Verweigerung einer Reklamationsannahme

Habe von einem Lieferanten ca 10 LED-Lampen (a 25 Euro) gekauft. Der Lieferant wirbt großmundig: „Wir gewähren auf alle unsere Leuchtmittel 3 Jahre Garantie!“ Bereits nach einem halben Jahr waren nach und nach 3 Stck ausgefallen. Diese hatte ich reklamiert. Zähneknirschend und unter dem Vorwand, ich „hätte sie nicht sachgerecht behandelt“, erhielt ich dennoch Ersatz. Jetzt sind wieder 3 Stck ausgefallen, (ungedimmt, trocken, überspannungsfrei und ausreichend Zirkulation, also ohne mein Verschulden). Seit Nov.12 schickte ich 2 Emails zwecks Reklamation, ohne Antwort. Jetzt Einschreibebrief mit Rückschein. Ergebnis: Annahmeverweigerung! Nun die eigentliche Frage: Gibt es gegenüber solchen dubiosen Machenschaften überhaupt eine Handhabe?

Die Handhabe heißt: Garantie einfordern, Frist setzen, ggf. in Verzug setzen, Klage.