Verwaltungsrecht - Diplom Studiengang beenden?

Hallo, ich war aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage meinen Diplom-Studiengang zu beenden. Bologna-Prozess ist bekannt. Meine Frage ist, gibt es eine rechtliche Möglichkeit die Beendigung desselben einzufordern, es wären noch Prüfungen sowie die Diplom-Arbeit abzuleisten. Einen Neubeginn kann ich mir leider nicht leisten. Vielen Dank im voraus, falls mir jemand weiterhelfen kann. Schönen Sonntag

hallo,
ich habe vor 27 jahren mein studium aus gesundheit- lichen gründen unterbrechen müssen; habe damals rechtzeitig einen antrag auf verlängerung gestellt. aber wie gesagt, das war vor langer zeit und an der fachochschule für öffentliche verwaltung; tut mir leid dass ich dir nicht helfen kann.
viel erfolg und lg
e.j.

Hallo,

ich glaube, ich bin keine so große Hilfe, weil ich mich in den Studienbedingungen nicht so gut auskenne. Vielleicht geben folgende Fragen Denkanstöße:

  • sind die Voraussetzungen für den alten Abschluss noch gegeben (Anzahl Maluspunkte)
  • die Abschlüsse sind bei den FH der Länder in den jeweiligen Gesetzen festgehalten. Hat sich da etwas geändert?
  • könnte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden?

Von der Uni Dresden weiß ich, dass sie, obwohl sie die Jura-Fakultät an die Uni Leipzig abgegeben haben, allen Studierenden zugestehen, ihr Studium in Dresden zu beenden. Allerdings kenne ich die einschlägigen Regelungen auch nicht.

Tut mir leid, dass ich nicht mehr helfen kann.

Viele Grüße,

andmai

Hallo, leider kann ich Dir da auch nicht weiterhelfen.
Ich hoffe, es gibt eine Möglichkeit und wünsche alles Gute.

Sorry, ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen, aber trotzdem viel Glück!!

Hallo!
Das sind erst einmal recht wenig informationen. Grundsätzlich muss die Universität die Möglichkeit zum Abschluss eines Studiums gewährleisten, sofern keine Exmatrikulation erfolgte. In Folge der Umstellung auf die neuen Studiengänge wurden Fristen eingeführt, in denen Diplom- und Magisterstudenten ihr Studium beenden konnten. Diese Fristen sind jedoch von Universität zu Universität unterschiedlich. Zudem ist es wichtig, ob die Krankheit attestiert wurde.
Ich hoffe, das hat erst einmal ein bißchen weitergeholfen. Viel Glück!

Hi, sorry, da kann ich nicht weiterhelfen.

FG SAM