Verweigerung des Eintrages im Bonusheft

Hallo,
ich war seit 2007 jedes Jahr ca 3-4 mal bei meinem Zahnarzt zur Behandlung. Die Eintragungen ins Bonusheft wurden immer aufgeschoben mit dem Kommentar „Das tragen wir nach wenn Sie einen Heilkostenplan einreichen müssen“. Dies ist jetzt soweit und mein Zahnarzt verweigert mir die Einträge ins Bonusheft mit der Begründung ich wäre immer nur als Schmerzpatient gekommen. Was aber so nicht korrekt ist.
Kann er mir die Einträge mit so einer Begründung verweigern obwohl ich so oft pro Jahr dort war?

Viele Grüße

Hi,
wurde den nie eine Untersuchung des gesamten Gebisses gemacht und oder eine Prophylaxe?

Warst du vor 2007 regelmäßig? Wenn nein gibts eh keinen Bonus, den gibts erst ab 5 Jahren.
Gruß

Hi,

klar wurde immer alles direkt nachgesehen. Deswegen hatte ich ja dann auch immer folge Termine bekommen.
Ich wurde auch z.B. letztes Jahr darauf hingewiesen das ich bei 2 Zähnen noch mit Kronen rechnen muss.
Bis zu diesem Zahnarzt ist mein Bonusheft auch ordentlich geführt.
Ich habe den Verdacht das das nur eine Retoure Kutsche ist weil ich die letzte Behandlung abgebrochen und den Zahnarzt gewechselt habe.
Danke schon mal für das Interesse. :smile:

Mhh dann geh nochmals dort hin oder schreibe den Arzt an, sage ihm das du das Bonusheft ausgefüllt benötigst.

Sollte er darauf nicht reagieren wende dich an die Krankenkasse

Gruß

1 Like

Hallo,

ich werde wohl nicht darum herum kommen und es heute noch mal bei dem Arzt versuchen.
Danke

1 Like

Meine Zahnärztin sagt, die Ärzte müssen es ausfüllen, auch wenn man nur als Schmerzpatient da war. Bei mir weigert sich auch eine Ärztin von früher, da ich jetzt für eine Krone mein Bonusheft vervollständigen muss. Aber da nichts passiert, sagte meine jetztige Zahnärztin, man kann dies auch direkt bei der Krankenkasse anfordern, weil die ja wissen, dass man dort war. Ob die Krankenkasse tatsächlich mitspielt, weiß ich allerdings nicht :wink:

Hallo Daffi,

Meine Zahnärztin sagt, die Ärzte müssen es ausfüllen, auch wenn man nur als Schmerzpatient da war.

Da hat Deine Zahnärztin leider Unrecht. Eine Eintragung ins Bonusheft kann nur erfolgen, wenn entweder eine Vorsorgeuntersuchung und/oder individualprophylaktische Leistungen erbracht wurden. Dies steht im übrigen auch genauso im Bonusheft.

…sagte meine jetztige Zahnärztin, man kann dies auch direkt bei der Krankenkasse anfordern, weil die ja wissen, dass man dort war.

auch das stimmt leider nicht. Keine Krankenkasse weiss, wann Du zu wegen einer Vorsorgeuntersuchung bei Deinem Zahnarzt warst. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt völlig anonym. Deshalb musst Du ja das Bonusheft führen, sonst würde es ja gar keinen Sinn machen.

Eine Krankenkasse ist allerding frei in ihrer Entscheidung, ob sie ausnahmsweise die behaupteten Behandlungen als Vorsorgeuntersuchungen akzeptiert und damit den Bonus dennoch gewährt.

Gruß
Gero

Hallo Gero,
danke für die Info, das ist ja gut zu wissen. Ich hätte als Laie niemals ihre Meinung angezweifelt. Na toll. Naja, die haben mir angeboten, es für mich zu regeln. Sollen sie mal machen! :wink: Daher nehme ich meine vorherige Antwort natürlich zurück!

Danke für die Kommentare,

ich werde es nochmal freundlich bei meinem Zahnarzt probieren. Ich weiss, dass bei mir Vorsorge stattgefunden hat. Wenn er sich nach wie vor weigert werde ich meine Krankenakte von ihm verlagen und dann das ganze von der Krankenkasse und evt Rechtsanwalt prüfen lassen.

Aber danke an alle für die schnellen Antworten und Hinweise.

Grüße Alex