Hallo Liebe Experten,
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im öff-rechtl. TV (Sendungsname habe ich nicht mehr) hörte ich vom Rat,
dem Verwahrungsentgelt meiner Bank nur unter Vorbehalt zuzustimmen
(weil die diesbezügliche gerichtliche Entscheidung noch aussteht) -
ich informierte meine Bank, dass ich nur unter Vorbehalt zustimme
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Bank antwortete: „Eine Zustimmung unter Vorbehalt ist nicht möglich.“
Wer hat Recht: die Empfehlung aus der Fernehsendung,
oder die Bank, die die bedingte Zustimmung als nicht möglich klassifiziert?
Für einen Hinweis wäre ich dankbar!
Ilona