Verzehrpflicht beim Mittagessen an offener Ganztagsschule

Guten Tag, meine Kinder sind in NRW an einer offenen Ganztagsschule zur Nachmittagsbetreuung angemeldet. An dieser Schule wurde beschlossen, dass alle Kinder, die die Betreuung nutzen, das von einem Caterer gelieferte Mittagessen bestellen müssen. Wir Eltern bezahlen den Caterer direkt und per Klick in einer App löse ich die Bestellung für den aktuellen Tag bis 8 Uhr aus.
Sollte ich das mal vergessen, muss ich mein Kind nach Unterrichtsschluss abholen. Ich werde um ca. 9 Uhr informiert, dass ich gegen 11.30 Uhr nach der 4. Unterrichtsstunde mein Kind holen muss. Ich darf ihm in meiner Pause keine zweite Brotdose bringen, denn es zählt nur das Essen des Caterers. Ohne Bestellung beim Caterer keine Betreuung für den Tag!
Das bringt mich in große Probleme am Arbeitsplatz, denn ich muss freigestellt werden ohne dass jemand krank ist. Meine Chefin ist kulant, aber eigentlich muss sie mich nicht einfach so gehen lassen. Sie könnte verlangen, dass ich mich unbezahlt freistellen lasse.
Wir gehe ich damit um? Mir erscheint schon die Verzehrpflicht des Essen vom Caterer unzulässig (eigenes Essen verhindert die Teilnahme am Betreuungsangebot am Nachmittag), aber wer zahlt mir meinen Verdienstausfall? Darf der Ganztag die Betreuung verweigern, wenn das Essen nicht bestellt ist? Ich zahle ja auch extra für die Betreuung. Muss mein Kind das Catereressen immer essen, um in den Genuss der Nachmittagsbetreuung zu kommen? Kann mitgebrachtes Essen verboten werden?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten!

Hallo,

ich habe das hier gefunden:

Kann mein Kind zwangsverpflichtet werden, am Mittagessen teilzunehmen?
Nein. Die mögliche Verpflichtung zur Anwesenheit während der Mittagspause in der Schule ist davon unberührt.

Gruß
Christa

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Abgesehen von der rechtlichen Seite:
Was genau ist dein Problem?

Dass du manchmal vergisst, das Essen für dein Kind zu buchen? Ich vergesse auch öfter Dinge, man muss sich dann eine Erinnerung machen, z. B ein roten Zettel in die Küche hängen oder so.

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Ich habe keine Wahl über das Essen und möchte wissen, ob das rechtlich so erlaubt ist (Verzehrpflicht) sowie die Konsequenzen, die uns der Ganztag dann auferlegt (Arbeitsplatz verlassen, keine weiter Betreuung für den Tag, trotz bezahlter Dienstleistung). Eines meiner Kinder isst das Catereressen auch nicht wirklich, aber es muss (Brotdose ist nicht erlaubt).

Hm, das klingt nach „Mir geht es ums Prinzip, obwohl es eigentlich keinen richtigen Grund gibt“.
Es ist sehr sinnvoll, dass Kinder in der Schule regelmäßig richtig mittags essen, nicht nur irgend ein Brot oder etwas Süßes. Darum finde ich die Regelung der Schule pädagogisch sinnvoll.

Dein wiederholtes Verweisen auf deine Arbeitsprobleme verstehe ich nur so halb. Sieh zu, dass du nicht vergisst, das Essen zu buchen!

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Das kommt mir aber doch recht komisch vor.
Du hast nicht zufällig einen Vertrag oder irgendwas schriftliches dazu?

Ich meine, ich verstehe schon, dass die Schule vermeiden will, dass zum Mittagessen dann diverse Pizza-Lieferdienste Schlange stehen, weil das „normale“ Essen nicht beliebt genug ist.

Aber gerade in der heutigen Zeit, in der vielfältige Allergien und Unverträglichkeiten (von religiösen oder lebensphilosophischen Ansichten mal zu schweigen) ja schon zum guten Ton gehören, kann ich mir so eine Regel tatsächlich nicht „alltagsfähig“ vorstellen.

[Auf die Sache mit dem Verdienstausfall würde ich erstmal nicht eingehen, denn da kann man Dir tatsächlich vorwerfen, dass Du „halt dran denken“ musst]

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Danke. Ich versuche, daran zu denken, hab auch Zettel zur Erinnerung und Hinweise im Handy. Gelegentlich passiert es dann doch. Fast alle Eltern an unserer Schule hatten das Problem schon mindestens einmal. Leider ist die Regelung dann ganz starr,d.h. ich darf keine Brotdose in meiner ersten Pause nachliefern.
Das die Kinder etwas und gemeinschaftlich essen müssen, ist mir auch lieb. Und dass es gesund sein soll, auch. Da gab es seitens der Eltern auch schon Beschwerden, weil warmgehaltenes Essen leider nur noch wenige Nährstoffe hat und nicht mehr schmeckt… Aber das ist gerade nicht mein Problem.

Schriftlich habe ich nur Mails, in denen der Ganztag seine Beschlüsse darlegt. Unterschrieben habe ich nur eine Anmeldung zum Ganztag ohne Klauseln und mit dem Caterer habe ich einen Vertrag….
Ich möchte meine Kinder dort auch mit Mittagessen versorgen lassen, auch freiwillig, es ist nur schwer, mit dieser Verpflichtung umzugehen in dem Fall wir eben gern ein Käsebrot nachliefern wollen, aber nicht dürfen und das Kind dann abgeholt werden muss….

Mein Uralt-Handy (so eines, das nur telefonieren kann :wink: ) hat einen Wecker, den man mit z.B. „täglicher Alarm“ einstellen kann.
Neumodische Geräte haben sowas nicht?

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Sondern? Dein Verdienstausfall?

Kannst Du uns ggf. mal das eine oder andere Mail (in Auszügen, anonymisiert) vom Herrn Ganztag hier reinkopieren, bitte?

Und was steht da drin zum Thema „nicht pünktlich Essen für den Tag bestellt“

Der Caterer verlangt ein Guthaben. Ohne Guthaben ist keine Bestellung möglich. Ohne Bestellung (bis 8 Uhr am selben Tag kann man an- und abmelden, z.B. bei Krankheit) kein Mittagessen. „Kinder können nur ein Mittagessen bekommen, wenn Eltern auch ein Mittagessen bestellt haben.“ Das ist logisch. Krankheit hat man akut auf dem Schirm und die Abmeldung klappt immer super bis 8 Uhr. Das ist mein Vertrag mit dem Caterer. Auf eine Betreuung bezieht sich der Caterer nicht.

Der Ganztag bezieht sich auf diese Regelung des Caterers und erklärt „In unseren Betreuungsverträgen steht auf Anordnung des Landes NRW ist die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend.“

Hilft das?

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Entschuldigung, wenn ich es nicht konkret genug ausdrücke: mein Problem ist die Unflexibilität. Ich möchte (freiwillig) das Mittagessen vom Caterer beziehen und für den seltenen Fall, dass ich die Bestellung versäumt habe, die flexible Möglichkeit haben, meinem Kind ein Essen vorbeizubringen, sodass es für den Tag weiterhin die Möglichkeit hat, den Ganztag zu besuchen. Einmal hilft mir das, meinem Beruf nachzugehen, zum anderen gehen meine Kinder gern in den Ganztag und das spontane Rausreißen aus der Gruppe an einem solchen Tag ist für meine Kinder ein kleines Drama. Sie baden es mit aus, obwohl ich es verschuldet habe… Mit einer flexiblen Regelung wäre uns allen geholfen. Daher meine Frage, ob das nicht sogar grundsätzlich verankert ist.

Ich muss jetzt nochmal doof nachfragen: Du musst also jeden einzelnen Schultag dem Caterer vor 8 Uhr Bescheid geben „Kind da“ bzw. „Kind weg“? Es ist nicht etwa „Kind da“ der Normalzustand oder so? Und ein Kind, das auch welchen Gründen auch immer das Catering nicht mag darf dann automatisch nicht bei der Ganztagsbetreuung teilnehmen?

Und das alles wegen einer

?

Mehr Details haben die Dir dazu vermutlich nicht gegeben?

Und Du hast nicht zufällig irgendwelche Kravallo-Eltern bei derHand, die dem Nachwuchs nur „irgendwelches merkwürdiges spezielles Zeug“ zum essen geben (was dieser Caterer nicht berücksichtigen kann), die Du da vorschicken kannst?

Nochmal: ich verstehe Deine Not, da jeden Tag dran zu denken. Aber wie gesagt, da wirst Du nur zu hören kriegen, dass Du „selbst schuld“ bist, wenn Du da nicht dran denkst (und tolle Tipps mit bunten Zettelchen, Handy- oder Kalendereinträgen oder sonstiges kriegen). Ich würde eher auf die Koppelung „Mittagessen“ mit „Nachmittagsbetreuung“ abheben, die mir doch etwas komisch vorkommt.

Jedenfalls nicht das Vergessen der Bestellung.
Und ja, es geht ums Prinzip. Ich würde da auch rebellisch werden.

Das sehe ich auch so.

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So habe ich das verstanden, ja.

Die ich mir dann allerdings schriftlich zeigen lassen würde. Denn mein Link oben sagt etwas anderes aus.

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Zum Ablauf: Ich überweise ein Guthaben beim Caterer, meist 100 Euro, damit klicke ich dann so viele Tage Essensversorgung an, wie es eben geht, ca. 25 Mahlzeiten. Ich komme also ca. 5 Wochen damit hin. Ist mein Kind krank, kann ich bis früh um
8 Uhr des relevanten Tages per App oder Mail an den Caterer Essen abbestellen. Das geht auch andersrum, wenn man eigentlich kein Essen brauchte und am Vortag merkt, man braucht es doch. Bis 8 Uhr ist das alles kein Problem. Danach geht nichts mehr.
Der Ganztag überprüft täglich mit großem Aufwand, wer ein Häkchen beim Mittagessen hat. Nun passiert es eben gelegentlich, dass Eltern nach den 5 Wochen trotz Erinnerungen die Wiederbestellung verpennt haben. Dann wird man gegen 9 Uhr vom Ganztag angerufen und muss zusehen, dass man sein Kind zum Unterrichtsschluss abholt. Das ist gegen 11.30 oder 12.30 Uhr. Die Ganztagsbetreuung wird trotzdem bezahlt, auch wenn man sie dann nicht in Anspruch nehmen darf.
Wie gesagt, Nachbestellen für den Tag geht nicht und eine eigene Mahlzeit für den Tag nachliefern geht auch nicht. (Das könnte ich leisten, ihr arbeite fußläufig zur Schule und könnte meine Mittagspause nutzen, ein belegtes Brötchen vom
Bäcker o.ä. vorbeizubringen…)

Krawalloeltern kenne ich nicht, es sind alles vernünftige Menschen, die zwar auch Unmut über diese Regeln äußern (ich bin ja nicht die Erste oder Einzige), aber man versucht, die Regeln zu befolgen.

Ja, diese Kopplung von Mittagessenpflicht beim Caterer und Betreuung stößt mir auf. Ich finde dazu keine Rechtsgrundlage (Ganztag-nrw schreibt dazu sogar, dass es gegen die Freiheitsrechte verstößt), aber andere vor mir haben das schon bemängelt und geändert wurde nichts….
Ich bin einfach ratlos….

Okay, das heißt, Du musst das normalerweise nicht täglich machen, sondern nur wenn das Guthaben aufgebraucht ist? Du könntest also auch für x Euro das Kind für das ganze Schuljahr schonmal prophylaktisch zum Essen anmelden und wärest dann die Sorge mit dem „vergessen“ los? Klar bei Krankheit des Kindes oder wenn Ihr nen Nachmittagstermin habt müsstest noch immer ans abmelden denken (aber das scheint mir - da wohl seltener - eher handhabbar).

Klar natürlich, dass man diese x Euro muss man erstmal spontan haben, aber das ginge prinzipiell, oder?

So geht das den meisten von uns Antwortenden auch. Versuch doch erstmal diese angebliche Anordnung des Landes NRW zu kriegen. Wenn Du da Mails hast, in denen auf die verwiesen wird, kannst ja mal nachfragen, ob sie Dir die netterweise mal schicken könnten.

@Kravallo-Eltern: es ist oftmals klug, sowas nicht als Einzel-Eltern zu machen sondern noch weitere betroffene Eltern mit ins Boot zu nehmen. Schön natürlich wenn „zufällig“ einer dieser Eltern Anwalt ist oder so :innocent:

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Danke für die Tipps! Den Vertrag des Landes NRW habe ich schon erfragt. Antwort steht noch aus.

Andere Eltern ins Boot zu holen, klingt machbar, schließlich sind wir alle gelegentlich betroffen.

Und ja, ich könnte x Euro überweisen und fürs ganze Jahr vorbezahlen. Für uns ist die 100 Euro pro Monat- Rate aber besser machbar. Aber grundsätzlich wäre das möglich.

Lieben Dank für Eure Ratschläge!

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Hi!

Ich sehe das anders: Wenn es gegen die Bedürfnisse der Kinder und der Mutter verstößt, wie kann das pädagogisch sinnvoll sein? Das Kind lernt, das seine Bedürfnisse beim Essen nicht zählen und es essen MUSS, egal ob es will oder nicht. Und dass man im Rahmen einer Betreuungsleistung, die bereits abgegolten ist, auch zur Abnahme von Catererleistungen verpflichtet ist oder regelrecht „bestraft“ wird, finde ich gelinde gesagt übergriffig.

Abgesehen davon geht es in deiner Antwort nur um deine Meinung und nicht um die Beantwortung der Frage. Was irgendwie schade ist.

Gruß

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Es verstößt gegen die Bedürfnisse von Kindern, die sich lieber von Schokolade ernähren würden, klar. Das finde ich allerdings pädagogisch sehr sinnvoll.
Also, ernsthaft: Es wäre gut, wenn die Schule nicht zu regide wäre und in begründeten Fällen Ausnahmen gestatten würde. Aber jede spezielle Vorstellung von Familien erfüllen wollen halte ich für extrem unpädagpgisch. Du kannst dir wahrscheinlich nicht vorstellen, was für individulle Wünsche manche Eltern heutzutage haben. Damit meine ich natürlich nicht den Fragesteller.

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Da gebe ich Dir voll und ganz recht. So berechtigt und vernünftig das Ansinnen der Fragestellerin ist (alle paar Wochen mal vergessen zu buchen und dann ein Käsebrot vorbeibringen), so schnell kann das bei weniger vernünftigen Eltern eskalieren. Und wo will man dann die Grenze ziehen? Beim Käsebrot? Beim Leberkäsebrötchen? Beim Döner? Bei der Pizza? Beim Edel-Catering? Und wie häufig darf das passieren? Einmal im Halbjahr? Einmal wöchentlich?
Was ist mit den Kindern, wo die Eltern nicht mal eben auf die Schnelle eine Mittagessens-Lieferung organisieren können? Müssen die dann ohne Mittagessen ausharren? Oder müssen die dann doch nach Hause?

Ich fürchte, da gibt es über kurz oder lang auch ein Riesentheater.

Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Verknüpfung zwischen Mittagessen und Nachmittagsbetreuung so in Ordnung ist.

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