Ich arbeite als freier Handelsvertreter nach §§84 ff. HGB. vertrieblich für ein Dienstleistungsunternehmen.
Ich habe für das Unternehmen in den letzten 4 Monaten Kundenaufträge i.H. von ca. 135.000 Euro von ca. 24 verschiedenen Kunden vermittelt. Alle Kunden haben bereits bezahlt und ich habe die entsprechenden Provisionsrechnungen i.H. von ca. 13.500 Euro an das Unternehmen gestellt, für das ich arbeite. Alle von mir gestellten Rechnungen sind offen und überfällig.
Nun hat das Unternehmen, ohne mit mir Rücksprache zu halten, meine Provisionen verwendet, um aktuelle Liquiditätsprobleme auszugleichen, sprich, mein Geld wurde für den Ausgleich von Gehältern, Gebühren, sonstige Kosten, etc. verwendet. (das habe ich auf Recherche erfahren von meinen Vertriebskollegen, die das ähnliche Problem haben)
Auf konkrete Nachfrage, wo meine Provisionszahlungen bleiben, wurde mir gesagt, das Unternehmen habe derzeit leider kein Geld, diese auszugleichen und hoffe, dies nachzuholen, sobald sich die „finanzielle Lage wieder bessere“.
Unabhängig von der Anstrengung eines gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) ist meine Frage, ob das Zurückhalten, bzw., Unterschlagen meiner Provisionen den Tatbestand einer kriminellen Handlung erfüllt (Zweckentfremdung, Veruntreuung, Betrug).
Oder ist das Unternehmen sogar im Recht, wenn es (kurzfristig?) einfach Provisionen von Vertriebsmitarbeitern verwendet, um somit größeren Schaden für das Unternehmen abzuwenden?
Hat jemand solche Fälle schon selbst erlebt oder anderweitig Erfahrung gesammelt?