Guten Tag, meine Kinder sind in NRW an einer offenen Ganztagsschule zur Nachmittagsbetreuung angemeldet. An dieser Schule wurde beschlossen, dass alle Kinder, die die Betreuung nutzen, das von einem Caterer gelieferte Mittagessen bestellen müssen. Wir Eltern bezahlen den Caterer direkt und per Klick in einer App löse ich die Bestellung für den aktuellen Tag bis 8 Uhr aus.
Sollte ich das mal vergessen, muss ich mein Kind nach Unterrichtsschluss abholen. Ich werde um ca. 9 Uhr informiert, dass ich gegen 11.30 Uhr nach der 4. Unterrichtsstunde mein Kind holen muss. Ich darf ihm in meiner Pause keine zweite Brotdose bringen, denn es zählt nur das Essen des Caterers. Ohne Bestellung beim Caterer keine Betreuung für den Tag!
Das bringt mich in große Probleme am Arbeitsplatz, denn ich muss freigestellt werden ohne dass jemand krank ist. Meine Chefin ist kulant, aber eigentlich muss sie mich nicht einfach so gehen lassen. Sie könnte verlangen, dass ich mich unbezahlt freistellen lasse.
Wir gehe ich damit um? Mir erscheint schon die Verzehrpflicht des Essen vom Caterer unzulässig (eigenes Essen verhindert die Teilnahme am Betreuungsangebot am Nachmittag), aber wer zahlt mir meinen Verdienstausfall? Darf der Ganztag die Betreuung verweigern, wenn das Essen nicht bestellt ist? Ich zahle ja auch extra für die Betreuung. Muss mein Kind das Catereressen immer essen, um in den Genuss der Nachmittagsbetreuung zu kommen? Kann mitgebrachtes Essen verboten werden?
Vielen lieben Dank für Eure Antworten!