Verwendung von geschützten Bildern aus Büchern?

Hallo, ich komme mit meiner Recherche nicht weiter.

Ich habe viele schöne Bilder in Büchern und Zeitschriften, die ich gerne für Projekte verwenden würde. Genauer gesagt für junk journal, eine Art Tagebuch, würde unter anderem damit gerne ein paar Seiten gestalten und falls das Büchlein ganz adrett wird,vill über den Verkauf nachdenken.

Konkret: Ausschneiden und das Originalfoto auf eine Seite kleben. Ohne Kopie, ohne Vervielfältigung.

Ist das bereits verboten oder ist die Verwendung des Originalfotos erlaubt?

Ich finde darüber einfach nichts im Netz. Bild runterladen vom Internet und verwenden, ist verboten. Aber ein Originalbild, ohne es zu kopieren, OHNE es zu vervielfältigen auch?

Ich habe ein Buch mit Bildern käuflich erworben und nicht irgendwo illegal gedownloaded. Ein Maler, der sein Bild verkauft, verkauft nur das Bild, nicht das Urheberrecht. Aber der Käufer darf im Regelfall dieses Bild auch wieder weiter verkaufen, Solange er es nicht reproduziert? Online kann man bilder kaufen, um sie für seine Website zu nutzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen usw. Gekaufte Bücher, die urheberrechtlich geschützt sind, werden massenweise auf ebay, rebuy und Co zum Wiederverkauf angeboten, und das scheint rechtlich in Ordnung zu sein.

Und die zweite Frage wäre, wenn man aus einem Bild etwas komplett neues gestaltet, dass aus dem Original etwas Neues entsteht, wäre das in Ordnung oder rechtswidrig? Zu meiner zweiten Frage stelle ich ein Beispielbild rein, und sage gleich dazu dass ich dafür natürlich keine Elemente benutzt habe die geschützt sind. Auch die Textzeilen sind aus einem Buch, das mittlerweile gemeinfrei ist.

Weiß jemand etwas darüber?

Lg, Lotus1000

Wenn die Bilder ausschließlich für private Zwecke genutzt werden und das Junk Journal / Tagebuch niemals jemand anderes außer einem selbst zu Gesicht bekommt, hätte ich persönlich keine Bedenken die Bilder zu verwenden.

Da du aber auch schon über einen Verkauf nachdenkst, sehe ich das Ganze kritischer! Ich vermute nicht, dass du einfach so mit dem geistigen Eigentum anderer ohne deren Einverständnis einzuholen Geld verdienen darfst. Gerade wenn es auch um finanzielle Interessen geht, würde ich dir empfehlen dich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und dir einen Termin für eine Rechtsberatung geben zu lassen.

Das Herumfragen im Internet kann da, finde ich, keinesfalls ein Ersatz sein!

1 Like

Hallo,

kurz und knapp: Verkaufen darfst Du ein Werk, logischerweise. Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen bedürfen der Genehmigung des Urhebers (§ 23 UrhG).

Gruß
C.

3 Like