Verwarnungsgeld für 2 Tatvorwürfe, Schutzstreifen Radweg

Hallo Experten,
ist es zulässig, für folgende Ordnungswidrigkeit gleich 2 Verwarnungsgelder zu kassieren?

Es wurde geparkt (unter 3 Min.) auf dem Schutzstreifen für Radverkehr, der sich vor quer eingeparkten Autos befindet.

Tatvorwurf a: Verbotswidriges Parken auf einem Schutzstreifen für Radverkehr mit Behinderung (natürlich, denn dann bringt es € 30,00)

Tatvorwurf b: Unzulässiges Parken in 2. Reihe mit Behinderung (natürlich, denn dann bringt es € 25,00)

Ein Strafzettel wurde nicht am KFZ angebracht.

Eigentlich kann man da doch nur einmal kassieren, denn das kurzzeitige Parken auf dem Schutzstreifen ergibt ja automatisch ein Parken in 2. Reihe.

Wobei man sich bei diesen „Radwegen“ besonders ärgert, denn die meisten Radfahrer halten sich an gar keine Verkehrsregeln und werden nie kontrolliert.

Danke für jede Darlegung der Rechtssprechung.

Gruß Heinz

Blödsinn:

(Link: https://www.youtube.com/watch?v=vmMxcPVUxDU)

Wenn dem tatsächlich so wäre, dann stellen Radfahrer den Verkehrsfluss mit ihren Drahteseln wenigstens nicht zu. Vielleicht ist besser zu zahlen, falls die Höhe des Verwarngeldes NICHT über dem des Bußgeldes liegt. Erspart Zeit und Ärger.

Grüße mki

Amnesia Fahrradensis - ereilt mich auch immer, wenn ich mein Fahrrad besteige, denn dann vergesse ich sofort und vollständig den Inhalt der Strassenverkehrsempfehlung.

Da bist Du ja in guter Gesellschaft, verstehe gar nicht, warum Du dich hier so mokierst ? Du hältst ja die Verkehrsregeln auch nicht ein.

Meines Erachtens kann man nur den schwerwiegenderen Vorwurf ahnden, denn es ist tateinheitlich. Also Parken auf Radfahrschutzstreifen ist der Hauptvorwurf.
Hättest Du z.B. noch abgelaufenen TÜV, dann könnte man das zusätzlich ahnden. Das wären 2 getrennte Tatvorwürfe.

MfG
duck313

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Beatrix

Wo siehst du denn hier ein allgemeines Strafgesetz und eine Strafe? Ich kann nur eine Ordnungswidrigkeit und ein Verwarnungsgeld aus dem Sachverhalt herauslesen.

Hallo

Das stimmt natürlich nicht, aber Radfahrer halten sich bestimmt weniger an Verkehrsregeln als Autofahrer. - Das liegt aber wohl weitestgehend einerseits daran, dass Radfahren einfach zu gefährlich ist, wenn man sich einfach an die Regeln hält. Einem Radfahrer wird regelmäßig von Autofahrern die Vorfahrt genommen, es wird zu wenig Abstand gehalten - und natürlich auf Radwegen geparkt. Wer da einfach nach Regeln fährt und nicht selber guckt, was tatsächlich da los ist, lebt gefährlich. -

Außerdem liegt es daran, dass Radfahrer im Straßenverkehr anscheinend nicht wirklich vorgesehen sind, und die Vorschriften sehr stark von Unlogik geprägt sind.

Mal müssen Radfahrer sich an Ampeln orientieren, die eigentlich für Omas mit Rollator vorgesehen sind, und mal an Ampeln für Autos. Mal darf man nicht auf dem linken Radweg fahren, weil es (imho tatsächlich) zu gefährlich ist, und mal muss man auf dem linken Radweg fahren, obwohl es genauso gefährlich ist. Mal darf man in entgegengesetzter Richtung in Einbahnstraßen fahren, die so schmal sind, dass gerade ein Auto durchpasst, mal sieht ein Polizist ein Problem darin, wenn man in entgegengesetzter Richtung auf einem Radweg bewegt, obwohl alles übersichtlich ist, keiner entgegenkommt und alle gut aneinander vorbeikommen. Im ersten Beispiel in dem Film mit der Rampe kann ich die Argumente der Frau gut nachvollziehen: Wenn man sein Fahrrad schiebt, verbraucht man einfach viel mehr Platz als wenn man fährt, und das ist auf so einer schmalen Rampe nicht zwangsläufig gut.

Was ich auch merkwürdig finde: Wenn ich als Fußgänger über eine rote Ampel gehe und dadurch einen Unfall verursache, zahle ich 10,- Euro Bußgeld, wenn ich als Radfahrer genau vorher gucke und niemanden störe, gefährde, behindere und auch kein schlechtes Beispiel für Kinder gebe (grad keine da), indem ich bei Rot rüberfahre, dann zahle ich mindestens 60,- Euro. Wenn ich mit dem Fahrrad ein Kind oder einen Rollstuhlfahrer an einer grünen Ampel umfahre, zahle ich ca. die Hälfte.

Ich finde das alles einen großen Quatsch und verstehe nicht, wie jemand in Hinblick auf Radfahrer so überzeugt sein kann von der Straßenverkehrsordnung wie diese beiden Polizisten im Film.

Ich kenne diese Ordnung so weit, und wenn ich bei Rot über die Ampel will, dann steig ich halt vom Rad und schiebe.

Viele Grüße

„… denn die meisten Radfahrer halten sich an gar keine Verkehrsregeln und werden nie kontrolliert.“
sagt der der sich nicht an Verkehrsregeln hält und mit Behinderung (parkende Fahrzeuge UND Radfahrer) hält.
Rechtsprechung: 55,- passt scho
cf

na, da habe ich ja hier eine Lawine losgetreten; aber darum geht es ja nicht - es geht hier um 2 Bußgelder gleichzeitig.
Im Übrigen „parke“ ich dort nicht zum Spaß, sondern weil ich Ware abholen muß. Freie Parkplätze gibt es nicht.
Im Übrigen sehe ich in Berlin jeden Tag Radfahrer, die völlig selbstverständlich bei ROT über die Straße fahren.

Yeah! Radfahren macht farbenblind. Geht mir auch immer so, wenn ich auf mein Fahrrad steige.

Zumal es nicht dieselbe Tat ist und daher überhaupt nicht betroffen wäre, erst recht nicht vom GG.
Um mal den korrekten Gesetzestext zu zitieren:

§ 19 OWiG
Tateinheit

(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie
als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz
mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.
(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem
Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem
anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.

Tateinheit bedeutet Verwirklichung mehrerer „Taten“ in einer äußerlich einheitlichen Handlung.

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Gab es zwei Briefe?
Wurden beide male die selbe Person als Zeuge benannt?
Ich vermute, dass du von zwei unterschiedlichen Beamten aufgeschrieben wurdest. Ein freundlicher Anruf bei der Behörde könnte helfen. Frage gezielt, warum man nicht von Tateinheit ausgegangen ist.

Wie ist denn dieses zweimal Kassieren erfolgt? Ob die Strafzettel am Auto hingen, spielt keine Rolle.
Kam ein Brief oder zwei? Ein Aktenzeichen oder zwei? Die Verwarngelder sind ja keine fixe Vorgabe, sondern nur Regelsätze. Die Behörde kann sie auch erhöhen. Wenn das also nur eine Erhöhung darstellt, würde das gehen. Sind es zwei getrennte Ahndungen, wäre das nicht in Ordnung. Müsste man also das bzw. die Schreiben kennen.
So wie es hier dargestellt ist, klingt es erstmal nach zwei Ahndungen.

Es ist ein Brief, in dem beide Tatvorwürfe als a) und b) bezeichnet sind.
Raffinierterweise sind beide Ordnungswidrigkeiten tatmehrheitlich (§ 20 OWiG) bewertet, sodaß sie nach meinem Wissen nicht getrennt werden können.
Es gibt nur einen Anzeigenden PK

Ich befürchte, man wird es einem Fachkundigen in Sachen Recht vorlegen müssen, um es im konkreten Einzelfall bewerten zu können (und dürfen natürlich). Ich wage da jetzt keine Prognose, wie man a und b zu werten hat resp. ob das was anderes als 1 und 2 ist.
Spannend wird ja auch sein, was passiert, wenn man dagegen vorgeht. Kann man überhaupt gegen a oder b allein vorgehen oder nur gegen alles zusmammen? Denn das falsch parken an sich, steht ja gar nicht zur Debatte. Eine Einstellung ist also grundsätzlich unwahrscheinlich. Der nächste Schritt wäre dann ein Bußgeldbescheid mit entsprechend höherem Betrag?
So in etwa stelle ich mir eine Beratung beim Anwalt vor. Der sollte also nicht nur sagen können, was geht sondern auch, was die Folgen sind.

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Es wurde jetzt die höhere Ordnungswidrigkeit bezahlt und auf die entspr. Paragraphen verwiesen.
Das Unding ist ja, daß ein Parken auf dem Fahrradschutzstreifen automatisch ein Parken in 2. Spur bedeutet. Beide Verkehrsverstöße kann man nicht zusammen ahnden, denn man kann ja nicht eine der Ordnungswidrigkeiten verhindern.