Verzeigung

Hallo Leute,

ich bin im Internet bei einer Rechersche auf das Wort „Verzeigung“ getroffen.
Es entsammt einem schweizer Rechtstextes, trotzdem würde mich interessieren was es heißt. Habe leider selbst keine „Übersetzung“ finden können.
Meiner Meinung nach könnte es was mit dem deutschen Wort ‚Anzeige‘ gemein haben aber … nun ja hier seid ihr gefragt :wink:

Bitte helft mir.
Danke für die Hilfe!

euer
Simon

nix

Servus Simon,
wenn martin schon geantwortet hat, trau’ ich mich schon fast nicht mehr mit meinem Angebot heraus. Sei’s drum - könnte nicht auch der Begriff ‚Verweis‘ (z.B. auf eine andere (Text)stelle -, oder an eine andere zuständige Stelle) gemeint sein?
Kai

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

nein, so arg ists nicht - aber hier hammer als Beleg z.B. einen Zeitungsbericht vom 22.05.2006 aus Genève:

Die Sonntagszeitung «Le Matin Dimanche» hatte Hédiger des Amtsmissbrauchs bezichtigt. Er habe es unterlassen, einen fehlbaren Polizeibeamten bei der Staatsanwaltschaft zu verzeigen, hiess es. Der Polizist hatte sich, wenn er privat in der Stadt war, selber Bussenzettel ausgestellt. Am Abend hatte er sie jeweils wieder annulliert. So konnte er den ganzen Tag gratis parkieren. Hédiger argumentierte, dass er den Untersuchungsbericht zum Fall des Polizeibeamten an einem Freitag erhalten und am Montag darauf der Staatsanwaltschaft zugestellt habe. Daraus lasse sich keine Unterlassung seiner Meldepflicht ableiten.

Schöne Grüße

MM

Merci vielmals (OWT)

Hallo

Ich glaube, «Verzeigung» nennt man es dann, wenn
es von Amtes wegen erfolgt. Also die Polizei
verzeigt den Strassenrowdy beim zuständigen
Gericht.

Wer seinen Nachbarn verpetzen will, macht eina
«Anzeige» oder «zeigt ihn an».

Gruss Rolf

Verzeigung = Anzeige = Aazéyg

Hallo, Simon

ich bin im Internet bei einer Rechersche auf das Wort
„Verzeigung“ getroffen.
Es entsammt einem schweizer Rechtstextes, trotzdem würde mich

Die schweizerischen Gesetze sind auf Deutsch abgefasst, nicht in
einer Mundart: ‚Verzeigung‘ ist demnach in der Schweiz gebräuchliches
Deutsch bzw. Juristendeutsch für ‚Anzeige‘, nicht Dialekt.

Auf Berndeutsch (Schweiz):
„I ha nen Aazéyg gmacht. I ha nen aazéygt.“
(Ich habe eine Anzeige gemacht. Ich habe ihn angezeigt.)

Freundlich grüsst

Rolf