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außer der Inhaber des Ing-Büros handelt doch als Verbraucher, wenn er nämlich Waren/Dienstleistungen für seinen ausschließlichen privaten Bereich einkauft.
Ist das geschäftlich oder für seine Berufsausübung, dann ist er kein Verbraucher.
Deutsche Rechtsdefinition
"Nach § 13 BGB ist eine Person schon dann Verbraucher, wenn sie ein Rechtsgeschäft abschließt, deren Zwecke überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können. Bei Rechtsgeschäften, die der unselbständigen beruflichen Tätigkeit einer Person dienen, etwa der Erwerb von Arbeitskleidung, Fortbildungsliteratur etc. durch den Arbeitnehmer, ist diese Person Verbraucher. Verbraucher ist aber auch ein Arbeitgeber, der zu privaten Zwecken ein Rechtsgeschäft abschließt, z. B. Unternehmer kauft eine Sache für den privaten Gebrauch … "
Zitat aus Wikipedia
MfG
duck313