Verzichtserklärung bei Ablehnung des Betriebsrentenangebots?

Hallo,
ich arbeite in einem Krankenhaus (TVöD). Nun mussten alle Mitarbeiter zu einer Pflichtfortbildung zum Thema Entgeldumwandlung zur zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge, da sich irgendeine Rechtslage geändert hätte. Diese Beratung wurde durch einen ( unabhängigen?) Finazdienstleister durchgeführt. Da sich auf den ersten Blick das Konzept recht interessant anhörte, vereinbarte ich einen „unverbindlichen“ individuellen Beratungstermin, bei dem ich 2-3 Berechnungsbeispiele anhand meiner Daten erhielt. Nachdem ich zuhause die Angebote gegengerechnet habe, bekam ich jedoch Zweifel an diesem Angebot, so dass ich mich dagegen entschied. Dies teilte ich dem Berater vor einigen Tagen nach Rückfrage per Mail mit. Nun bekam ich heute eine Mail, in welcher mir mitgeteilt wurde, dass ich falls ich das Angebot nicht annehmen möchte eine „dafür erforderliche Verzichtserklärung“ zu unterschreiben hätte.
Kann mir jemand sagen, ob dies üblich/rechtens ist oder ob ich eine solche Verzichtserklärung ignorieren kann?

Hallo,

man könnte vermuten, dass die Verzichtserklärung für den Arbeitgeber dienen sollte, in dem der AN bestätigt, die vom AG „zusätzlichen Leistungen“ nicht beanspruchen zu wollen.
Generell sollte man sich die Erklärung zukommen lassen, prüfen und ggf. von anderen Anbietern sich Angebote geben lassen.
Der Arbeitgeber kann nicht vorschreiben, bei welchem Unternehmen der Arbeitnehmer die Altersvorsorge unterschreiben möchte, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gleich sind.
lG

Kleine Korrektur
Hallo,

Der Arbeitgeber kann nicht vorschreiben, bei welchem
Unternehmen der Arbeitnehmer die Altersvorsorge unterschreiben
möchte, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gleich sind.

Der Arbeitgeber muss einem Antrag auf betriebliche Altersversorgung zustimmen kann aber sehr wohl den Anbieter bestimmen.
LG J.K.

Hallo Nicole,
hier geht es um die Rechtssicherheit des AG.
Der AG soll gem. BetrRG den AN über die Möglichkeiten/Funktionsweise der betr. AV aufklären und informieren.
Wird dies vom AG unterlassen kann der AN ggf. irgendwann später evtl. einen entgangenen Vorteil rechtlich geltend machen.
Ist ja nichts schlimmes Sie bestätigen lediglich das Sie über das Thema informiert worden sind und das Sie entschieden haben das das Thema für Sie zur Zeit nicht in Frage kommt.
Ja, manche Vermittler nutzen das um einen gewissen „Druck“ auf die AN auszuüben…

Gruß
DonEsteban