ich nicht landen können, die hat damit nix zu tun und die KV. wird sich mit Sicherheit auch schwer tun jedem Patient nochmals ausführlich eine solche Quittung zu erklären. Bliebe also nur noch der behandelnde Arzt selbst übrig - und da wären wir wieder bei der Bürokratie.
Ich weiss auch, dass es, gerade im Gesundheitswesen Unregelmässigkeiten oder vorsätzlichen Betrug gibt durch Ärzte/Zahnärzte, Apotheken Krankenhäuser und alle anderen Leistungsebringer, aber wie überall im Leben ist das Gott sei dank nicht die Regel.
Eine Patientenquittung, die unaufgefordert den Patienten ausgestellt wird, ändert meiner Meinung nach daran nix.
Ausserdem - ein Brötchen-Bon, der wird direkt nach dem Kauf ausgedruckt - eine Patientenquittung, wenn sie denn unbedingt von der Krankenkasse erstellt werden muesste, könnte in der Regel erst nach mehreren Monaten erstellt werden und dazu müssten noch wesebntlich mehr Daten bei der Kasse gespeichert werden als das bisher der Fall ist.
Ich denke, dass soll es von meiner seite zu diesem Thema gewesen sein
Gruss
Czauderna

Der Patient kann aber sehr wohl erkennen, wenn in der Aufstellung eine lokale Anästhesie, die vollständige körperliche Untersuchung der Brustorgane oder eine Sonographie der Nieren enthalten ist, die offensichtlich nicht stattgefunden hat.

Darum geht’s. Oder ein ganz konkretes Beispiel: vor ein paar Jahren sah ich auf einem Auge plötzlich unscharf. Daraufhin bin ich zum Augenarzt, der von seinen Mitarbeiterinnen eine komplette vorbereitende Untersuchung inkl. Sehtest usw. vornehmen ließ, dann zwei Sekunden in das betreffende Auge schaute und mir kurz darauf ein Foto unter die Nase hielt, auf dem ein Fettfleck zu sehen war. Den ganzen anderen Kram mußte ich nolens volens bezahlen, aber das Foto war ganz sicherlich nicht medizinisch notwendig, sondern ein Gimmick. Dementsprechend habe ich die Bezahlung mit Erfolg verweigert (an die 15 Euro, wenn ich mich recht entsinne). Als GKV-Patient wäre mir das überhaupt nicht aufgefallen und die Versicherung hätte den Betrag fein mitbezahlt.

Solche Dinge meine ich neben dem gezielten Mißbrauch der Intransparenz des Systems auch.

Gruß
C.

Im Prinzip ist die Sache mit der Forderung für alles und jedes einen Kassenbon ausgeben zu müssen (Belegausgabepflicht), eine logische Schlussfolgerung der Gesetzmäßigkeit von Ursache und Wirkung.
Urache: Steuerpflicht!
Wirkung: Unwille und Vollzug - protegiert durch Möglichkeiten dieser unsanktioniert zu entkommen - Steuern zahlen zu wollen, also zu hinterziehen!

Meine Meinung dazu: Ambivalent!

Als einkaufender und nicht von der Steuer lebende Kunde unter dem Motto: Für jedes Croissant ein Bon? Nein!
Warum? Aufwand und Ressoursenschonung (Ausnahme: Tank- u. Apothekenbelege)!
Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten bzw. der Zwang alles zu versteueren wird sich - früher oder später, mehr oder weniger - auf den Preis der Ware oder die Dienstleistung auswirken. Investition (Kasse), kaum eine Möglichkeit der „Steuerersparnis“, ergibt: Ausgleichsbestrebung (Mehreinnahme) durch Preisanstieg!

Als von der Steuer oder auch nur als gesetzestreu lebender Kunde (und natürlich als Finanzbeamter) Ja!
Keine Garantie, aber auf dem Weg dahin, nämlich zur Eliminierung der Steuerhinterziehung im Waren- und Dienstleistungsverkehr!

Seit 2017 gibt es ja schon eine verschärfte Kassenreglung deren Klinge nun für 2020 weiter geschliffen wird. Die Bonpflicht ist ein Ergebnis davon. Aber so ist der Mensch: auf Hoeneß schimpfen, aber selbst…?! (Das ist so, als wolle man bestimmen, ab wieviel mm (ct/EUR) die Klinge in den Wanst des anderen gestoßen, Spass ist, und ab wann Körperverletzung!)

Eine Übergangsfrist bis Ende 2022 gibt es für Alle mit folgenden Voraussetzungen: Die elektronische Kasse ist - warum auch immer - nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft worden. Sie muss den Regelungen der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften entsprechen und sie kann nicht umgebaut werden.
(Ausnahmereglungen gibt es für den sehr beliebten -privaten- „Flohmarkt“, für Parteien und Vereine, so der Umsatz < 30.000 EUR p.a. liegt)
Soviel zur Gesetzeslage.

Und nun zur Vertrauensfrage:
Die ist, wie C_Punkt richtig bemerkt, gar keine Neue! Grund sind (auch) die KVs! (Wobei… ich nicht nur nicht weiß, wie verlässlich, sondern auch wie repräsentativ die Ergebnisse der KVs sind!)
Lt. SGB V hat die KV eine Stelle für Hinweise über unrechtmäßige Abrechnungen zu haben, aber das war es dann auch schon. Außerdem steht - natürlich ganz eigennützig - der MDK als Verhandlungspartner den Versicherten in Bezug auf die Höhe der Leistungsentgelte bzw. Budgetierung vielfältig beiseite… natürlich ohne Garantie, einen Abrechnungsbetrug zu vermeiden. Eine Leistungsgegenzeichnung des Versicherten - so er Zeichnungsfähig ist - wäre der adäquateste Nachweis für eine Leistungsgerechte Entlohnung von Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Pflegedienste etc. „So er Zeichnungsfähig ist“, wäre schon einmal ein elementarer Punkt und damit Untesrchied, zu anderen Dienstleistungen. Hinzu kommen fachteminologische Unsicherheiten bzw. gar Unkenntnisse beim Kunden, bzw. dem Patienten usw. usw.
Fazit: Eine „Kasse“ zur Abrechnung im Gesundheitswesen ist zunächst einmal im Hinblick auf andere Dienstleister/Dienstleistungen wünschenswert, in Ermangelung einiger Voraussetzungen , aber - leider - nur bedingt vergleichbar. Da wo es ginge, wäre ich dafür, aber in der schon existierenden Praxis beginnen die Schwierigkeiten z. B schon in der Apotheke beim Stichwort „Generika“. Es „stimmt“ zwar die Rechnung, aber nicht die Ware dazu…!

Ach, dein Beispiel ist also jemand, der gar nicht von der Kleinunternehmerregelung betroffen ist? Merkst du was?

You keep using that word. I do not think it means what you think it means.

Doch, natürlich sind die von der Kleinunternehmerregelung betroffen. Bei denen wird die Umsatzsteuer nicht erhoben (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Wenn die beispielsweise ein paar Skripte an Nichtlehrgangsteilnehmer verkaufen, die sonst im Rahmen Ihrer Lehrgänge abgegeben werden, oder wenn die einmal ein Inhouse-Tagesseminar bei einem externen Kunden durchführen oder wenn die Ihre gebrauchte Druckmaschine verkaufen (die haben eine ansehliche Druckerei, da sie wirklich tonnenweise Skripte herstellen) wird für solche dem Grunde nach steuerpflichtigen Vorgänge keine Umsatzsteuer erhoben.

Das ist genau der Knackpunkt.

Trotzdem sind sie natürlich Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, haben eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und geben jährliche Umsatzsteuererklärungen ab (bei denen Sie nur die zwei Zeilen mit den Angaben für Kleinunternehmer ausfüllen und vielleicht noch den einen oder anderen innergemeinschaftlichen Erwerb).

Zur Kleinunternehmerregelung werden sehr viele Fragen gestellt, auch hier im Forum, da kaum ein Laie das halbwegs versteht. du stehst mit deiner Begriffsstutzigkeit diesmal nicht ganz alleine da.

PS.: In Österreich wie auch in der gesamten EU ist das übrigens genauso, lediglich die Umsatzgrenzen und Details der Steuerbefreiungen sind ggf. anders.

PPS: Es ist wie immer unerquicklich, wenn man hier auf dich trifft, weil du (auch wie immer) nur substanzloses Blabla lieferst und herumpöbelst. So, jetzt darfst du Latein absondern. Ach ne, diesmal hast du ja Englisch abgesondert. Der verrentete Lehrer will wie immer Bildung vortäuschen…

PPPS: Und dann wieder Igno für dich, wenn dieser Strang hier ausgefochten ist.

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Dein Beispiel hier geht meilenweit am Thema vorbei. Das wäre so, als würden wir über Strafzettel reden und du dann meinst, du kennst jemand, der einfach keine Knöllchen zahlt und dem passiert ja auch nix. Dass derjenige halt Diplomat ist, erfährt man dann eben später. Theoretisch korrekt, praktisch nutzlos.

Ärzte, Vermieter und Lehrgangsanbieter sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Nicht immer, aber häufig, erbringen sie nicht nur steuerfreie, sondern teilweise auch steuerpflichtige Umsätze. Bei Ärzten typischerweise Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen außerhalb der Heilbehandlung.

Leider verstehst du es nicht. Wie immer halt.

Wenn der Lehrgangsanbieter, den ich erwähnt habe, seine gebrauchte Druckmaschine verkauft, dafür 30.000 € haben will, dann ist es schon ein Unterschied, ob er Kleinunternehmer ist oder nicht. Denn 30.000 € zuzüglich Umsatzsteuer, 30.000 € einschließlich enthaltener Umsatzsteuer und 30.000 € ohne Umsatzsteuer sind einfach jeweils ein paar tausend Euro voneinander entfernt.

Dein Versuch, das in die Exotenecke zu schieben, ist lächerlich, da diese Fälle einfach relativ häufig sind, insbesondere im Gesundheitsbereich.

PS: Du hast ganz vergessen, ein bisschen fremdsprachlich herumzublubbern, um über die Substanzlosigkeit deines Beitrags hinwegzutäuschen.

Aha. Wieviele

gibt es denn deiner Meinung nach in Deutschland?

Es gibt wohl einige Hunderttausend in Deutschland. Das ist keineswegs exotisch. Und es gibt, insbesondere im Gesundheitsbereich, auch sehr viele, die hohe steuerfreie Umsätze und niedrige steuerpflichtige haben und deswegen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die bayerischen Finanzämter werben auch flächendeckend Umsatzsteuererklärungen bei solchen Unternehmern ein, da sie die Einhaltung der Grenzen überwachen wollen. Im Rest des Landes ist die Finanzverwaltung noch nicht so systematisch unterwegs.

PS: Du bist schon wieder dabei, auf lächerliche Art und Weise zu diskutieren. Was genau an

dir unklar bleibt, weiß ich zwar nicht, aber entweder versuchst du unfair zu diskutieren oder deine Lesekompetenz ist unterirdisch oder beides.

Bei solchen Lehrern wie dir ist es kein Wunder, dass die Schulen 15 % funktionale Analphabeten hervorbringen. Wahrscheinlich hast du auch immer einen lateinischen Spruch ans Ende deiner Korrekturen angefügt. Aber zum Wohl des Bildungssystems hat man dich ja verrentet.