Verweis wegen Streit zwischen Mutter u. Lehrerin

Hallo,

heute ist mir folgendes passiert und ich hätte gerne ein paar Meinungen dazu. Vorweg gesagt, ich weiß, dass ich mich auch nicht korrekt verhalten habe, aber die Reaktion der Lehrerin und vor allen Dingen, dass sie lügt, finde ich einfach unverschämt.

Also, folgendes ist passiert: Vor 2 Wochen verließ meine Tochter (12 Jahre) mit einer Klassenkameradin (sie ist übrigens Zeugin des Vorfalls) das Klassenzimmer. Zur gleichen Zeit ging eine Lehrerin am Klassenzimmer vorbei. Gemeinsam ging die Lehrerin mit den beiden Schülerinnen (meine Tochter und ihre Freundin) zum Ausgang der Schule. Dabei unterhielt sich die Freundin mit der Lehrerin, meine Tochter grüßte nur freundlich und beteiligte sich zunächst nicht am Gespräch.

Als sie alle 3 das Gebäude zusammen verlassen hatten (sie standen jetzt auf dem Schulparkplatz), kam eine weitere Schülerin hinzu, die sich mit der Freundin meiner Tochter unterhielt. Währenddessen meinte meine Tochter SCHERZHAFT zur Lehrerin, dass deren Auto hässlich sei. Woraufhin diese entgegnete, dass meine Tochter in ihrem Fach eine fünf im Zeugnis bekommen würde, was meine Tochter selbstvständlich ebenfalls als Scherz auffasste (meine Tochter steht in diesem Fach auf einer glatten 2). Um zu unterstreichen, dass meine Tochter das mit der fünf nicht als ernsthafte Bemerkung verstand, streckte meine Tochter der Lehrerin wiederum SCHERZHAFT die Zunge heraus. Darauf hin wandte sich die Lehrerin blitzschnell (fluchtartig) ab und lief beleidigt zu ihrem Auto.

Als meine Tochter merkte, dass die Lehrerin die Situation missdeutete, versuchte meine Tochter ihr zu erklären, dass alles nur ein Scherz war. Darauf wies meine Tochter die Lehrerin eindeutig hin mit den Worten: „Nein, nur ein Scherz“. Jedoch erwiderte die Lehrerin darauf: „Nein, nein, das lasse ich mir nicht bieten“. Worauf meine Tochter nochmals bekräftigte: „Das war nur als Scherz gemeint, Entschuldigung!“. Darauf reagierte die Lehrerin aber gar nicht mehr, wobei meine Tochter aber nicht mit Bestimmtheit sagen kann, wieviel die Frau noch von dem letzten Satz meiner Tochter mitbekommen hat.

Wie bereits erwähnt ereignete sich dieser Vorfall vor 2 Wochen. Heute (einen Tag vor den Sommerferien) erhalte ich eine Mitteilung über das Fehlverhalten meiner Tochter. Die Mitteilung sagt: „xxx hat gegenüber einer Lehrkraft ein völlig unangebrachtes und unhöfliches Verhalten gezeigt (Zunge rausgestreckt) und trotz mehrmaliger Gelegenheit sich nicht entschuldigt. Ermahnungen hatten leider keinen Erfolg. Sie werden gebeten, auf die Schülerin einzuwirken, damit sie sich bessert“. Warum die Lehrerin ganze zwei Wochen verstreichen lies, bevor sie sich zu einer Mitteilung durchringen konnte, ist mir schleierhaft. Wobei die Lehrerin auch gelogen hat, wenn sie behauptet, meine Tochter hätte sich nicht bei ihr entschuldigen wollen. Wenn die Lehrerin die Entschuldigung meiner Tochter nicht annimmt, dann ist das allein ihr Problem. Auch wurde meine Tochter nicht ermahnt, wie die Lehrerin behauptet.
Nach Durchsicht der Mitteilung nahm ich aber selbstverständlich ebenfalls zunächst an, dass meine Tochter die Lehrkraft böswillig beleidigt hatte und stellte sie zur Rede. Meine Tochter erzählte mir jedoch die Hintergründe der Begebenheit (die mißglückte, bzw. von der Lehrerin mißverstandene scherzhafte Situation), worauf ich mich in die Schule begab, um mit der Lehrerin ein klärendes Gespräch zu führen.

Als jedoch meine Tochter ausführte, dass die Lehrerin sie scherzhaft darauf hingewiesen habe, sie würde eine fünf im Zeugnis bekommen, unterbrach die Lehrerin meine Tochter und bezichtigte sie der Lüge. Die Lehrerin behauptete, sie hätte derartiges niemals geäußert und überhaupt hätte die Lehrerin vor dem Zunge rausstrecken nichts mit meiner Tochter zu tun gehabt, was jedoch eine Lüge ist, da die beiden ja zusammen zum Ausgang gelaufen waren. Ich war dann so sauer, verlor die Beherrschung und sagte sinngemäß zu der Lehrerin, wenn sie nicht mal Spaß von Ernst unterscheiden könne und keinen Humor verstehe, sollte sie vielleicht ihre Berufswahl überdenken. Außderdem fügte ich hinzu, dass ich selbstverständlich nicht bereit wäre die Mitteilung zu unterschreiben, wenn sie nicht einmal bei der Wahrheit bleiben könne. Ich zerriss dann die Mitteilung noch vor den Augen der Lehrerin.

Daraufhin verließ die Lehrerin fluchtartig die Situation (mit dem flüchten hat die es irgendwie)und rief im davonlaufen, dass sie sofort einen Verweis schreiben werde und dass er in der Schülerakte meiner Tochter landen werde. Die Androhung des Verweises war ausschließlich eine Reaktion auf das Zerreißen der Mitteilung meinerseits und soviel ich weiß sind familiäre Kollektivstrafen nicht rechtens (konnte jedenfalls nichts darüber im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz finden). Damit sie den Verweis schreiben kann, muss sie also schon wieder lügen, denn sie kann als Begründung für den Verweis schlecht schreiben, dass sie einen Konflikt mit der Mutter hatte und deshalb der Tochter einen Verweis gibt.

Jetzt würde ich vor allen Dingen gerne wissen, wie ich mich gegen den ungerechtfertigten Verweis meiner Tochter wehren kann. Die Lehrerin kann doch meiner Tochter nur einen Verweis erteilen, wenn meine Tochter selbst etwas gemacht hat, aber doch nicht, weil sie mit mir gestritten hat. Aber so wie ich die Lehrerin kenne war das mit dem Verweis keine leere Drohung, sondern uns wird in den nächsten Tagen wirklich ein Verweis ins Haus flattern.

Was mache ich also jetzt am besten?

Gruß Tanja

Hi,

es ist schwierig, hier zu urteilen und einen Rat zu geben, denn alles ist Hörensagen - aber gut, wir sind ja hier in einem Forum, wie soll es da anders sein :smile:

Wer von den beiden hat seine Aussagen scherzhaft gmeint bzw kann sie scherzhaft gemeint haben? Nun, mit meinen volljährigen Schülern erlaube ich mir nach ein paar Wochen schon mal solche Scherze (schlechte Note androhen für albernes Verhalten oder so). Mit einer 12jährigen würde ich das nicht tun. Aber ich würde auch im Ernst ein Fehlverhalten auf persönlicher ebene nicht mit einer Fachnote ahnden. Aber: egal, ob die Lehrerin im Scherz oder im Spaß eine 5 angedroht hat, es gibt deiner Tochter nicht das Recht, ihr die Zunge rauszustrecken. Punkt. Da hört auch für mich im Umgang mit meinen volljährigen Schülern der Spaß auf. Alleine dafür hätte man deiner Tochter einen Verweis geben können, der Hinweis an die Eltern war aber auf jeden Fall das mindeste. Unter diesem Vorzeichen hätte auch ich das Gespräch mit den Eltern geführt. Ich hätte die Erklärung der Eltern, dass es ein Scherz gewesen sei, zur Kenntnis genommen und hätte weiterhin darauf verwiesen, dass solch ein Verhalten (Zunge rausstrecken) nicht geduldet werden kann. Wenn die Eltern das nicht akzeptieren (auf dem Scherz beharren, mir Fehlverhalten vorwerfen, das angeblich das Fehlverhalten der Tochter entschuldigt), dann ist offensichtlich die getroffene Erziehungsmaßnahme nicht ausreichend, und dann könnte ich mir durchaus vorstellen, den Verweis trotzdem zu geben. Den gibt es - unabhängig vom Elterngespräch - für das Zunge rausstrecken. Fertig.
Genausowenig, wie das Fehlverhalten eines Schülers das Fehlverhalten eines Lehrers entschuldigt („Ich habe ihren Sohn nur geohrfeigt, weil er mir seinen Kaffee ins Gesicht geschüttet hat!“ - erfunden!), entschuldigt das Fehlverhalten eines Lehrers das Fehlverhalten eines Schülers. Und ich glaube nicht, dass 12jährige in der Lage sind, Ironie zu benutzen - sie verstehen sie nicht einmal. Natürlich sagt dir deine Tochter, dass es nur Spaß war - Kinder merken eben manchmal erst später, dass sie übertrieben haben. Auch deswegen hätte ich ebenfalls zuerst zur Mitteilung an die Eltern gegriffen.

Wie gesagt, ich war nicht dabei, und viel hängt hier bei der Einschätzung auch von der Körpersprache ab. Deswegen diskutiere ich auch das mit dem häßlichen Auto nicht und gehe mal davon aus, dass die Lehrerin das mit der Fünf gesagt hat und es als Scherz angekommen ist - ales zu Gunsten Deiner Tochter. Aber Zunge rausstrecken is nicht, auch nciht im Scherz.
Und auch ich hätte das Elterngespräch in dem Moment verlassen, in dem man mir vor meinen Augen meine Mitteilung zerreißt. Das ist ebenfalls respektlos, mir gegenüber. Und das ahnde ich, indem ich das Gespräch beende.

Die Franzi

Hallo,
ich finde genau wie Franzi, dass das Zunge raustrecken so grob unhöflich ist, dass schon das allein einen Verweis oder mindestens eine Mitteilung verdient. Dass sich die Lehrerin erst zwei Wochen nach dem Vorfall gerührt hat, ist nicht okay meiner Meinung nach. Dein Verhalten war aber auch nicht in Ordnung. Du hast deiner Tochter damit mehr Scherereien gebracht als du ihr geholfen hast. Klar, sowas passiert, wenn man sauer ist, vor allem, wenn jemand lügt. Ich glaube, ich würde das jetzt aber einfach hinnehmen. Der Verweis interessiert doch eh niemanden mehr hinterher.
LG, Sarah

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Hi,

meiner Meinung nach hast du nur eine Chance: Noch einmal das Gespräch mit der Lehrerin suchen, dich diesmal korrekt verhalten und ihr zugestehen, dass sowohl deine Tochter als auch du euch völlig daneben verhalten habt und dass es euch wirklich leid tut.

Das mit der Entschuldigung - ob es jetzt eine gab oder nicht - ist im Endeffekt irrelevant. Hätte sich jemand mir gegenüber so verhalten, wäre ich sicher auch so aufgebracht, dass ich ein dahingeworfenes „war ja nur ein Scherz“ sicher nur als weitere Frechheit auffassen würde und nicht als Entschuldigung.

Also: Gespräch suchen, ernsthaft entschuldigen (sowohl du als auch deine Tochter) und nicht noch weitere Streitpunkte schaffen.

Gruß
Cess

Aber Zunge rausstrecken is nicht, auch nciht im Scherz.

Nicht unerwähnt sollte bleiben, und zugunsten des Lehrers sprechen, dass auch eine gewisse Vorbildwirkung berühmter Zungerausstrecker bei weitem nicht von geistiger Reife zeugt

Hallo,
meiner Meinung nach solltest du direkt das Gespräch mit dem Rektor der Schule suchen und sollte das nicht fruchten, direkt zu einem Anwalt gehen und Klage sowie eine Strafanzeige in Betracht ziehen.
Gruß

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Hallo,
gerade das würde ich nicht tun. Ich würde überlegen: was passiert mit dem Kind, wenn ich das tue? Wenn das Kind die Lehrerin noch einmal bekommt, wird sie nämlich garantiert nur noch schlechte Noten bekommen. Schon jetzt hat das Kind schlechte Chancen, da die Lehrerin nun auch ein schlechtes Bild von der Mutter hat. Und deswegen würde ich es einfach lassen. In sechs Wochen hat sies vielleicht vergessen und gut is. Aber wenn man ihr jetzt noch Stress macht, wird das Kind Probleme kriegen.
LG, Sarah

Mal wieder typisch: Tochter baut Mist, die Mutter heizt das ganze noch an, und die Lehrerin ist dran schuld…

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Hallo,

meiner Meinung nach solltest du direkt das Gespräch mit dem
Rektor der Schule suchen und sollte das nicht fruchten, direkt
zu einem Anwalt gehen und Klage sowie eine Strafanzeige in
Betracht ziehen.

Was soll das denn bringen?`
So ein Verweis geht in die Schülerakte. Sollte die Schülerin irgendwann die Schule wechseln, wird der Verweis entfernt.
Warum so einen Aufstand wegen dieser Nichtigkeit.
Mal unbesehen der Frage, ob der Verweis gerechtfertigt war oder nicht (und ich finde mietzekatzes Einschätzung der Situation nicht falsch, selbst wenn ich die Reaktion etwas hart finde - der Rektor wird sich, so er ein guter Rektor ist, in der Situation hinter seine Lehrerin stellen).

Gruß
Elke

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Hallo,

gerade das würde ich nicht tun.

Würde ich auch so empfehlen, allerdings nicht aus deiner Argumentation heraus…

Ich würde überlegen: was
passiert mit dem Kind, wenn ich das tue? Wenn das Kind die
Lehrerin noch einmal bekommt, wird sie nämlich garantiert nur
noch schlechte Noten bekommen. Schon jetzt hat das Kind
schlechte Chancen, da die Lehrerin nun auch ein schlechtes
Bild von der Mutter hat.

Besagte Lehrerin hat sicherlich nicht nur das eine Kind im Unterricht - und auch nicht nur eine Klasse. Je nach Fächerkombination hat sie sechs (oder auch deutlich mehr) Klassen zu betreuen, das sind knapp 200 Schüler (könnten je nach Einsatz in Lang- oder Kurzfächern aber auch schnell doppelt so viele werden).
Was bringt es ihr, einen persönlichen „Kleinkrieg“ gegen eine einzelne Schülerin oder deren Mutter zu führen? Soviel Professionalität (oder: Egoismus) sollte besagte Lehrerin haben. Wer täglich zur Arbeit geht mit dem Gedanken, Klein-Erna und Klein-Erwin und all die anderen, die sich mal nicht benommen haben (und das sind im Laufe der Jahre pro Klasse mindestens eine handvoll) zu ärgern, macht sich selbst das Leben schwer.

Sicherlich wird das Kind unter genauerer Beobachtung stehen - tut sie aber jetzt auch schon. Verhält sie sich ab sofort wieder besser, gerät es wieder in Vergessenheit. Sooo schlimm war’s denn ja doch nicht, jeder benimmt sich mal daneben, wird dafür gemahnt (-> Verweis)… und gut is…

Und deswegen würde ich es einfach
lassen. In sechs Wochen hat sies vielleicht vergessen und gut
is.

Eben…

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Hallo!

gerade das würde ich nicht tun.

Würde ich auch so empfehlen, allerdings nicht aus deiner
Argumentation heraus…

Ich würde überlegen: was
passiert mit dem Kind, wenn ich das tue? Wenn das Kind die
Lehrerin noch einmal bekommt, wird sie nämlich garantiert nur
noch schlechte Noten bekommen. Schon jetzt hat das Kind
schlechte Chancen, da die Lehrerin nun auch ein schlechtes
Bild von der Mutter hat.

Besagte Lehrerin hat sicherlich nicht nur das eine Kind im
Unterricht - und auch nicht nur eine Klasse. Je nach
Fächerkombination hat sie sechs (oder auch deutlich mehr)
Klassen zu betreuen, das sind knapp 200 Schüler (könnten je
nach Einsatz in Lang- oder Kurzfächern aber auch schnell
doppelt so viele werden).
Was bringt es ihr, einen persönlichen „Kleinkrieg“ gegen eine
einzelne Schülerin oder deren Mutter zu führen? Soviel
Professionalität (oder: Egoismus) sollte besagte Lehrerin
haben. Wer täglich zur Arbeit geht mit dem Gedanken,
Klein-Erna und Klein-Erwin und all die anderen, die sich mal
nicht benommen haben (und das sind im Laufe der Jahre pro
Klasse mindestens eine handvoll) zu ärgern, macht sich selbst
das Leben schwer.

Bringen tut es ihr sicher nichts. Ich habe da aber schon einiges erlebt, bin vielleicht ein gebranntes Kind. Meine Mutter hat sich damals über meine Mathelererin beschwert, da sie sie angelogen hat. Das hat damals sogar mein Klassenlehrer bestätigt und ein Gespräch mit ihr geführt. Danach war ich unten durch bei der Frau und hatte ein ziemlich schweres Leben für den Rest des Schuljahres. Zum Glück war der Direktor der Schule sehr umsichtig und wir haben die Lehrerin dann, solang ich in der Schule war, nicht mehr in Mathe bekommen. Ich würde denke ich auch versuchen, einen gewissen Abstand zu der Sache zu bekommen. Aber es ist für das Abklingen der Wut der Lehrerin sicher nicht förderlich, wenn sie jetzt noch mal mit dem Fall konfrontiert wird.

Sicherlich wird das Kind unter genauerer Beobachtung stehen -
tut sie aber jetzt auch schon. Verhält sie sich ab sofort
wieder besser, gerät es wieder in Vergessenheit. Sooo schlimm
war’s denn ja doch nicht, jeder benimmt sich mal daneben, wird
dafür gemahnt (-> Verweis)… und gut is…

Und deswegen würde ich es einfach
lassen. In sechs Wochen hat sies vielleicht vergessen und gut
is.

Eben…

Die Sache hat sich erledigt
Hallo,

die Sache hat sich mittlerweile erledigt. Meine Tochter hat sich heute bei der Lehrerin entschuldigt und sie meinte, sie würde es sich mit dem Verweis nochmal überlegen.

Allerdings steht der Vorfall im Zeugnis (komischerweise hat sie mit der Mitteilung 2 Wochen gewartet, aber dann wohl gleich dafür gesorgt, dass der Vorfall im Zeugnis steht, als die Lehrerkonferenz war) und da ich meine Tochter kommenden Montag an einer höheren Schule anmelden wollte (war schon lange geplant, da sie jetzt Hauptschule ist und als Klassenbeste nun in die Realschule wechseln soll), können wir das jetzt wohl vergessen, denn welche Realschule nimmt sie schon, wenn sowas als Wortbeurteilung im Zeugnis aufgeführt ist. Komisch nur, dass sich das Zwischenzeugnis völlig gegensätzlich liest. Dort steht nämlich: „Die freundliche, höfliche und zuvorkommende Schülerin …“.

Wie auch immer

Gruß Tanja

Hallo,

Allerdings steht der Vorfall im Zeugnis (komischerweise hat
sie mit der Mitteilung 2 Wochen gewartet, aber dann wohl
gleich dafür gesorgt, dass der Vorfall im Zeugnis steht, als
die Lehrerkonferenz war)

Vielleicht ist das der Grund - der Vorfall wurde erst nochmal in der Lehrerkonferenz besprochen.

und da ich meine Tochter kommenden
Montag an einer höheren Schule anmelden wollte (war schon
lange geplant, da sie jetzt Hauptschule ist und als
Klassenbeste nun in die Realschule wechseln soll), können wir
das jetzt wohl vergessen,

Gleich im Vorfeld aufgeben?
Wenn ihre schulischen Leistungen den Wechsel rechtfertigen, würde ich den Antrag auf jeden Fall stellen. Auf Nachfrage kann man das immer noch als einmaligen Ausrutscher bzw. Ausrutscher, der aus einem Missverständnis entstanden ist, versuchen zu erklären.

denn welche Realschule nimmt sie
schon, wenn sowas als Wortbeurteilung im Zeugnis aufgeführt
ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Bemerkung, auch im Zeugnis, die Chancen da dramatisch schmälert.

Komisch nur, dass sich das Zwischenzeugnis völlig
gegensätzlich liest. Dort steht nämlich: „Die freundliche,
höfliche und zuvorkommende Schülerin …“.

Auch das wird der aufnehmenden Schule auffallen.

Gruß
Elke

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Hallo Groby,

nomen est omen?

meiner Meinung nach solltest du direkt das Gespräch mit dem
Rektor der Schule suchen und sollte das nicht fruchten,

Mit Kanonen auf Spatzen egschossen?

direkt zu einem Anwalt gehen und Klage sowie eine Strafanzeige in
Betracht ziehen.

Warum nicht gleich auf Schließung der Schule klagen?
Wo war denn hier die strafbare Handlung?

(ich glaube, du hast nur die Ironie-Tags vergessen)

Gruß
T.

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Hi,

seh ich alles genauso. Wir bekommen ja ausschließlich Schüler von anderen Schulen, dieses Jahr geschätzte 600 komplett neue. Da interessiert sich kein S…chullehrer für die Zeugnisbemerkungen. Ich könnte nicht einmal sagen, wer überhaupt was drinstehen hat, und ich muss am Anfang jedes Schuljahres die Vollständigkeit der Unterlagen für meine Klasse überprüfen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das an einer Pflichtschule anders ist. Sicher lesen sie es kompletter durch, aber das Hauptargument ist: Wird er / sie es schaffen bei uns?

die Franzi

Auf jeden Fall den Wechsel zumindest probieren.
Wer weiss, wie es auf der Haupschule weitergeht, wenn da noch „Spannungen“ vorliegen…