Verwandschaftsgrat

Hallo Leute,
ob ich hier richtig mit meiner Frage bin weiß ich nicht, ich habe lange ein geeignetes Brett gesucht aber nichts gefunden und deshalb poste ich mal hier meine Frage.
Wie sind Personen verwandt, die von den Eltern abstammen die sich Cousinen nennen.
Also es ist so:
Zwei Schwestern haben je eine Tochter, das sind ja dann Cousinen, aber wie sind deren Kinder zueinander verwandt? Welche Bezeichnung ist das denn?
Ich danke Euch schon mal im Voraus dass Ihr Euch jetzt für mich Euren Kopf anstrengt.
Gruß
Rheinfels

hier steht nix

Hallo Rheinfels
Der GraD der Verwandtschaft ist in unserem Lebensraum ziemlich klar geregelt. Mitnichten handelt es sich um Groß…, das würde die Linie von Eltern der Eltern bemühen.
Hier wird eher von Cousins oder Cousinen ersten oder zweiten Grades geredet.
Die Großeltern sind Geschwister.
Die Eltern sind Cousins.
Die Kinder können nicht Groß-irgendwas sein, weil sie nicht IN der Linie sind.
Gruß
Rochus

Hallo,

bei uns (Kurpfalz) hieß das früher: Nachgeschwisterkinder.
Aber ich bin nicht sicher, dass der Ausdruck heute wirklich noch benutzt wird.

Gruß
Elke

Hallo

rechtlich gesehen sind sie nicht miteinander Verwandt
im Sprachgebrauch sind es die Großcusinen
GLG Rosi

Hallo,

rechtlich gesehen sind sie nicht miteinander Verwandt

wie kommst Du denn darauf?
Sie sind blutsverwandt, also auch rechtlich verwandt.

im Sprachgebrauch sind es die Großcusinen

Dieser Sprachgebrauch existiert nicht überall. Und selbst da, wo er existiert, wird er nicht einheitlich verwendet.

Ergo müßte man vor einer entsprechenden Antwort erfragen, in welcher Region der Fragesteller wohnt.

Gruß Gudrun

1 Like

Hallo,

Zwei Schwestern haben je eine Tochter, das sind ja dann
Cousinen,

ja.

aber wie sind deren Kinder zueinander verwandt?
Welche Bezeichnung ist das denn?

Sie sind Cousine(n) bzw. Cousin(s) 2. Grades.

Vergiß den Ausdruck „Großcousine/Großcousin“ ganz schnell wieder. Das wird nur regional verwendet und daher nicht überall verstanden.

Gruß Gudrun

Ich gebs auf.

Hi,
Kinder von Cousins heißen Großcousins - zumindest in meiner Gegend. Einen „Fachbegriff“ aus dem Recht gibt es nicht. Schließlich dürftest du die ja sogar heiraten! Sie sind im rechtl. Sinne nicht mehr mit dir Verwandt. Sonderfall Erbrecht.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
lg
mgb