Hallo
Auf einem Familienfest erscheinen folgende Personen, die in verwandschaftlichem Verhältnis zueinander stehen:
Ein Großvater, eine Großmutter, zwei Väter, zwei Mütter, ein Schwiegervater, eine Schwiegermutter, zwei Söhne, eine Tochter, ein Schwiegersohn, eine Schwiegertochter, ein Bruder, eine Schwester, eine Nichte, ein Neffe, ein Cousin, eine Cousine, ein Onkel, eine Tante und ein Enkel.
Wie viele Personen nehmen MINDESTENS teil?
Ich meine, es müssten 5 sein.
Es geht aber nur, wenn Cousin und Cousine geheiratet haben und einen Sohn haben.
Dann ist z. B. die Großmutter von diesem Sohn/Enkel da, die gleichzeitig Schwiegermutter der Schwiegertochter und ihre Tante ist, die wiederum Mutter des besagten Sohnes/Enkels ist und Cousine ihres Mannes, wie auch Nichte ihrer Schwiegermutter. Ihr Vater ist Schwiegervater und Onkel deren Ehemannes, wie auch Großvater deren Sohnes und Bruder usw. usw.
Also kurz: Cousin mit Mutter + Cousine mit Vater + gemeinsamer Sohn
Was heißt eigentlich ‚mindestens‘? Es muss doch genau hinkommen, oder nicht? Wenn man hinterher 3 Schwiegerväter und 5 Mütter hat, dann hat das doch keinen Witz mehr.
Viele Grüße