Eigentlich sollte man auf so eine Frage garnicht antworten!
Sei´s drum, ich habe mal nach:
Abrechnungsformular immobilienverwaltung geguggelt und das gefunden:
https://www.google.de/search?complete=0&source=hp&ei=xGWXXNbvHYWTsAehsLGgDQ&q=abrechnungsformular+immobilienverwaltung&btnK=Google-Suche&oq=abrechnungsformular+immobilienverwaltung&gs_l=psy-ab.3...66062.83713..85450...0.0..0.208.3669.36j3j1…0…1…gws-wiz…0…0i131j0j0i10j0i22i30j33i160j0i22i10i30.gaZ8w99fDcY
und jetzt such Dir aus welches Du brauchst. ramses90
Frage?
Danke erstmal.
Die Frage war doch eigentlich ganz einfach - kann der Verwalter besteimmen (auf gesetzes Grundlage)
nach welchen Formularen oder Richtlinien er abrechnet.
Oder können die ET einen eigenen Vorschlag einbringen? Sie sind es doch die bezahlen.
mfg
und einen schönen Sonntag
d.
Das ist eine Frechheit und an Dreistigkeit kaum zu toppen !
klar doch. Der Verwalter nimmt dasjenige Formular, das ihm sein Dtucker aufgrund des HV-Programms ausspuckt.
Da muß er sich an Gesetz und/oder Rechtsprechung halten.
Klar doch. Wird aber nix nutzen. Siehe oben.
Der Verwalter hat schon ein HV-Programm.
Wäre ja noch schöner, wenn ET dem HV die einzusetzenden Betriebsmittel vorschreiben könnten.
Sie bezahlen die „Arbeit“ des Verwalters, aber nicht ein bestimmtes Formular.
.
Vielleicht schaust du dir deine „Frage“ nochmal an ….
Ja und insb. den Sachverhalt dazu;-)