Liebe www-ler,
angenommen, jemand hat ein Verwarngeld für das Parken auf einer Absperrfläche erhalten. Wenn das Fehlverhalten berechtigt ist, muss dafür natürlich gezahlt werden. Das ist klar.
Nun verhält es sich so, dass die in der Verwarnung angegebene Hausnummer in der Straße nicht existiert. Es gibt die Hausnummer davor und danach; dazwischen liegt eine Straße. Ebenso existiert dort keine Absperrfläche. Auch nicht einige Hausnummern drumherum (für den Fall, dass der Knöllchenschreiber sich verschrieben hat). Ein Knöllchen klebte ebenfalls nicht hinter der Windschutzscheibe.
Wenn man gegen dieses Verwarngeld Einspruch erheben möchte, fallen bei Nichtanerkennung Gebühren an.
Es geht nicht um das Verwarngeld an sich. Wenn sich die Person falsch verhält, steht sie auch dazu und zahlt. In dem Fall ist es jedoch nicht nachvollziehbar. Weder sie, noch die zu Rate gezogene Personen können können das Vergehen nachvollziehen (Hausnummer & Absperrflächen definitiv nicht existent).
Nun meine Fragen:
- Kann man auch persönlich zur Polizei gehen, den Fall schildern und ggf. um Überprüfung bitten? Oder dürfen sie dazu nichts sagen?
- Falls die betreffende Person Einspruch erhebt, kann der Verwarner im Nachhinein sagen, dass er sich in der Straße vertan hat und die betreffende Person somit dennoch das Verwarngeld und die Gebühren zahlen muss?
Sonnige Grüße von Susi.