Verwarngeld wegen Ordnungswidrigkeit

Hallo hoffe könnt mir helfen.
Mich hat die Bundespolizei erwischt als ich über die Bahngleise gelaufen bin. Und haben eine Ordnungswidrigkeitsanzeige geschrieben.
Da die ihren Anzeigeblock nicht dabei hatten, haben die meine Personalien und den Tatvorwurf auf ein A4-Blatt geschrieben. Da ich diese aber net unterschreiben musste, ist meine frage. Ist diese Anzeige überhaupt rechtens, wenn ich keine unterschrift Leiste?
Danke schonmal im voraus.
MfG Patrick

Hallo,
Deine Unterschrift ist fűr eine Anzeige nicht erforderlich. Du bekommst einen Anhőrungsbogen zugesandt, auf dem Du Dich äussern kannst. Später kommt der Bussgeldbescheid, gegen den Du Widerspruch einlegen kannst. Wenn Du Widerspruch einlegst, geht die Sache zum Gericht.
Mit freundlichem Gruss
Horst Gotthardt.

Hallo!
Und: Ja, ist sie!
Eine Unterschrift auf einer Anzeige - egal ob Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeige ist selbstverständlich auch OHNE Unterschrift der/des Betroffenen gültig. Im Straßenverkehr gibt es ja auch die sogenannten „Kennzeichen-Anzeigen“, wo also nur das Kennzeichen eines Fahrzeugs bekannt ist.
Aber eine Personenanzeige ist natürlich immer konkreter. Und was soll denn mit der Unterschrift bestätigt werden? Höchstens, dass man Kenntnis von der Anzeige hat. Denn niemand ist verpflichtet, „sich schuldig zu bekennen“ - man kann/darf es aber :smile:
Und die Kollegen werden dann die aufgenommenen Daten/Personalien auf das eigentliche Formular übertragen - und fertig ist die Anzeige. Später kommt dann ein Anhörungsbogen ins Haus, wo man dann Stellung zu dem Vorwurf nehmen KANN, nicht muss.

Hoffe, ich konnte etwas weiter helfen.

Ja, die Anzeige ist rechtens. Das Betreten von Bahnanlagen ist eine Ordnungswidrigkeit und auf was die Beamten deine Daten vor Ort schreiben ist völlig egal. Die Anzeige wird dann in der Wache in die „richtige“ Form gebracht und dir wird ein schriftliche Anhörung per Post zugestellt werden. Dort kannst du dich dann äußern und unterschreiben (oder auch nicht). Erst danach geht die Sache zur eigentlichen Verfolgungsbehörde (Bußgeldstelle). Die schickt dir dann die „Rechnung“. Bezahlst du sie, ist die Sache erledigt. Bezahlst du nicht, geht es vor Gericht.

Hallo User
Ich muß dich leider etwas enttäuschen. Eine Anzeige ob OWI oder Strafanzeige ist an keine formelle Form gebunden, sie wird aber auf dafür vorgesehne Vordrucke gefertigt. Diese sind ja meistens nicht am Ort des Problems. Wenn du aber der Meinung bist das es nicht Rechtens ist dann bleibt nur der Weg der Beschwerde bis zum Gericht. Die Sache ist zwar ärgerlich aber nach nicht mehr daraus. Denn wenn du Pech hast bezahlst du alles und auch dann noch mehr. Wenn es im Verwarngeldbereich bis 40 .-Euro ist lohnt es sich in der Regeln nicht.

73 Tschüss.

Hallo,

selbstverständlich. Es ist doch völlig unerheblich, was sie für papier dabeihaben oder ob du etwas unterschreibst.

Sie hätten sich theoretisch gar nichts notieren müssen (wenn sie ein gutes gedächtnis haben). Deswegen können sie dich trotzdem anzeigen.

Liebgruß

Karsti

Hi,
ich denke das ist rechtens. Spätestens das Schreiben (Anhörung) das noch übersandt wird und in dem du dich zur Sache äußern kannst, wird dir Klarheit geben und die ganze Sache „rechtens“ machen.

Gruß
HH

Erstmal danke für die schnelle Antwort. Und die Verjährungsfrist liegt bei 6 Monaten oder bin ich da falsch informiert?

Ja

Erstmal danke für die schnelle Antwort. Und die
Verjährungsfrist liegt bei 6 Monaten oder bin ich da falsch
informiert?

Verjährung nach 6 Monaten, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach 3 Monaten.

Es wäre seltsam, wenn eine Anzeige nur dann rechtens wäre, wenn der Betroffene unterschreibt. Der Zusammenhang ist ein ganz anderer. Für eine Anzeige ist eine Unterschrift des Betroffenen absolut unerheblich. Bei einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kann sich der Betroffene zum Vorwurf äußern. Vor dieser Anhörung, schriftlich oder mündlich, durch einen Polizeibeamten muss er aber über seine Rechte belehrt werden. (Aussageverweigerungsrecht) Dass diese Belehrung stattgefunden hat bestätigt der Betroffene durch seine Unterschrift. Wenn er die Unterschrift verweigert, wird dies aktenkundig gemacht und gilt auch. Auf eine Ordnungswidrigkeitenanzeige folgt immer ein Bußgeld durch die Bußgeldbehörde (Landratsamt o.ä.) Wenn der Betroffene mit dem Bußgeld nicht einverstanden ist, dann legt er dagegen Widerspruch ein und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Dort entscheidet dann ein Richter. Wenn aber das Bußgeld bezahlt wird, ist der Fall abgechlossen.
Wenn der Bundespolizeibeamte also deine Personalien auf einen Block geschrieben hat, dann wirst Du bald ein Formular zugeschickt bekommen, mit einer Belehrung, dem Tatvorwurf und die Möglichkeit, dich schriftlich zu äußern. Gibst Du den Sachverhalt darauf zu, kommt ein Bußgeld und Ende. Andernfalls Gerichtsverhandlung. Klar?

Gruß KL

Hallo, Patrick,

da kann ich leider nicht helfen.
Alles gute-Schaddie

Ja, sie ist rechtmäßig.

Hallo!

Weder für eine Strafanzeige noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wird deine Unterschrift benötigt.
Das wäre ja auch unsinnig. Wenn jemand geblitzt wird, wenn er über die rote Ampel fährt, unterschreibt er auch nicht. Unterschrieben wird in der Regel nur die Belehrung. Dies dokumentiert lediglich, dass der Polizist dir gesagt hat, dass du eine Anzeige bekommst und warum und dass du eine Aussage zur Sache machen kannst, wenn du willst oder dass du einen Anwalt befragst.
Wenn das hier nicht gemacht wurde, ist das unerheblich, da du einen schriftlichen Anhörbogen bekommst und da dann genau das gleiche draufsteht.
Die Sache ist also ganz eindeutig rechtmäßig.

Gruß, Gerald

Hallo,

natürlich ist das so auch okay. Du kriegst sicher demnächst einen Anhörbogen zugesandt und dann eventuell einen Bußgeldbescheid.

Dachsgruß

Hallo

Ein klares und einfaches JA!

Die Polizei, auch die Bundespolizei, ist an kein Formular gebunden. Sie können dich also auch nur mit Papier und Bleistift zur Anzeige bringen. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Sie brauchen nur deine Personalien. Den Anhörungsbogen bekommst du dann per Post zugeschickt.

Gruß

Das mit der Ordnungswidrigkeitenanzeige ist richtig bzw. es wird ein Verwarnungsgeld erhoben. Unterschrieben wird nur, wenn man eine Äußerung dazu macht. Nan bekommt einen Anhörtungsbogen zugesandt und kann sich dann dazu äußern oder das Verwarnungsgeld sofort überweisen. Mit der Überweisung des Geldes ist das Verfahren erledigt.
mfg.
W.

deiner unterschrift bedarf es nicht. sonst würde wohl in deutschland nicht eine einzige owi-anzeige durchsetzbar sein :smile:

gruss mike