Verwahrentgelt: Zustimmung unter Vorbehalt möglich?

Hallo Liebe Experten,

  1. im öff-rechtl. TV (Sendungsname habe ich nicht mehr) hörte ich vom Rat,
    dem Verwahrungsentgelt meiner Bank nur unter Vorbehalt zuzustimmen
    (weil die diesbezügliche gerichtliche Entscheidung noch aussteht)

  2. ich informierte meine Bank, dass ich nur unter Vorbehalt zustimme

  3. Bank antwortete: „Eine Zustimmung unter Vorbehalt ist nicht möglich.“

Wer hat Recht: die Empfehlung aus der Fernehsendung,
oder die Bank, die die bedingte Zustimmung als nicht möglich klassifiziert?

Für einen Hinweis wäre ich dankbar!
Ilona

Das bedeutet, „Stimme voll umfänglich zu“ oder lasse es.
Aber dann können wird nicht mehr mit Dir zusammen arbeiten und werden kündigen

der TV-Tipp zielt auf mögliche Forderungen auf Erstattung bereits gezahlter Verwahrentgelte ab, sollte das Gericht sie als unzulässig ansehen. Das ist nicht wirklich absehbar, schließlich hat es recht großzügige Freibeträge, für die kein Entgelt verlangt wird. Und bisher ist doch noch gar keines erhoben worden oder ?

MfG
duck313

Der Rat, unter Vorbehalt zuzustimmen, ist dämlich und die Quittung dafür hast Du bekommen. Wenn es irgendwann ein Urteil zu dem Thema gibt, dann kann man sich darauf berufen und das Verwahrentgelt zurückfordern oder eben nicht, wenn das Urteil pro Verwahrentgelt ausfällt.

Gruß
C.

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