Verweigerung der Schadensregulierung, Betrug?

Hallo,

Ich habe einen Frage bzgl. eines Verkehrunfalles.
Ein PKW-Fahrer fährt beim Rückwärtseinparken mit sehr niedriger Geschwindigkeit (ca. unter 5km/h)auf eine parkendes Auto auf. Der Fahrer entdeckt am „berührten“ Fahrzeuge einen emenesen Schaden (Stoßstange verzogen, Motorhaube aufgestellt und Scheinwerfer nachhinten geschoben) der dem Fahrer von Anfang an sehr Merkwürdig vorkommt. Der Fahrer macht den Halter des „geschädigten“ Fahrzeuges aus um ihn darauf hin zuweisen dass man sein Auto berührt hat. Die erste Reaktion des Halters (vor einer Zeugin) ist dass das gar nichts macht da er vor ein paar Tagen bereits einen Auffahrunfall hatte. Der Halter des geschädigten Fahrzeuges behauptet dann jedoch später dass der vorherige Auffahrunfall keinen Schaden verursacht hat und kurz darauf das der Auffahrunfall nie stattgefunden habe, lässt per Gutachten die Schadenshöhe bestimmen und fordert dieseb Schaden bei der KFZ-Versicherung ein. Die Versicherung zeigt jedoch keinerlei Aktionen den Fall näher zu betrachten. Auch die Aussage über den angeblichen Unfall vor dem besagten Parkrempler stößt auf taube Ohren obwohl es dafür Zeugen gibt. Die Aussage der Versicherung: „der Gutachter hat auch geschrieben dass es keinen Unfall davor gab, also steht Aussage gegen Aussage.“
Was kann man in einer solchen Sachlage als Versicherungsnehmer unternehmen wenn die Versicherung den für sie günstigstens Weg geht und den Schaden reguliert und den Versicherungsnehmer hochstuft obwohl zweifel am geforderten Schaden (Wirtschaftlicher Totalschaden in höhe von 2800€) besteht?
Kann man hier der Versicherung „verbieten“ (z.B. per Einschreiben) den Betrag zu bezahlen?
Was kann man tun wenn trotzdem reguliert wird und der Vericherungsnehmer hochgestuft wird?
Besteht auf Grunde der unterschiedlichen Aussagen des geschädigten die Möglichkeit diesen wegen versuchten Betruges anzuzeigen so dass die Behörden den Fall untersuchen und den Unfallhergang nachstellen und analysieren?

Ich hoffe der Vorliegende Sachverhalt ist verständlich beschrieben.

Grüße SoTT

Hallo,

das ist mir zu viel Versicherungsrecht, mit dem ich mich net auskenn. Ich kenn auch die internen Abläufe bei den Versicherungen nicht.

MfG

Hallo, wie glaubwürdig bzw. wie willig ist die Zeugin?

Wenn eine glaubwürdige Zeugin bereit ist bei der Polizei und vor Gericht auszusagen, würde ich Anzeige gegen diesen Mann stellen.
Dieses der Versicherung mitteilen! Dann hat man ein schwebendes Verfahren und die Versicherung wird nicht auszahlen.
Ich bin kein Anwalt, nur KFZ Kaufmann. Aber nach meinen Erfahrungen geht das durch.
Besser, vorher mit einem Anwalt klären .Falls keine Rechtschutzversicherung besteht, vorher nach den Preis für eine Beratung fragen. Sonst zahlt man nach Schadenshöhe.( Wichtig)
Auch wird ein guter Polizist dich kostenlos beraten. Unbedingt die Zeugin mitnehmen, sonst wird man schnell abgewimmelt .Vielleicht hast du ja Glück und Typ hat schon Dreck am Stecken.
Wünsche die alles Gute.
Lass dich nicht unterkriegen, denn solchen A------- muss man das Handwerk legen.

Gruß Wilfried

Hallo,
Hatte ich auch schon , ich würde die Versicherung per Einschreiben zu Informieren das nicht ausgezahlt werden soll !!
Gutachter können in der Regel nachweisen wenn 2 Einschläge stattgefunden haben.
Würde den Gutachter wechsel und einen Anwalt einschalten .
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Hallo,

habe noch etwas vergessen:

Vielleicht wurde der Auffahrunfall ja irgendwo gemeldet.Scheint ja ein erheblicher Schaden gewesen zu sein! Geht in der Regel nicht ohne Polizei.

MfG

Sorry, jetzt habe ich eine lange Antwort geschrieben, die aber offensichtlich zu lange dauerte, so dass mich „wer-weiß-was“ wieder „rausschmiss“ und meine Antwort löschte. Ich bin nicht bereit, den ganzen Text zu wiederholen.

Somit bleibt mir nur noch, Dir zu raten, eine Öffentliche Rechtsauskunft aufzusuchen, wenn Du nicht im ADAC sein solltest oder sonst auch keine Rechtsschutzversicherung hast. Im ADAC ist doch eigentlich jeder ???

Zusätzlich nur noch mein Hinweis: Wenn Deine Haftpflichtversicherung jetzt nicht zahlt, musst Du vermutlich mit einer Zivilklage rechnen, die sehr teure Anwalts- und Prozesskosten nach sich ziehen kann, wenn Du den Prozess verlierst !

Da bis jetzt der Unfall nicht aufgenommen wurde und der Verursacher sich wohl nicht zu erkennen gegeben hatte, würde ich bei der Polizei eine Anzeige fertigen lassen (§ 142 StGB "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).
Alles andere regelt das Gericht und die Versicherung des Verursachers muss den Schaden regulieren.

Erst mal meinen Dank an all die hilfreichen Antworten.

Werde erst mal zur Polizei gehen und den Fall zur Anzeige bringen.
Mit welchem Vorgehen der Behörden muss man dann rechnen?
Es werden doch sicherlich die Fahrzeuge gegenüber gestellt?

Hallo, das ist insgesamt schwierig da ein Gutachten vorliegt, man kann gegen das Gutachten vorgehen und auf eigene Kosten ein Gegengutachten fordern und wenn dieses Gutachten was anderes sagt die Versicherung zwingen dies anzuerkennen. Das geht leider oft nur mit Hilfe eines Anwaltes und es gibt nicht viele Gutachter die gegen einen Kollegen vorgehen.

Hallo,

Nimm dein Auto mit und fordere die Beamten auf eine Sichtprüfung vorzunehmen.
Falls ihr keine Fotos gemacht habt, wird die Polizei das Gutachten anfordern. Dann genügt mit Sicherheit schon eine Einschätzung. Erst bei s.g. Grenzfällen wird ein Gutachterprozess geführt.
Aber sollen sie doch, ihr habt doch nichts zu verlieren. Kurz –ein erheblicher Schaden auf der einen Seite, eine Delle oder ein Kratzer auf der anderen Seite passt nicht zusammen!
Ich sehe die größte Chance aber bei seinem wirklichen Unfallgegner. Denn festzustellen, dass das Fahrzeug mit Kennzeichen XY auf ein Fahrzeug aufgefahren ist, lässt sich sehr leicht feststellen. Dahingehend sind die Versicherungen schon vernetzt. Schon wegen der vielen absichtlich herbeigeführten Unfälle.( Versicherungsbetrug)
Viel Glück!

Das wird schon!

MfG

Hallo SoTT.

Ich fasse nochmal kurz zusammen:

Sie sind beim Einparken gegen ein anderes Fahrzeug gestoßen, dessen erhebliches (ich gehe mal davon aus, dass Sie mit „emenesen Schaden“ „immensen Schaden“ gemeint haben) Schadensbild nicht mit dem leichten Zusammenstoß zusammenpasst. Und Ihre Versicherung will jetzt den Schaden am anderen Fahrzeug begleichen.

Wenn der andere Fahrzeughalter gegenüber Ihrer Versicherung angegeben hat, dass sein Schaden aus dem Verkehrsunfall mit Ihnen stammt, dies aber tatsächlich nicht der Fall ist, so handelt es sich um einen (versuchten, wenn das Geld noch nicht überwiesen ist)Betrug zum Nachteil ihrer Haftpflichtversicherung, bzw., da Sie dann höher gestuft werden, auch zu Ihrem Nachteil.
Der Betrug ist eine Straftat und kann bei Polizei/Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden.
Inwieweit das jedoch noch nachvollziehbar ist (evtl. sind die Fahrzeuge oder eines davon schon repariert), kann ich nicht beurteilen. Die Personalien der Zeugin wären natürlich auch wichtig.

Diesen Sachverhalt würde ich, wenn er wie gesagt noch nachvollziehbar ist, zur Anzeige bringen.

Grüße, Steffen

Hallo,
man kann natürlich die eigene Versicherung verklagen und eine Anzeige wegen des Betrugsverdachtes kann man auch erstatten.
Gruß
M. Stephan

Sie können im Prinzip fast alles anzeigen. Jedoch wird die Behörde wegen eines Parkpaltzunfall niemals Gutachten einholen. Das bringt nix. Tragen Sie zunächst alle Beweismittel zusammen. Auch die Zeugenaussage vor Ort. Fertigen Sie darüber detaillierte Protokolle. Gibt es Bilder nach ihrem Unfall an beiden Fzg.en? Gehen Sie damit notfalls zum Anwalt. Als Vorstufe würde ich mit ihrem zusammengestellten Beweismaterial nocheinmal die Versicherung kontaktieren.

Hallöchen,
Ich würde ihnen empfehlen zuerst einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen. Nach dem von ihnen geschilderten Sachverhalt, steht hier auf jeden Fall der Anfangsverdacht einer Straftat (Betrug).
Gemeinsam mit ihrem Anwalt eine Strafanzeige erstatten. Zeugen sind Vorhanden. Ich hoffe Sie haben Fotos vom Schaden an ihrem Fahrzeug gemacht (wären als Beweismittel sehr nützlich). Alles weiter läuftn über ihren Anwalt. Viel Glück…

Hallo,

tatsächlich können Sie den anderen Verkehrsteilnehmer wegen Betrugs anzeigen. Es ist eine Frage der Nachweisbarkeit. Liegt ein Gutachten vor, dann wird es schwierig. Möchte die eigene Versicherung keinen eigenen Gutachter bestellen, dann erscheint es unmöglich.

Natürlich können Sie der Versicherung „verbieten“, den Schaden zu regulieren. Es gibt zwar eine Versicherungs- jedoch keine „Zahlpflicht“. Sie könnten z.B. angeben, dass Sie den Schaden selbst regulieren möchten. Danach haften Sie als Privatperson und müssen selbst zahlen. Ob ich Ihnen dazu rate? Nein. Sie sind zur Regulierung verpflichtet und müssten einen eigenen Gutachter bestellen, wenn Sie mit dem Fremdgutachten nicht einverstanden sind. Für Sie wären das immense Kosten, bei denen fraglich ist, ob Sie diese erstattet bekommen.

Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen haben sollte, dann wäre eine Betrugsanzeige mein Ratschlag. Sie hätten unabhängige Zeugen durch die Beamten. Auch sonst können Sie eine Betrugsanzeige machen. Das kostet nichts. Aber rechnen Sie nicht damit, dass Ihre Versicherung Interesse daran hat, Geld zu sparen. Das haben Sie nicht. Denn die Bearbeitung solcher Fälle würde die Kosten des Schadens übersteigen. Für die Versicherung ist es schlichtweg unwirtschaftlich - egal ob Recht oder Unrecht.

Hallo,
denke, dass ich den Fall verstanden habe. Es sieht so aus, dass Sie einem Betrüger aufgesessen sind. Ich würde bei der zuständigen Polizei eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs erstatten.
Seltsam ist auch, dass der Gutachter sich das andere beteiligte Fahrzeug nicht angeschaut hat. Nur so ist eine vernünftige Begutachtung in Sachen Verkehrsunfall möglich. Ihre Versicherung reagiert etwas seltsam. Weisen Sie ausdrücklich daraufhin, dass Sie mit einer Regulierung nicht einverstanden sind. Wenden Sie sich an den Abteilungsleiter!!
Grüße,
strucki

Hallo,
das beste wäre gewesen, dass der Unfall von der Polizei aufgenommen worden wäre.
Wenn ein Gutachter feststellt, dass vor dem Unfall kein Schaden da gewesen ist, ist es ausserordentlich schwierig dagegen vorzugehen. Ich würde Ihnen vorschlagen die Versicheung zu wechseln.
Die anderen Fragen sind versicherungsrechtlicher Natur.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo,
diese Anfrage kann ich nicht zufriedenstellend beantworten, da das angesprochene Thema nicht mein Fachgebiet betrifft- ist eher Zivilrecht.
Ich kann nur beitragen, dass Sie natürlich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen müssen- sie können den Schaden selbst regulieren.

mfg

Hallo SoTT,

das ist so einfach nicht zu beantworten. Zudem ist es mehr ein versicherungsrechtliches Problem. Das ist nicht so ganz mein Fachgebiet.
Der PKW-Fahrer müsste ein eigenes Gutachten anfertigen lassen mit Detailuntersuchung wie Lackspuren und ob z.B. durch das Zurücksetzen überhaupt ein solcher Schaden eingetreten sein kann. Der Gutachter kann das einschätzen. Das kostet zunächst einmal Geld, was er bezahlen muss. (ggfs. bei Anerkennung des Gutachtens z.B. durch ein Gericht trägt diese Kosten der andere). Aber üblicherweise stellt ja die Versicherung den Gutachter. Wenn das schon alles passiert ist, ist es schwierig. Ich kenne keinen Gutachter, der sein eigenes Gutachten revidiert hat.
Das Hochstufen in eine höhere Schadensklasse geschieht dann automatisch.
Wenn man mit der Leistung einer Versicherung nicht einverstanden ist, kann man sich auch noch an den Ombudsmann im Versicherungswesen wenden (einfach mal nach „versicherungsombudsmann“ googeln).
Mehr kann ich hierzu leider auch nicht sagen.

Freundliche Grüß
Wolfgang

Hi,
die Schilderung des Sachverhalts sieht nach meiner Ansicht nach Versicherungsbetrug aus. Allerdings lässt sich dieser meistens nur beweisen, wenn es Anhaltspunkte für ein wiederholtes und systematisches Vorgehen gibt. Meines Erachtens setzt die Versicherungswirtschaft selbst Detektive auf provozierte Unfälle an oder selektiert wiederholt typische Unfälle (regulierte Fälle) nach bestimmten Kriterien aus, um solchen Serientätern auf die Spur zu kommen. Im Einzelfall ist es natürlich schwierig, einen Versicherungsbetrug nachzuweisen und das bedeutet, dass derjenige, dem die Schuld für einen Schaden angelastet wird, meistens im Nachteil ist. Ein Auffahren mit max 5 km/h hält normalerweise jeder Stoßfänger ohne Schaden aus, die Stoßfänger dürften so dimensioniert sein; allenfalls gibt es leichte Lackschäden daran.
Gruß
webcruiser