Hallo Ihr Lieben,
ich habe heute ein Knöllchen für „Parken im absoluten Halteverbot“ bekommen. Mein Motorrad stand in der Lücke zwischen dem PKW und dem Schild im 45 Grad Winkel zum rechten Fahrbahnrand. Gilt da nicht das Parken mit Parkscheibe ?
Danke für eure Meinungen
Der Ralph