Verweigerung von Urlaub bzw Urlaubsentgeld

Hallo,
ich und mein Kollege arbeiten seit 5 bzw 10 Jahren in einem Theaterbetrieb.
Wir arbeiten auf Abruf bzw nur soviel, wie es auch Theatervorstellungen gibt.
Dies sind pro Monat zwischen 50 und 110 Stunden pro Arbeitnehmer.
Der Betrieb hat zwischen 6 und 9 Arbeitnehmer, je nach dem wie viel Schauspieler engagiert sind.
Bei der Einstellung wurde nur ein Personalbogen ausgefüllt.
Einen Arbeitsvertrag gab es trotz Nachfrage nie.

Damals hieß es, für dieses Arbeitsverhältnis gibt es keinen Urlaubsanspruch. (Begründung: Kleinbetrieb)
Ich habe nun im Bundesurlaubsgesetz gelesen, das JEDER Anspruch auf Urlaub hat.
Die Tage lassen sich ausrechnen und wir werden es für dieses Jahr auch einfordern.

Können wir die Jahre davor nachfordern und wie lange zurück ?
Immerhin liegt ein Falschangabe des Arbeitgebers zugrunde, weswegen wir keinen bezahlten Urlaub hatten.

Danke für eine Hilfe
Rudi

Hallo!

Selbst ein Minijobber, angestellt in einem Privathaushalt, hätte Urlaubsanspruche, bezahlt natürlich ! Und kleiner als das kann ja kein „Kleinbetrieb“ sein.

Verweigerte Urlaubsansprüche verjähren nicht. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Lies mal hier rein, es gibt einige Stichworte zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit auf Abruf, es erläutert auch die Berechnung bei wechselnden Stundenzahlen:

MfG
duck313