Verwerten/Beseitigen von Abfall

was ist der Unterschied zwischen energetisch Verwerten von Abfall und thermisch Beseitigen von Abfall?? Bei Beiden entsteht doch Energei durch z.B. Verbrennung? Bräuchte da je ein einfaches nachvollziehbares Beispiel.

vielen Dank

Hallo,

ja die Begriffe sind manchmal schwierig von einander zu trennen.

Eine energetische Verwertung findet statt, wenn ein Abfall zum Beispiel als Ersatzbrennstoff (ESB) verwendet werden kann. Dies wird vor allem in Zementwerken zur Befeuerung des Brennofens praktiziert. Dazu muss der Abfall bzw. der ESB einen bestimmten Heizwert aufweisen.

Eine thermische Beseitigung findet statt, wenn keine Möglichkeit besteht den Abfall energetisch zu Verwerten. Hausmüll wird z.B.: fast ausschließlich thermisch Beseitigt. Dies wird in kommunalen oder privatisierten Pyrolyseanlagen gemacht.

Man kann also sagen, dass die energetische Verwertung die ökologisch bessere Entsorgungsmöglichkeit ist. Zumindest rechtlich. Denn in Deutschland greift der Grundsatz:

Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung

Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht ist der Preis für eine energetische Verwertung meist deutlich niedriger als der einer thermischen Beseitigung.

Zukünftig wird ESB mit hohem Brennwert wohl sogar bezahlt werden. Abfälle sind immer wichtiger werdende Rohstoffe.

Die gesetzlichen Auflagen zwingen die Wirtschaft sich ökologische Gedanken zu machen und Kreislaufwirtschaft zu betreiben.

Wenn noch Fragen offen sind, können Sie sich gerne wieder an mich wenden.

Mfg

Michael Schiefele

Hallo,
Brennstoffe wurden knapp und teuer - Öl/Kohle

Die Müllverbrennungen waren meistens nur für die
Beseitigung ausgelegt, die Strom bzw. Wärmeerzeugung
war technisch nicht der Hauptzweck.

Dann dachte der Markt nach und siehe da, die Verwertung in Ersatzbrennstoffanlagen begann. Müll
wurde ein Ersatzbrennstoff für Öl/GAS etc.

Man unterscheidet zwischen Beseitigung und Verwertung
Beseitigung - Abfall (Hausmüll) gehört im Regelfall der Kommune
und wird in Müllverbrennungsanlagen oder anderen
Anlagen beseitigt.

Verwertung - privater Bereich - einfach Gewerbeabfall
also nicht die graue Tonne - wird meistens in Verwertungsanlagen zur Energieerzeugung eingesetzt und
spart Kohle/Gas/öl
Hier ist der Hauptzweck die Verwertung…

MFG
Beusloe

Energetische Verwertung:
Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff z.B. in Zementwerken, Kohlekraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen. Die Energetische Verwertung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, insbesondere wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt.

Thermische Verwertung:

Dient der Inertisierung bzw. Zerstörung organisch-chemischer Schadstoffe, der Volumenverminderung und als Nebeneffekt der Energienutzung von unvermeidbaren, nicht verwertbaren Abfällen. Neben Müllverbrennungsanlagen oder Sonderabfall-Verbrennungsanlagen gibt es Anlagen zur Pyrolyse oder Hochtemperaturvergasung. Alle Anlagen zur Thermische Abfallbehandlung müssen die sehr strengen Emissionsvorgaben der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) erfüllen, insbesondere ist für die Emission von Dioxinen ein verbindlicher Grenzwert von 0,1 Nanogramm pro Kubikmeter Abgas vorgeschrieben.
Quelle: Umweltdatenbank

Vielen Dank-perfekte Antwort und Erklärung

Vielen Dank-die Antwort hilft mir sehr weiter!

Danke schön!

Das Kreislaufwirtschaft- / Abfallgesetz sagt:

"§ 6 Stoffliche und energetische Verwertung
(1) Abfälle können
a) stofflich verwertet werden oder
b) zur Gewinnung von Energie genutzt werden.
Vorrang hat die besser umweltverträgliche Verwertungsart. § 5 Abs. 4 gilt entsprechend.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60) durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für bestimmte Abfallarten aufgrund der
in § 5 Abs. 5 festgelegten Kriterien unter Berücksichtigung der in Absatz 2 genannten
Anforderungen den Vorrang der stofflichen oder energetischen Verwertung zu bestimmen.
(2) Soweit der Vorrang einer Verwertungsart nicht in einer Rechtsverordnung nach
Absatz 1 festgelegt ist, ist eine energetische Verwertung im Sinne des § 4 Abs. 4 nur
zulässig, wenn

  1. der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen,
    mindestens 11.000 kj/kg beträgt,
  2. ein Feuerungswirkungsgrad von mindestens 75% erzielt wird,
  3. entstehende Wärme selbst genutzt oder an Dritte abgegeben wird und
  4. die im Rahmen der Verwertung anfallenden weiteren Abfälle möglichst ohne weitere
    Behandlung abgelagert werden können.
    Abfälle aus nachwachsenden Rohstoffen können energetisch verwertet werden, wenn die in
    Satz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen."*

In einfachen Worten, wenn ein Abfall in einer Anlage mit verbrannt werden kann und daraus zusätzliche Energie gewonnen wird, dann wird von einer thermischen Verwertung gesprochen. Wird einem Abfall Energie zugeführt um ihn zu verbrennen, dann wird von einer thermischen Abfallbeseitigung gesprochen.

Ob ein Abfall in einer Anlage verwertet oder beseitigt werden kann ist häufig auch eine lokalpolitische Entscheidung. Genaue Auskunft kann in diesem Fall die vorgesehene Verwertungs- / Beseitigungsanlage geben. Je nach Anlage können die Aussagen unterschiedlich ausfallen.

*http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krw-_a…

danke-habe ich sofort im KrW/AbfG makiert!

Thermische Behandlung

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/24993/

Energetische Verwertung

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/32387/

Konkrete Beispiele findest du beim weiteren Lesen der Links

Gruß Michael

Das ist überwiegend eine rechtliche Bewertung eines Verbrennungsvorgangs von Abfällen. Nach § 6 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist eine energetische Verwertung von Abfällen nur zulässig, wenn der Abfall einen Mindestheizwert von 11.000 kJ/kg aufweist und auch noch weitere Bedingungen in der Verbrennungsanlage erfüllt sind. Hat ein Abfall also einen Heizwert unter 11.000 kJ/kg, kann er nur stofflich verwertet oder aber thermisch behandelt = beseitigt werden. Technisch gesehen wird bei einer energetischen Verwertung mehr Energie genutzt als bei der Beseitigung, da der Energieinhalt des Abfalls ja größer sein muss.
Mit der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Änderungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage möglich. Die europäische Abfallrahmenrichtlinie sieht das nämlich ein bißchen anders.

Hallo,
grundlegend ist zunächst der Unterschied das beim thermisch beseitigen das Ziel die Vernichtung des Abfalls in Vordergrund steht um z.B. Schadstoffe zu eliminieren (Beispiel: PAK-haltiger Mauerputz aufgrund eines alten PAK-Haltigen Schwarzanstrichs).
Die thermische Verwertung ist hingegen an die Maßgabe gekoppelt das die Verwertungsanlage die bei der Verbrennung des Abfalls entstehende Energie nutzen (z.B. Strom- oder Dampferzeugung) muss. Die Vorgabe eines bestimmten Wirkungsgrades ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Allerdings wird der der oben angeführte PAK-haltige Putz nie energetisch zu verwerten sein da sein Heizwert sicherlich keine 11.000 kj/kg erreichen wird, was allgemein als Mindestvoraussetzung für eine thermische Verwertung eines Abfalls angesehen wird. Ein Beispiel für eine thermische Verwertung eines Abfalls wäre z.B. die Verbrennung von teerölimprägnierten Bahnschwellen (PAK-haltig) in einer Verbrennungsanlage mit Energienutzung und hohem Wirkungsgrad.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Rocker

energetisch: Umwandfeln z.B. in Biogas
thermisch: einfache Verbrennung

Hallo OeMMaO

Im Grunde ist das eher eine politische als eine technische Frage.

Zum Beispiel werden in Hausmüllverbrennungsanlagen Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung angenommen, gemischt und gemeinsam verbrannt.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz definiert in
§ 6
Stoffliche und energetische Verwertung
(1) Abfälle können
a)stofflich verwertet werden oder
b)zur Gewinnung von Energie genutzt werden.
Vorrang hat die besser umweltverträgliche Verwertungsart. § 5 Abs. 4 gilt entsprechend. Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für bestimmte Abfallarten aufgrund der in § 5 Abs. 5 festgelegten Kriterien unter Berücksichtigung der in Absatz 2 genannten Anforderungen den Vorrang der stofflichen oder energetischen Verwertung zu bestimmen.
(2) Soweit der Vorrang einer Verwertungsart nicht in einer Rechtsverordnung nach Absatz 1 festgelegt ist, ist eine energetische Verwertung im Sinne des § 4 Abs. 4 nur zulässig, wenn
1.der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 kj/kg beträgt,
2.ein Feuerungswirkungsgrad von mindestens 75% erzielt wird,
3.entstehende Wärme selbst genutzt oder an Dritte abgegeben wird und
4.die im Rahmen der Verwertung anfallenden weiteren Abfälle möglichst ohne weitere Behandlung abgelagert werden können.
Abfälle aus nachwachsenden Rohstoffen können energetisch verwertet werden, wenn die in Satz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen

Im Grunde entscheiden also Abfallerzeuger und Abfallentsorger, ob eine Verwertung oder eine Beseitigung vorliegt.
Der Vorteil in der Verwertung besteht in der Regel darin, dass man nicht an eine Entsorgungsanlage gebunden ist. Abfälle zur Verwertung dürfen (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten) fast überall entsorgt werden. Für viele Abfälle zur Beseitigung bestehen Andienungspflichten - und damit kaum Spielräume für preisliche Verhandlungen.

Ich hoffe, ich habe Deine Frage ausreichend beantwortet… Falls nicht- bitte nochmal nachfragen!!!
Viel Erfolg!!
Ayla

Hallo,
diese Frage kann man leider nicht eindeutig beantworten, da es zum Teil auch auf den Betrachter ankommt.
Als thermische Beseitigung wird es bezeichnet, wenn der Hauptzwecke der „Verbrennung“ in der Besitigung des Schadstoffpotentialsoder der Minimierung des Volumens liegt. Unbestritten ist zum Beispiel die Verbrennung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage eine thermische Beseitigung.
Auf der anderen Seite ist dagegen der Eisatz von Materialien in der Zementindustrie oder in Kraftwerken eine energetische Verwetung. Hauptzweck ist hier die Nutzung des Energieinhalts, beispielsweise zum Ersatz von Kohle oder Öl. In der Regel müssen die eingesetzten Abfälle vorher auch aufbereitet und sortiert werden. Eine energetische Verwertung ist auch dadurch zu definieren, dass ein Abfallgemisch eingesetzt wird, das bestimmte Qualitätiskriterien einhält (stückigkeit, Schadstoffe, Herkunft etc.)
Die Grauzone dawzischen stellen zum Beispiel Müllverbrennunganlage dar. Diese bezeichnen sich gerne als Verwertungsanlagen, da die Energie für Stromerzeugung oder Fernwärme genutzt wird. Andererseits ist der Zweck einer solchen Anlage nicht die Energieerzeugung. Daher sieht zum Beispiel die EU dieses Thema anders als Deutschland.
Ich hoffe das hat etwas weiter geholfen.

Schönes Wochenende

*lach…wenns denn so einfach wäre

Um diesen kleinen aber feinen Unterschied wurden Prozesse bis zum VGH geführt.
Es gibt eine ein bisschen fiktive Unterscheidung, dass Abfälle ab 11000 KJ/kg energetisch verwertet werden dürfen, in Anlagen deren Hauptzweck etc. pp

DKurzum-da gibt es leider keine einfache Antwort.
Suchmaschine und die Worte „energetische verwertung beseitigung abgrenzung“ und da werden Sie geholfen.

Hoffe ja dass ich mir jetzt trotzdem ein Sternchen verdient habe… :smile:

Hallöle erst einmal,

Ich kenne 2 Arten der thermischen Verwertung:
Die Erste ist,
der brennbare Abfall wird direkt in den Ofen gegeben!
Genauer: Unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlichen und umweltverträglichen Aspekte, wird der Abfall nach einer Analyse (Brennbarkeit > Heizwert, Grenzwerteinhaltung, Genehmigung…) direkt und unverändert zur Verbrennung gegeben. Die dabei entstehende Energie (Wärme) wird „verwertet“ um zB Dampf zu erzeugen.
Die Zweite:
EBS (Ersatzbrennstoff)
Verschiedene Abfälle (Filterstäube, Sägemehl Medikamentenstäube, geshredderte Abfälle, sonstiges brennbares mit geringer Korngröße oder Kantenlänge wird nach einer vorher bestimmten Rezeptur so konditioniert („verwurschtelt“), das ein gleichmäßiges und trockenes Material entsteht welches in Kalkwerken, Verbrennungsanlagen oder ähnlichen Verwertungsanlagen verbrannt wird. Auch hier müssen einige wichtige Parameter wie Heizwert und andere Grenzwerte eingehalten werden.
Bei diesen Methoden würde ICH von energetischer Verwertung reden.
Thermische Beseitigung,
Einige Sonderabfälle, Dioxin und andere chemische Verbindungen zB, die nur unter extra hohen Temperaturen umweltverträglich und (fast) rückstandslos beseitigt werden können. Bei der Beseitigung steht nicht die Energiegewinnung oder Energieumwandlung im Vordergrund.
Liebe Grüße sendet P. Wiederstein

Hallo,
das ist keine leichte Frage!
Tatsächlich ist die Abgrenzung nicht technisch sondern in der Gesetzgebung zu finden. In D ist derzeit entscheidend was das primäre Ziel der Anlage ist, in der die Abfälle thermisch behandelt werden. Bei einer Anlage, die für die Abfallbeseitigung betrieben wird (MVA = Müllverbrennungsanlage) handelt es sich momentan automatisch um eine thermische Beseitigung, egal, ob die durch die Verbrennung gewonnene Energie genutzt wird oder nicht (§4 KrwAbfG). Eine Abfallverbrennung z.B. im Zementwerk, deren Ziel die Energiegewinnung für die angeschlossenen Produktionsprozesse ist und die ohne Abfälle als Brennstoff mit anderen Brennstoffen gefüttert werden müsste, kann unter bestimmten Bedingungen als Anlage zur thermischen Verwertung eingestuft werden (§ 6 KrwAbfG).

Aber: noch dieses Jahr wird das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft treten, in dem in Deutschland zukünftig in Anlehnung an die EU auch Müllverbrennungsanlagen, deren primärer Zweck die Abfallbeseitigung ist, als energetische Verwertung anerkannt werden. Dazu muss die Anlage eine bestimmte Energieeffizienz nachweisen, die sich aus einer umfassenden Betrachtung der Energieströme der Anlage errechnet. In Zukunft wird also auch eine Müllverbrennungsanlage als thermische Verwertung eingestuft, wenn sie über eine entsprechende Energieeffizienz verfügt - erreicht sie diese nicht, ist es weiterhin eine reine thermische Beseitigung.

Ist nicht ganz einfach, aber ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Silke Bienroth

P.S.
hier noch die Beispiele:
thermische Abfallbeseitigung:
heute: Müllverbrennungsanlage die zum Zweck der Abfallbeseitigung gebaut wurde
in Zukunft: Müllverbrennungsanlage mit einer Energieeffizienz 0,6 (Altanlage) oder > 0,65 (Neuanlage)

Ja hallo,
die energetische Verwertung ist im Kreislauf-Wirtschafts-/Abfallgesetz geregelt, 11000KJ/kg ist der Grenzwert zwischen thermischer Verwertung und Beseitigung, also ab 11000kJ/kg geht es als Verwertung
durch, sofern die Anlage dafür genehmigt ist.
Holz hat etwa 24000kJ/kg --> Verwertung.
Eine Müllverbrennungsanlage ist nach der 17.BImSchV genehmigt, ein Kraftwerk nach der 13. BImSchV-
beide tun das gleiche, die einen nehmen Abfall zur Verbrennung, die anderen fossile Brennstoffe, beide produzieren Strom und Wärme.

Gruß Olaf

Hallo OeMMa=,

ich kann leider nicht auf Deine Frage antworten. Ich habe selsbt vor vielen Jahren eine Frage auf diesem Bereich gestellt, und in diesem Zusammenhang wohl durch Versehen als Expert eingeschrieben worden.

MfG
Erkki Saarela