Platzsparendes Parken ist ganz allgemein vorgeschrieben, d.h. parallel zum Fahrbahnrand. Und seitenrichtiges Parken ebenfalls.
Und deshalb darf auch ein PKW Smart nicht rechtwinklig in eine schmale Lücke einparken, selbst wenn er von der Länge her passt. Oder 2 Smart quer eine Parkbucht beanspruchen.
Und auch ein Krad darf nicht diagonal stehen um in eine zu kurze Lücke zu passen.
Ja,
Verstoß… Zeichen 283 … bla,bla,bla !
Also -eindeutig wegen „absolutem Halteverbot“.
So sah es aus !!!
Hallo Whitby,
ich habe neulich für einen Freund nach Regelungen gesucht, und die Regel, dass Smarts nicht quer geparkt werden dürfen, scheint im besten Fall umstritten zu sein.
Es gibt wohl etliche Gerichtsurteile, die das Querparken bei Smarts erlauben.
Allerdings ist die Berichterstattung in der Tat sehr verwirrend.
Hast du dich mit deiner Aussage auf neueste Erkenntnisse (Gerichtsturteile z.B.) bezogen?
Grüße
Siboniwe
Ich würde sagen, dass Du dann eben auch im absoluten Halteverbot standest. Zumindest wird man in der Lücke nicht parken können ohne nicht auch im Halteverbot zu stehen, einfach weil das Motorrad dredimensional ist. Vielleicht gibt es da irgendeine Norm, ab wievielen cm von der „Stirnseite“ weg man schon an der Kopfseite steht. Ist vielleicht ähnlich wie bei Kreuzungen, wo man ja auch nur 5m weg von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten parken darf, ohne dass einem das jedesmal extra per Schild oder Markierung gezeigt wird.
Kann nicht nicht vorstellen, dass man da einfach zwei Millimeter von der Kopfseite wegsteht und dann sagen kann, dass man eben nicht an der Kopfseite steht. Wäre irgendwie unpraktisch.
Ich meine auf dem Halteverbotsschild einen Pfeil nach links zu sehen, was ich so interpretieren würde, dass damit die Kopfseite der Sackgasse gemeint ist. Denn für den Bereich dahinter braucht es in der Tat kein solches Schild um das Halten zu verbieten.
Kann aber auch Drecke oder eden Lichtverhältnisse geschuldet sein, dass es wie ein Pfeil aussieht.
Das Halteverbot beginnt erst an diesem Schild, da der Pfeil nach links zeigt.
Dann schick denen das Foto und sage:
Am Schild fängt das Halteverbot an (Pfeil nach links).
Wo es anfängt, kann es nicht bestehen.
Das Motorrad stand vor dem Schild, also definitiv nicht im Halteverbot.
In meiner Antwort sagte ich ja, dass eine mögliche Erklärung ein falsch herum geklebter Pfeil sein könne, womit das HV hier enden WÜRDE, es dann aber einen Anfang geben MÜSSTE.
Mich würde daer interessieren, ob es im Vorlauf ein HV „Anfang“ Schild gibt.
Oder vielleicht hat ein Depp sogar beide Schilder vertauscht montiert.
Auf jeden Fall sehe ich es so, dass man vor einem „HV Anfang“ Schild sich als Fahrzeugführer keine Sorgen machen sollte, ob da nicht ein weiteres „HV Anfang“ Schild vorher steht.
Beschilderungsfehler gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers, wenn dieser die nicht auf den ersten Blick hätte erkennen müssen.
Selbst wenn die Schilder falschrum montiert wären und das den Knöllchenverteilern gar nicht aufgefallen wäre, dann wäre das doch von der Parkerlaubnis zu den gegebenen Zeiten aufgehoben. Spricht also mehr dafür, dass es für die Kopfseite gilt. Die Frage wäre beispielsweise, ob ein PKW, wenn er bis vor gefahren wäre, dann nicht auch mit der gesamten Fahrzeugbreite schon im Halteverbot stehen würde. In einem Halteverbot kann man sicherlich nicht nur vorschriftsmäßig in Fahrtrichtung stehen, sondern auch senkrecht oder schräg oder entgegen der Fahrtrichtung.
Ja - unter der Bedingung „Parkscheibe“. War die wohl am Motorrad angebracht?
Wenn das Schild für die Stirnseite gelten soll, müsste es im spitzen Winkel zur Stirnseite=Fahrbahn angebracht sein.
Ist es aber nicht. Es ist im spitzen Winkel zur eigentlichen Straße angebracht.