In der Schweiz wird das Geld auf dem Konto an dem Tag verzinst, an dem es gutgeschrieben wurde. Maßgebend ist die Valuta-Angabe, die gleichentags zu erfolgen hat.
Noch vor 25 Jahren war das anders. Damals galt erst der nachfolgende Tag als verzinslich, bis die Politik dem ein Ende setzte. Die Folge war, dass die Bankspesen in die Höhe schossen. Es war ein schlechter Dienst der SPS an den kleinen Sparern.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist der Schweizer Usus für die Zinsberechnung 360 Tage/Jahr und 30 Tage/Monat. Also 12*30=360. Auch der Februar hat somit 30 Tage, falls in diesem Monat keine Veränderungen zustande kommen. 2012 ist übrigens ein Schaltjahr.
Beispiel: Abhebung von Geld am 28.02. - Dann hat der Februar nur 28 Tage. Abhebung am 01.03., hier hat der Februar dann 30 Tage Verzinsung.
Liebe Grüße
Carolus Magnus
Hallo, ich habe eine Frage zur Verzinsung von Guthaben. Wenn
ich heute einen Betrag von Konto A nach Konto B umbuche und
auf beiden Konten bekomme ich (unterschiedliche)
Guthabenzinsen, bekomme ich dann für den heutigen Tag die
Zinsen von Konto A oder von Konto B?
Danke im voraus für Antworten