Verweigerung Dienstreise - Direktionsrech?

Guten Tag,
folgender Fall:
Arbeitnehmer XYZ unterschreibt einen Arbeitsvertrag als Computer Consultant bei einem Endanwender (kein Beratungshaus) mit folgendem Wortlauf:

"Der Mitarbeiter XYZ ist ab 01.01.1900 ind unserem Unternehmensbereich als Computer Consultant
in Arbeitsort XYZ für das Unternehmen tätig.
Das Unternehmen ist berechtigt dem Mitarbeiter auch andere seinen fähigkeiten und Kentnissen entsprechende zumutbare Aufgaben in einer anderen Abteilung oder einem anderen Betriebsteil, zu übertragen.

Der AG möchte jetzt diesen AN ins Ausland schicken für einen Rollout. Der AN möchte dies nicht. Wie ist die Rechtslage - darf der AG dies im Rahmen seines Direktionsrechtes. Der Arbeitsort ist expliziet genannt.

Danke und Gruß
jimmijump

Ich finde solche „rechtlichen“ Fragen, garniert mit irgendwelchen Vertragsfragmenten immer etwas schwierig. Denn selbst wenn wir wüssen welches „Ausland“ (Schweiz mag da anders zu bewerten sein als Timbuktu) und „wie lange“ (2 Nächte wäre anders als 20 Jahre) und was genau im Vertrag steht. Was hilft’s Dir?

Gingen wir mal davon aus, der Arbeitgeber „darf das nicht“. Und dann? Aus irgendwelchen Gründen hat Dein Arbeitgeber gefunden, dass Du der richtige Mensch für diesen Job bist. Wenn Du die Rechtskeule ziehst (wir gehen davon aus, sowas wäre in Deinem Vertrag eindeutig ausgeschlossen), dann wird er Dich nicht schicken. Es muss dann jemand anderes gehen. Glaubst Du, das hilft Dir, zukünftig in dieser Firma? Wenn Du spontan Urlaub brauchst? Wenn Du nach ner Gehaltserhöhung fragst? Wenn Dir ein blöder Fehler unterläuft?

Und wenn - wovon ich ausgehe - solche (vermutlich) kurzen Auslandseinsätze durchaus in Deinem Vertrag abgedeckt sind, dann haste eh verloren. Du kannst eventuell versuchen, um Verständnis zu bitten, zum Beispiel aufgrund der Lebenssituation (Kinderbetreuung, Pflege von Eltern oder ähnlichem) oder aufgrund Deiner Fähigkeiten („kann ich nicht“ - Vorsicht, könnte bös nach hinten losgehen) oder Deiner anderen Tätigkeiten („das würde Projekt Maier verzögern“) oder ähnlichem. Ob davon was für Dich zutrifft und ob Dein Chef das einsieht, bleibt offen, aber das wäre die einzige Chance. Eventuell auch ein Deal „Wenn Kollege Müller geht, dann kann ich in der Zeit den Auftrag Huber fertig machen“.

Mag ja sein, aber steht da auch, dass der AG dir zugesichert hat, dass du niemals nicht irgendwelche Dienstreisen machen musst? Vermutlich nein. Und dann stellt sich halt die Frage, ob dieser Rollout noch als Dienstreise zu qualifizieren ist, oder ob es da um mehr geht, was dann tatsächlich den Dienstort betreffen würde. Aber auch da sollte man mal genauer im Vertrag nachlesen, ob nicht auch etwas umfangreichere aber zeitlich klar begrenzten Einsätze abseits des Arbeitsortes vorgesehen sind. Die Angabe, dass ein Arbeitsort definiert ist, hilft hier nicht wirklich weiter.

BTW: Als Consultant in der IT-Branche ist es das Normalste der Welt, dass man im Projektgeschäft tätig ist, und mehr oder weniger häufig und lange im Rahmen von Projekten unterwegs ist. Das sollte einem bewusst sein, wenn man sich für eine solche Tätigkeit entscheidet. Wenn man es hier jetzt zum Krach mit dem AG kommen lässt, und am Ende dann die Trennung voneinander steht, dann sehen die Chancen als Consultant in der IT auf einen Posten zu kommen, der ausschließlich am heimischen Schreibtisch stattfindet recht mager aus, wenn man nicht gerade zu einem der kleinen Krauter an der Ecke geht, die nur im Schatten des eigenen Kirchturms ihre Dienste anbieten. Dann muss man aber auch mit dem leben, was die dann so zahlen können. Will man als Consultant ordentlich verdienen, dann gehört Reisetätigkeit einfach dazu!

Hallo,

im Arbeitsrecht handelt es sich grundsätzlich dann erst um eine (räumliche) Versetzung, wenn sich der Arbeitsort länger als 1 Monat ändert.

Bei allem, was darunter liegt, hat man als AN schlechte Karten, wenn nicht besondere Einzelfallumstände vorliegen.

&Tschüß
Wolfgang