Verzinsung

Hallo ihr Rechengenies,

es geht um die Berechnung von Zinsen nach § 44 SGB I.

(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger,
(3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen

Hierzu habe ich folgendes Beispiel gefunden:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/R…

Kann mir bitte jemand den Punkt b) Zu verzinsende Leistungen
erklären?

Danke und Gruß Mariella

Hallo,

Hierzu habe ich folgendes Beispiel gefunden:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/R…

Kann mir bitte jemand den Punkt b) Zu verzinsende Leistungen
erklären?

wegen der verzögerten Auszahlung der Rente werden unter b) die auf volle €-Beträge abgerundeten Rentenbeträge ermittelt, von denen Zinsen zu zahlen sind:
Weil der Zinszeitraum von August bis Dezember festgelegt wurde und der erste Auszahlungstermin sich von Mai in den Oktober verschoben hat, müssen am 1.8. die Zinsen für die Mai- und Juni-Rente, am 1.9., die für die Mai- Juni- und Juli-Rente, usw. berücksichtigt werden.
Falls dir noch etwas unklar sein sollte, sage doch mal genau, was du daran nicht verstehst.

Gruß
Pontius

Hallo,

danke!

wegen der verzögerten Auszahlung der Rente werden unter b) die
auf volle €-Beträge abgerundeten Rentenbeträge ermittelt, von
denen Zinsen zu zahlen sind:

Da verstehe ich die multiplikation nicht

08.2008 2 x 950,18 Euro (Rente f. 05/08 - 06/08)
09.2008 3 x 950,18 Euro (Rente f. 05/08 - 07/08)
10.2008 4 x 950,18 Euro (Rente f. 05/08 - 08/08)
11.2008 5 x 950,18 Euro (Rente f. 05/08 - 09/08)

Weil der Zinszeitraum von August bis Dezember festgelegt wurde
und der erste Auszahlungstermin sich von Mai in den Oktober
verschoben hat, müssen am 1.8. die Zinsen für die Mai- und
Juni-Rente, am 1.9., die für die Mai- Juni- und Juli-Rente,
usw. berücksichtigt werden.

Genau das kapier ich nicht. Ist mir zwar peinlich, aber was solls.

Mai 08 bis Sept. 08 wurde nachbezahlt im Jan.09
Verzinst wird ab Aug.08 bis Dez 08 mit 4 %
Ich würde rechnen.

Jahreszins von 950 € = 38 € = monatl. 3,17 €
38 € / 360 Tg. * 30, 60, 90, 120, 150 etc…

Mai = 5 Mon.(150 Tg.) (950*4%)/360*150 = 15,83 €
Juni = 4 Mon.(120) *120 = 12,67 €
Juli = 3 Mon. = 9,50 €
Aug = 2 Mon. = 6,33 €
Sept = 1 Mon. =3,17 €

Gesamt 47,50

Falls dir noch etwas unklar sein sollte, sage doch mal genau,
was du daran nicht verstehst.

Danke

Ich versuche gerade die richtige Formel in einer Tabellenkalulationsprogramm
(Libreoffice) zu finden, bzw. eine Tabelle anzulegen.
Ich teste es gerade mit AUFGELZINSF. Im Netz habe ich leider keine gefunden.

Hallo,

Da verstehe ich die multiplikation nicht

08.2008 2 x 950,18 Euro (Rente f. 05/08 - 06/08)
09.2008 3 x 950,18 Euro (Rente f. 05/08 - 07/08)
10.2008 4 x 950,18 Euro (Rente f. 05/08 - 08/08)
11.2008 5 x 950,18 Euro (Rente f. 05/08 - 09/08)

Weil der Zinszeitraum von August bis Dezember festgelegt wurde
und der erste Auszahlungstermin sich von Mai in den Oktober
verschoben hat, müssen am 1.8. die Zinsen für die Mai- und
Juni-Rente, am 1.9., die für die Mai- Juni- und Juli-Rente,
usw. berücksichtigt werden.

Genau das kapier ich nicht. Ist mir zwar peinlich, aber was
solls.

Mai 08 bis Sept. 08 wurde nachbezahlt im Jan.09
Verzinst wird ab Aug.08 bis Dez 08 mit 4 %
Ich würde rechnen.

Jahreszins von 950 € = 38 € = monatl. 3,17 €
38 € / 360 Tg. * 30, 60, 90, 120, 150 etc…

Mai = 5 Mon.(150 Tg.) (950*4%)/360*150 = 15,83 €
Juni = 4 Mon.(120) *120 = 12,67 €
Juli = 3 Mon. = 9,50 €
Aug = 2 Mon. = 6,33 €
Sept = 1 Mon. =3,17 €

Gesamt 47,50

weil die Zahlungen nachschüssig erfolgen, werden bis zur ersten Auszahlung im Oktober nur Zinsen für 2-4 und nicht für 1-5 Monate berechnet.
Wenn ab Mai Anspruch auf Rente besteht und diese wegen der nachschüssigen Zahlung aber erst Ende Mai ausgezahlt werden müsste, entstünde dem Rentner ein Zinsverlust für 4 Monate, nämlich für Juni bis September usw…
Und, weil die Nachzahlung nicht mit der ersten Rentenauszahlung erfolgt, sondern erst Anfang Januar, müssen die zu spät ausgezahlten Renten auch noch für November und Dezember verzinst werden, d.h. es werden noch jeweils 15,83€ addiert.
Ansonsten würde deine Rechnung doch zum gleichen Ergebnis führen.
Ob du erst die Zinsen der Monatsrente für einen Tag ausrechnest und dann z.B. die für 150 Tage, so wie du es getan hast oder ob du von 5 Monatsrenten die Zinsen für 1 Monat ausrechnest, wie es in dem Beispiel getan wurde, ist für das Ergebnis egal.

950€*0,04*150/360 = 950€*5*4*30/360*100 = 950€*5/300

Jetzt verstehst du vielleicht auch die o.g. Multiplikation.

Schönes Wochenende
Pontius

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