Als ích heute zur pause gehen wollte hielt mich meine Lehrerin an und sah auf meine Hosentasche.
Sie fragte mich ob ich mein handy in meiner hosentasche habe.
Ich konnte es schlecht verneinen da man es sah.
Also antwortete ich mit ja. Dann forderte sie von mir mein handy heraus zu nehmen und ihr zu zeigen ob es ausgeschalten ist.
Leider hatte ich vergessen es auszuschalten und sie sagte das ich ein verweis deswegen bekomme.
Doch mein Handy hat nicht geklingelt und ich war die einzige die ihr ihr handy zeigen musste nur weil es in meiner hosentasche war.
Hat sie ein recht dazu mir einen Verweis zu geben?
Kann ich etwas dagegen tuen?.
Moin erstmal,
abgesehen davon, dass Bildung Ländersache ist und deshalb das Bundesland interessant ist, ebenso wie die genaue Schuleinrichtung und Klassenstufe, dürfte die Benutzung des Handys in der Schul/Hausordnung geregelt sein.
An allen mir bekannten Schulen ist ein eingeschaltetes Handy nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den Lehrkräften erlaubt.
Gruß Volker
Dann forderte sie von mir mein
handy heraus zu nehmen und ihr zu zeigen ob es ausgeschalten
ist.
Leider hatte ich vergessen es auszuschalten und sie sagte das
ich ein verweis deswegen bekomme.
Was steht denn in der Hausordnung Deiner Schule über das Mitführen/Benutzen von Handys?
ich war die einzige
die ihr ihr handy zeigen musste
Das spielt keine Rolle.
Gruß
Kreszenz
Hallo,
Hat sie ein recht dazu mir einen Verweis zu geben?
Wie schon geschrieben, es kommt darauf an, was in der Hausordnung steht.
Kann ich etwas dagegen tuen?.
Du kannst förmlich dem Verweis widersprechen, d.h. du schreibst dem Behördenleiter (Schulleiter), dass du mit dem Verweis nicht einverstanden bist und nennst deine Gründe.
Dann wird der Schulleier entscheiden und dir seine Gründe nennen.
Wenn du damit nicht einverstanden bist kannst du dich bei der zuständigen Schulaufsicht beschweren, dann musst du auch schreiben, dass du mit der Entscheidung des Schulleiters nicht einverstanden bist. Dieses Spiel kann bis zum Verwaltungsgericht führen, vorausgesetzt, dass der Verweis ein Verwaltungsakt ist, da kenne ich mich aber nicht sonderlich aus, weil es in BW keinen Verweis gibt.
Was ist eigentlich an einem Verweis schlimm?
Gruß
moin!
Du kannst förmlich dem Verweis widersprechen, d.h. du
schreibst dem Behördenleiter (Schulleiter), dass du mit dem
Verweis nicht einverstanden bist und nennst deine Gründe.
Dann wird der Schulleier entscheiden und dir seine Gründe
nennen.
Bedenke aber, dass dem Schulleiter selbst die Hausordnung auch bekannt ist und du dann Rechtfertigungsgründe brauchst, warum du das Handy angelassen hast.
Wenn du damit nicht einverstanden bist kannst du dich bei der
zuständigen Schulaufsicht beschweren, dann musst du auch
schreiben, dass du mit der Entscheidung des Schulleiters nicht
einverstanden bist. Dieses Spiel kann bis zum
Verwaltungsgericht führen, vorausgesetzt, dass der Verweis ein
Verwaltungsakt ist, da kenne ich mich aber nicht sonderlich
aus, weil es in BW keinen Verweis gibt.
Du wirst aber mit ner Beschwerde nicht darüber hinwegtäuschen können, dass du gegen die Hausordnung/ Regeln verstoßen hast.
Gruß, noi
Hallo,
dann bleibt immer noch eine Petition, mit der man versuchen kann die Hausordnung zu kippen.
Gruß
P.S. Diese Petition dürfte m.E. sinnlos sein.