Verweis an Eltern trotz 18 jahren

Hallo erstmal ich hätte folgendes Problem (ich gehe in BayerN in die Hauptschule und bin in der 10 klasse m-Zweig).

Also ich war letzens mit einem Freund der mich in der Schule im (Koch)Untericht besucht hat auf die toilette gegangen und mein Freund hat sich dan dort eine Zigarette angezündet. Dan wider zurück im untericht kommt der Hausmeister daher und meinte ich hätte geraucht auf dem Klo aber das witzige (oder traurige) dabei ist das sie mir dan am nächsten Tag einen Verweis geschickt haben obwohl das einzige was sie bestätigen konnten war das ich nach Rauch gestunken habe(pff lächerlich find ich).
Aber das is ja jetz nur der anfang das worauf ich eigentlich hinaus will ist das sie jetzt den Verweis an meine Eltern addresiert haben, ich aber Volljährig bin fast voll geschäftsfähig und vom GESTETZ aus für mich selber verantwortlich bin und ich bin es leid das ich mir immer alles gefallen lassen muss von irgend welchen leuten nur weil sie Älter sind oder irgend eine Amtsautorität besitzen, deswegen sind sie 1. auf keinen Fall was besseres als andere menschen(aber was die anscheind oft denken) und 2.haben sie trotzdem rechte und pflichten, Regeln, Verbote usw…Trotzdem pasiert es immer wider das sie die Unwissenheit anderer „untergesetzten“ Personen zu ihrem Gunsten ausnutzen (wie auch oft die Polizei)obwohl sie das nicht mal dürften. Aber wie gesagt wer weis das schon z.B. hier in diesem Fall der „dummen“ Schüler der ja sowie so nicht weiß was für Rechte er hat. Dreist fand ich auch das da nicht mal mein Name drauf stand also der Brief ging wirklich nur an meine Eltern eig. dürfte ich den Brief garnicht öffnen und drinnen steht dan auch noch ich zitire „Trotz Volljährigkeit wird auf die Unterschrift der Eltern bestanden.“ Aber in der Allgemeinen Schulordnung steht ich zitiere „(5) Die durch diese Allgemeine Schulordnung geregelten Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten werden vom volljährigen Schüler selbst wahrgenommen. Mitteilungen der Schule sind an den volljährigen Schüler selbst zu richten; Anträge werden von ihm selbst gestellt. Unbeschadet der Rechte des volljährigen Schülers können auch seine Eltern sowie die Personen, denen die gesetzliche Vertretung bis zum Eintritt der Volljährigkeit zugestanden hat, Auskunft von der Schule erhalten, soweit das grundsätzliche Einverständnis des Volljährigen besteht.“(der Link http://www.hirnwindungen.de/schule/ascho_allg.html)

Giebt es da vieleicht irgend was womit man dagegen rechtlich vorgehen kann z.B. sowas wie Abgabe vertaulicher daten an andere oder sowas(und kommt mir bitte nicht so "ach das sind doch deine Eltern oder sowas aber das ist egal weil in welcher Beziehung ich und miene Eltern stehe is nun mal mir überlassen und es geht ja auch nur darum das ich was gegen den "Verweiß Schreiber in der hand habe) ich kenn mich da nicht so gut aus, ich werde da jetz nichts machen aber ich möchte mal zeigen das sie sich auch nicht alles erlauben dürfen nur weil ich der Schüler(„unwissend“) bin und sie die Lehrer(Amtsautorität).
Bitte sagt mir wo ich falsch lag damit ich keinen fehler in der Schule mache wen ich das dan mit dem Direktor ausdiskutiere und sagt mir bitte meine Rechte die ich ihn dan an den Kopf werfen kan ^^.
Ich hoffe es kommen ein paar hilfreiche Antworten
und schon mal danke im voraus.

PS.Es geht mir nicht darum das meine Eltern nichts mit mir und rauchen in verbindung setzen dürfen^^ Weil wie gesagt ob ich rauch oder net is völig mir überlassen.Und ich entschuldige mich wegen der misarabelen Rechtschreibung.

Lg masteer-n

Hallo,

ich machs kurz, da mir dein Posting von der Länge und vom Inhalt zu anstrengend ist.

Das hier:

„(5) Die durch diese Allgemeine
Schulordnung geregelten Rechte und Pflichten der
Erziehungsberechtigten werden vom volljährigen Schüler selbst
wahrgenommen. Mitteilungen der Schule sind an den volljährigen
Schüler selbst zu richten; Anträge werden von ihm selbst
gestellt. Unbeschadet der Rechte des volljährigen Schülers
können auch seine Eltern sowie die Personen, denen die
gesetzliche Vertretung bis zum Eintritt der Volljährigkeit
zugestanden hat, Auskunft von der Schule erhalten, soweit das
grundsätzliche Einverständnis des Volljährigen besteht.“(der
Link http://www.hirnwindungen.de/schule/ascho_allg.html)

… interessiert niemanden

Wo auch immer diese ASchO gilt, aber sicher nicht in Bayern.
In Bayern gilt neben der Volksschulordnung VSO das übergeordnete Bayerische Erziehungs- und Unterrichtgesetz BayEuG
http://by.juris.de/by/gesamt/EUG_BY_2000.htm

Giebt es da vieleicht irgend was womit man dagegen rechtlich
vorgehen kann

Du kannst folgendermaßen argumentieren:

Das BayEuG regelt in § 88a:
_Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler über Ordnungsmaßnahmen

Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schülerinnen und Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen über Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 10 unterrichtet werden._

Und Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 10 beinhalten _nicht_ den Verweis bzw. den verschärften Verweis, sondern nur alle anderen Ordnungsmaßnahmen.

Auch ich schicke Verweise usw. zum volljährigen Schüler nach Hause, allerdings an den Schüler selbst adressiert, wenn die Eltern dann den Brief öffnen oder es irgendwie anders mitbekommen ist das Privatsache :smile:

Ich hoffe es kommen ein paar hilfreiche Antworten
und schon mal danke im voraus.

Bitte :smile:

Gruß
Wawi

Das BayEuG regelt in § 88a:
Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler über Ordnungsmaßnahmen

Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schülerinnen und Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen über Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 10 unterrichtet werden.

Und das heist genau^^ tut mir leid^^

Hallo,

wenn ich das…

Also ich war letzens mit einem Freund der mich in der Schule
im (Koch)Untericht besucht hat auf die toilette gegangen und
mein Freund hat sich dan dort eine Zigarette angezündet.

mit…

ich aber Volljährig bin fast voll
geschäftsfähig und vom GESTETZ aus für mich selber
verantwortlich bin und ich bin es leid das ich mir immer alles
gefallen lassen muss von irgend welchen leuten nur weil sie
Älter sind oder irgend eine Amtsautorität besitzen

…vergleiche, frage ich mich weswegen du irgendeine Besserbehandlung Anderer wegen deiner Volljährigkeit begründen willst? (Im übrigen bist du nicht fast, sondern tatsächlich voll geschäftsfähig)

Dass man auf dem Schulklo nicht rauchen darf, weiß wohl jeder, der mal eine Schule besucht hat - also auch dein Freund. Wenn du ihn trotz deiner volljährigen Weisheit nicht davon abhältst, musst du wohl die Konsequenzen ausbaden. Du hast einen Verweis dafür bekommen; an wen der adressiert ist, ist doch hanebüchen - er gilt allein dir. Die Alternative wäre wohl, dass du ihn vor deinen Eltern verheimlichen hättest können und dich nervt, dass das nicht klappte. Uund das wiederum zeigt, dass du wohl doch nicht so unabhängig bist wie du meinst.

Respekt erhält man nicht durchs Alter geschenkt. Du bist an deinem 18. Geburtstag kein anderer Mensch als am Tag davor. Respekt verdient man sich durch sein Auftreten, sein Handeln, seine Ansichten, Umgang mit Mitmenschen, Umgang mit geltenden Regeln etc. …

Wenn du denkst, dass du dir Respekt verdienst, weil du während der Unterrichtsstunde mit deinem Kumpel zum Rauchen aufs Klo gehst und damit gegen die Hausordnung verstößt, hast du wohl noch nicht ganz begriffen, wie die Welt um dich herum tickt.

Gruß, Leebo

Hallo

Wenn du denkst, dass du dir Respekt verdienst, weil du während der Unterrichtsstunde mit deinem Kumpel zum Rauchen aufs Klo gehst …

Was für ein Quatsch. Der will nur wie ein Volljähriger behandelt werden.

MfG

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Hallo,

Das heißt, dass laut diesem Paragraphen deine Eltern noch bis zu deinem 21. Geburtstag über den Verweis unterrichtet werden sollen.

Gruß
Yvette

Hi,

fast… es heißt das genaue Gegenteil.

Aber: nach ERfurt soll trotzdem den Eltern über solche Maßnahmen Mitteilung gemacht werden (das ist bayernweit so). Wenn der Schüler das nicht möchte, muss er schriftlich formlos widersprechen. Da weiß ich aber nicht, ob das bayernweit offiziell so geregelt ist oder nur von einigen Schulen.
Hier ein Beleg: http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,321…

die Franzi

Was für ein Quatsch. Der will nur wie ein Volljähriger
behandelt werden.

ergo?

Was für ein Quatsch. Der will nur wie ein Volljähriger behandelt werden.

ergo?

Will er mit ein bisschen Respekt behandelt werden.
Volljährig wird man aber, ohne es besonders zu verdienen.
Diesen Respekt muss man sich nicht erst verdienen.

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Bin kein Experte für Bayern, aber der von Wawi angeführte Gesetzestext besagt, dass dein Schulleiter deine Eltern über den Verweis nicht hätte informieren dürfen.

Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schülerinnen und Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen über Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 10 unterrichtet werden.
Das heißt, dass deine Eltern über Ordnungsmaßnahmen bestimmter Art grundsätzlich unterrichtet werden sollen, bis Du 21 Jahre alt bist. Die Fälle, in denen das geschehen darf, werden in dem Gesetz Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 10 aufgezählt. Ein Verweis wird dort aber nicht genannt, sondern nur andere Maßnahmen.
Das heißt: Der Brief hätte an dich gehen müssen, nicht an deine Eltern.
Jetzt hast Du zwei Möglichkeiten:

  • Du formulierst in einem Brief eine sog. „Dienstaufsichtsbeschwerde“ an die übergeordnete Schulbehörde (leider keine Ahnung, wie die in Bayern heißt - kann dir aber jeder Lehrer sagen.) In diesem formulierst Du den Sachverhalt, weist auf die hier geschilderte Gesetzeslage hin und bittest um Abhilfe. Falls Du einen solchen Brief schreiben solltest, lass ihn bitte Korrektur lesen

  • Du lässt Dir einen Termin bei deinem Schulleiter geben und trägst ihm vor, dass Du zwar einsiehst, dass Du in der Schule nicht rauchen darfst, Du aber auch Fairness bzw. korrektes Verhalten von seiner Seite erwarten kannst. Dies bedeutet erstens, dass er den Verweis vorher prüft, bspw. indem er dich vorher anhört und zweitens, Deine Eltern nicht darüber informiert (siehe oben)

Ich rate zu Möglichkeit zwei. Dies erfordert zwar mehr Mut, Du kannst dir aber Unterstützung von einm Vertrauenslehrer oder der Schülervertretung holen. So zeigst Du deinem Schulleiter am ehesten, dass Du nicht alles hinnimmst.
Möglichkeit kannst Du dir offen halten, falls das Gespräch ungünstig verläuft. Dir sollte aber klar sein, dass Du mit diesem „offiziellen“ Weg evtl. in Zukunft wenig Freundlichkeit zu erwarten hast…

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Hallo

Möglichkeit kannst Du dir offen halten, falls das Gespräch
ungünstig verläuft. Dir sollte aber klar sein, dass Du mit
diesem „offiziellen“ Weg evtl. in Zukunft wenig Freundlichkeit
zu erwarten hast…

Oder gerade Freundlichkeit.
Ich hab es schon öfters erlebt, dass Leute erst freundlich wurden, nachdem man sich über sie an höherer Stelle beschwert hat.

Viele Grüße

Hallo

Bin kein Experte für Bayern, aber der von Wawi angeführte
Gesetzestext besagt, dass dein Schulleiter deine Eltern über
den Verweis nicht hätte informieren dürfen.

Ja, so ist es.

Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schülerinnen und
Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
sollen über Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
bis 10 unterrichtet werden.

Das heißt, dass deine Eltern über Ordnungsmaßnahmen
bestimmter Art grundsätzlich unterrichtet werden sollen, bis
Du 21 Jahre alt bist. Die Fälle, in denen das geschehen darf,
werden in dem Gesetz Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 10
aufgezählt. Ein Verweis wird dort aber nicht genannt, sondern
nur andere Maßnahmen.

Genau. Verweis und verschärfter Verweis sind davon ausgenommen. Bei härteren Maßnahmen aber sollen die Eltern informiert werden.

Gruß
Wawi

Will er mit ein bisschen Respekt behandelt werden.

Eben. Aber wieso soll er mit Respekt behandelt werden, wenn er z.B. die Schulordnung auch nicht respektiert? „Wie man in den Wald schreit…“.

Wenn man sich kindisch aufführt, darf man sich nicht wundern, wenn man auch so behandelt wird.

Volljährig wird man aber, ohne es besonders zu verdienen.

Diesen Respekt muss man sich nicht erst verdienen.

Haha… da fällt mir eine Reihe von Personen ein, die niemand trotz ihrer Volljährigkeit (und zwar weit über 18) weder respektieren noch für Voll nehmen kann. Angefangen bei den Kandidaten im Dschungelcamp :smile:

Gruß, Leebo

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