Verzichtserklaerung an Fahrerlaubnisbehoerde anfechtbar ?

hallo, ich habe eine Verzichtserklaerung an die Fahrerlaubnisbehoerde auf meinen
Fuehrerschein abgegeben. Draufhin foerderte mich die Fahrerlaubnisbehoerde
auf einen Schrieb zu unterzeichenen…wo stand, dass die Versichtserkalerung
unwiderruflich sei. Dieses Schreiben wurde durch mich aber zu keinem Zeitpunkt
abgegeben, wie verlangt. Ich habe dann…schrifltich im spaeteren an die Behoerde
geschrieben mit der Bitte mir meinen Fuehrerschein zurueckzusenden, dieser
Aufforderung durch mich ist die Behoerde nicht nachgekommen.

Ich habe aus Unwissenheit damals den Bergriff „Verzichtserklaerung“ gegenueber
der Behorde verwandt, als ich meinen Fuehrerschein dort voruebergehend
hinterlegen wollte.

Kann mir die Behoerde die von mir niemals das Formular…mit dem Vermerck
dass die Verzichtserkalerung unwiderruflich ist trotzdem die Rueckgabe
des Fuehrerscheins verweigern ?

Hallo,
wegen was wurde die Verzichtserklärung unterschrieben? Drogen, Strafverfahren?

•VG Berlin v. 20.06.1997:
Ein Verzicht des Angeklagten im gegen ihn anhängigen Strafverfahren auf seine Fahrerlaubnis ist wirksam und führt zum Erlöschen derselben.

•LG Bad-Kreuznach v. 25.04.2005:
Erklärt ein Angeklagter gegenüber dem Strafgericht den Verzicht auf seine Fahrerlaubnis und verbleibt sein Führerschein nach Abgabe bei der Strafakte, so ist dieser Verzicht mangels Zugang der Verzichtserklärung und des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde unwirksam.

HALLO,

aufgrund einer Psychose, also
einer seelischen Erkranung

Hallo, schreibe mal wie es zur Erklärung kam. In einer Klinik? Durch einen Betreuer, Vormundschaftsgericht? Sorry, ohne genaue Einzelheiten kann ich nichts sagen.
LG

hallo,
ich habe damals meinen fuehrerschein bei der fahrerlaubnisbehoerde abgegeben, weil ich bedingt
durch die psychose , verfolgungswahn, diesen an einem sicheren ort aufbewahrt
haben wollte, a b e r…ich habe ihn nicht dort hin gesickt mit dem gedanken dass ich damit
immer auf den fuehrerschein
verzichte…

fakt, ist das vorausgegangen
ich die polizei angerufen hatte
als jemand an meinem auto
manipuliert hatte, weil beim
anlassen im inneren des fahrzeuges schwarzer rauch entstand, die polizisten haben das fahrzeug nicht untersucht sondern einen bericht an die fahrerlaubnis behoerde gesschickt man solle mich auf meine fahrtauglichkeit hin uberprufen…ich bekam darauf ein schreiben der fahrerlaubnisbehoerde mich dort perslich zu melden, dies
tat ich nicht sondern meldete mich persoenlich am telefon des
sachbearbeiters bei der fahrerlaubnisbehoerde, dieser mitarbeiter hat mir dann den
bericht der polizei vorgelesen
und ich hab leider dann die nerven verloren und habe dummer weise den fuehrerschein dort hingesickt mit dem vermerk verzichtserklarung.

ja so hat es sich zugetragen

Hallo,
das war ein fataler Fehler. Hier kann man nur versuchen die formlose Verzichtserklärung unter Schilderung des genauen Sachverhaltes und der u.a. Rechtsnorm wegen Irrtums anzufechten.
§ 119 BGB
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Dieser Irrtum muss glaubhaft gemacht werden, auch mit Hinweis darauf, dass es sich um eine formlose Verzichtserklärung gehandelt hat ohne weitere Kenntnis über die möglichen Rechtsfolgen. Sollte das nicht reichen, dann kann u. U. nur noch ein Anwalt helfen.
Viel Glück.

Wenn Sie keine Verzichtserklärung unterschreiben haben, kann die Behörde den Führerschein auch nicht auf Dauer einbehalten. Allerdings fehlen mir in ihrer Geschichte manche Fakten. Warum wollten Sie den Führerschein zeitweise freiwillig abgeben. Ohne richterlich angeordnetes Fahrverbot geht das gar nicht.
Wenn die Behörde natürlich andere Erkenntnisse hat, die für Ihre Fahruntüchtigkeit sprechem, kann sie den Führerschein vom Amts wegen einziehen. Dazu müsste sie allerdings ein förmliches Verfahren einleiten und sie dazu anhören.
Einfach so, wie sie das schildern, läuft das nicht.

Wenn man auf seine Fahrerlaubnis verzichtet dann ist das sicher nicht unwiderruflich. Einfach so wird man sie aber auch nicht zurück bekommen, denn es ist ein Unterschied ob man die Fahrerlaubnis Wieder- oder Neu- erteilt bekommt.

Wurde auf die Fahrerlaubnis verzichtet dann kann sie nicht wieder erteilt werden sondern sie wird neu erteilt, genau so als ob sie entzogen worden wäre.

Dann hat die Fahrerlaubnisbehörde die Umstände zu prüfen, es ist also gut möglich das sie vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis Maßnahmen anordnet die der Antragsteller zu erfüllen hat. Dabei kommt es hauptsächlich auf die Vorgeschichte und die näheren Umstände an warum auf die Fahrerlaubnis verzichtet wurde.

Die Fahrerlaubnis könnte ohne Probleme neu erteilt werden, es ist aber ebenso gut möglich das z.B. eine MPU gefordert wird wenn Zweifel an der Eignung des Antragstellers bestehen. Man sollte einen Antrag auf Neuerteilung stellen, nur dann wird man eine genaue Auskunft bekommen.

Gruß Crack

Lieber Mariuis,

die Frage lässt sich ohne Kenntnis Deinen genauen Wortlautes seinerzeit nur sehr schwer beantworten. Generell ist eine Verzichtserklärung in der Tat nicht widerruflich. Dass Du nicht die von der Behörde vorgefertigte Erklärung unterschrieben hast, ist schon mal positiv. Allerdings gehe ich grundsätzlich auch davon aus, dass ein zeitweises Verzichten nicht möglich ist. Denn letztlich ist der Verzicht ja nur der „zuvorkommende“ endgültige Entzug der Erlaubnis, um Gebühren für das ggf. landwierige Verwaltungsverfahren zu sparen. Die Behörde musste also davon ausgehen, dass Du diesen meintest. Möglich ist gleichwohl, dass Du den Verzicht anfechtest, z. B. wegen Inhaltsirrtum oder Täuschung (wohl eher nicht). Es dürfte nach meiner Einschätzung allerdings sehr schwer werden, wenn Du das nicht wirklcih plausibel erklären kannst, was Du damals tatsächlich gemeint hast. Mehr kann ich leider dazu nicht sagen. Im Ergebnis neige ich zu der Auffassung, dass die Behörde die Herausgabe (bisher) zu recht verweigert.

Gruß
Dirk