Hallo,
ich wollte evtl. für die Oma meines Mannes, die von meinem Schwiegervater daheim gepflegt wird, ab u zu die Betreuung übernehmen, wenn dieser nicht kann. Dazu wollten wir uns die Verhinderungspflege bezuschussen lassen. Nun ist es so, das diese nur diejenigen erhalten, die nicht bis zum zweiten Grad verwandt sind. Meine Frage: Was bin ich jetz von der Oma, den wir sind ja nicht Blutsverwandt sondern ich bin nur angeheiratet und das vom Enkel…
Wer kann helfen?
LG
Hallo auch
vielleicht hilft ein Blick auf folgende Grafik:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:European_kin…
Wenn ichs richtig bverstanden habe spielt die "blutsverwandtschaft keine Rolle, Oma bleibt Oma
Liebe Grüße
HPM
Hallo Ja.ne,
Ihr Mann ist als Enkel ein Verwandter zweiten Grades. Sie sind als Ehefrau maximal verschwägert.
Hinsichtlich der Auszahlung von Verhinderungspflege kenne ich mich in diesem Fall leider nicht aus. Sorry!
LG
Michael
Hallo ,
Verwandschaft 2 Grades sind auch Enkel mit Lebenspartner . Bei dem Antrag auf Verhinderungspflege wird danach gefragt . Da muß dann schon ein anderer Name her !
Lg
Keiner, da hier kein Anspruch besteht.