Ich habe eine Frage zum Thema Verwarnungsgeld. Mir wird vorgeworfen, am 05062011 um 00:40 Uhr als Führer des PKW **-* *** folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie benutzten verbotswidrig (als PKW-Fahrer) einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse oder Taxen ( Zeichen 245) und behinderten den Linien- bzw. Taxenverkehr. §41,§ 1 Abs. 2,§49 StVO;§24 StVG; 147.1 BKat;§19OWiG
Beweismittel: Zeuge: Herr ****, Polizeipräsidium Frankfurt
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit verwarnen sie mich mit einem Verwarnungsgeld von 35€. Ich kann mich erinnern, dort mal gestanden zu haben mit Warnblinklicht für ca. 2 Min. In der Zeit kam aber weder ein Bus noch ein Taxi. Des Weiteren kam der o.g. Herr *** auf mich zu und hat mich gefragt, ob mein Auto stehen geblieben sei. Ich negierte dies und habe ihm gesagt, dass ich weiterfahren werde. Was ich dann auch Tat. Vor Ort war aber nie die rede von einem Verwarnungsgeld oder sonstigem und mir wurde auch sonst nie mitgeteilt, dass ich auf derart Kosten warten müsste. Meine Frage ist nun folgende: Da ich ja immernoch vor Ort war, Herr *** mit mir gesprochen hat, aber keinerlei Aussage diesbezüglich getätigt hat und mir damit auch nicht die Möglichkeit gegeben hat, die Verwarnung vor Ort zu begleichen, muss ich jetzt, wo es eher mau in meiner Kasse aussieht, die Verwarnung zahlen oder kann ich dagegen Einspruch einlegen?
Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen