Verwirrende Park-Beschilderung

Hallo Ihr Lieben,

ich habe heute ein Knöllchen für „Parken im absoluten Halteverbot“ bekommen. Mein Motorrad stand in der Lücke zwischen dem PKW und dem Schild im 45 Grad Winkel zum rechten Fahrbahnrand. Gilt da nicht das Parken mit Parkscheibe ?

Danke für eure Meinungen

Der Ralph

Hallo,

das Halteverbotsschild bezieht sich ganz eindeutig auf den Raum HINTER dem Schild.
Und es is dort anbsolut GAGA,weil:
Vor dem Schild ist ein Parkplatz (mit Einschränkungen), dahinter befinde sich ein Bereich, in dem Fahrzeuge sowieso verboten sind…

Ich kapiere es nicht. Vermutlich ein Aufstellungsfehler.
Auf jeden Fall durfte im Bereich vor dem Schild zu den dort benannten Bedingungen geparkt werden.
Wenn das Halteverbotsschild einen falsch gekelbten Pfeil hat, dann hätte es wohl sagen wollen:
Zu allen anderen Zeiten Halteverbot!
Dafür müsste es aber auch ein Zeichen „Beginn des Halteverbots“ geben.

sieht für mich auch so aus. Allerdings … zu welcher Uhrzeit standest du denn dort und für wie lange? Vielleicht gilt dort - für mich nicht ersichtlich - ein anderweitiges Park- oder Halteverbot für die Zeiten außerhalb der dort genannten … ?!?

Gruß
VB

Zusatz:
In der Straße „Kohlgarten, Wuppertal“ ist in Google StreetView kein solches Zeichen zu finden.
Es scheint also nachträglich angebracht worden zu sein.

Zustimmung, vielleicht wollen sie das im Bild dort stehende Motorrad vermeiden, hinter der Hausecke auf dem Gehweg, und vermeiden auch sonstwo auf der freien Flaeche.

Das „Knöllchen“ bezieht sich auf Zeichen 283 (also: absolutes Halteverbot). Weitere Zeichen bezgl. Parken/Halten gibt es für diesen Bereich nicht.

Mein Foto ist vom 07.09.2016 - also wesentlich aktueller als Street-View.

Das „Knöllchen“ wurde um 11.14 Uhr geschrieben.

hmmm, ein Zeitreisender, ein Zeitreisender… Wie kannst du um 10:19 eine Frage schreiben zu einem Ereignis, das erst um 11:14 stattfindet ?

Gruß
VB

Sehe ich das richtig, dass es sich dabei um die Kopfsituation einer Sackgasse handelt und das dort ersichtliche Auto parallel in Fahrbahnrichtung am rechten Straßenrand steht?

Dann würde ich vermuten, dass sich das Halteverbot auf die „Kopfseite“ der Straße bezieht, um eben zu verhindern, dass sich dort auch noch links jemand hinstellt (Skizze rot).

Folglich wäre interessant, ob das Vorderrad des Motorrads (grün) am rechten Fahrbahnrand endete oder eben vor Kopf. Dann würde meiner bescheidenen Einschätzung nach das absolute Halteverbot gelten.

Sicher, so wird es wohl gedacht sein.
Die Schilderpfeile gehen in der Wirkung rechtwinklig von der Ecke weg…

Nur, der Pkw könnte doch auch erlaubterweise bis zum Schild vorfahren und mit Parkscheibe parken.
Was soll ihn „schildertechnisch“ daran hindern ?

Allenfalls eine Fahrbahnmarkierung (Sperrfläche etwa, oder Parkmarkierung).

MfG
duck313

fast 23 Stunden spaeter geschrieben

dann passt das Wörtchen „heute“ aber nicht mehr :wink:

genau, „… mein Foto ist vom 7.9.“ und „heute … Knoellchen“ passen nicht. Ein Foto MIT Motorrad wuerde mehr aussagen. Nochmal hinstellen und Politesse interviewen, kostet doppelt oder nix, 50-Prozent-Chance.

Nun ja, man erkennt aber beim PKW in welche Richtung es parkt.
So wie auf dem Bild und in Fahrtrichtung wäre ja o.k…

Wenn der Winkel des Motorrads mehr zur Kopfseite war - also größer als die angegebeben 45° würde es sich um einen Verstoß handeln meiner Meinung nach.

Hallo.

Am Kopfstück zu parken wäre doch schon verboten - denn es ist ja der rechte Fahrbahnrand zu benutzen.

Für die „Drietsgenauen“ unter euch: Der Vorfall war am 01.09.2016 um 11:14 Uhr. Das Schreiben des Ordnungsamtes ging heute ein (deshalb - …habe ich heute erhalten). Also - wie schon das vulkanische Oberkommando festgestellt hat - Zeitreisen sind unmöglich.

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Sollte das der Vorwurf sein, den man dem wegen Platzmangel schräg abgestelltem Kradfahrer gemacht hat ?
Er parkte (mangels Platz) nicht parallel zum Bordstein und parkte damit „automatisch“ im Halteverbot ?

Egal, soll bezahlen oder Einspruch einlegen und dann muss es eben ein Richter entscheiden.

MfG
duck313

Diese Beschilderung ist in der Tat verwirrend. Demnach hast Du das Knöllchen vielleicht wegen etwas anderem bekommen.
Hast Du schon mal nachgesehen, was der Ausstellungsgrund dafür ist?

Warum ist das ohne entsprechende Beschilderung verboten?

Straßenende/Sackgasse ist doch ein Sonderfall und nicht explizit in der Straßenverkehrordnung erwähnt.

Man könnte sich ja theoretisch in entgegengesetzter Fahrbahn auch in Fahrtrichtung hinstellen falls nicht durch andere Schilder verboten. Also so wie auf meiner Skizze, aber eben wieder in Fahrtrichtung.