Verzugszinsen Handels- oder Verbrauchergeschäft

Hallo,

ich habe mich eben durch google geklickt, aber keine eindeutige Antwort gefunden,weshalb ich hier gerne die Frage stellen würde: Will ein Selbstständiger einem Ingenieurbüro Verzugszinsen berechnen, werden diese dann mit 5 % oder 9 % über dem Basiszinssatz festgelegt?

Viele Grüße
Feivel

Hallo!

9 %

außer der Inhaber des Ing-Büros handelt doch als Verbraucher, wenn er nämlich Waren/Dienstleistungen für seinen ausschließlichen privaten Bereich einkauft.

Ist das geschäftlich oder für seine Berufsausübung, dann ist er kein Verbraucher.

Deutsche Rechtsdefinition

"Nach § 13 BGB ist eine Person schon dann Verbraucher, wenn sie ein Rechtsgeschäft abschließt, deren Zwecke überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können. Bei Rechtsgeschäften, die der unselbständigen beruflichen Tätigkeit einer Person dienen, etwa der Erwerb von Arbeitskleidung, Fortbildungsliteratur etc. durch den Arbeitnehmer, ist diese Person Verbraucher. Verbraucher ist aber auch ein Arbeitgeber, der zu privaten Zwecken ein Rechtsgeschäft abschließt, z. B. Unternehmer kauft eine Sache für den privaten Gebrauch … "

Zitat aus Wikipedia

MfG
duck313