Verzugszinsen ja oder nein?

Hallo,

angenommen A kündigt zum 31.11.10 einen Riestervertrag. Auszahlung sollte laut Versicherung zum 1.1.11 erfolgen. Nun stellt A am Wochenende fest, dass die Auszahlung nie stattgefunden hat.
Dies wurde A am Montag auch telefonisch bestätigt das das Geld noch bei der Versicherung liegt.
Heute erhielt A nun einen Brief mit der BItte der Bankverbindung für die Auszahlung. Bis zur Auszahlung hält die Versicherung das Geld natürlich zinslos bereit :wink:

Nun fragt sich A…kann A für den Zeitraum 1.1.11-25.09.14 gegenüber der Versicherung Verzugszinsen nach ** 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, BGB § 288 (1) S. 1 aF) **geltend machen? Wie stehen die Chancen?
Das das Geld bis heute nicht geflossen ist liegt nicht an A, es wurde einfach vergessen auszuzahlen, die SChuld liegt also alleine bei der Verischerung.

Danke für eure Antworten und vllt Vorschläge

Hallo,

wenn eine Versicheung gekündigt wird, wird der Rückkaufswert auf das Beitragskonto überwiesen. Gibt es kein Beitragskonto, wird der Versicherungsnehmer angeschrieben und um Mitteilung einer gültigen Kontoverbindung gebeten.

Das das Geld bis heute nicht geflossen ist liegt nicht an A,
es wurde einfach vergessen auszuzahlen, die SChuld liegt also
alleine bei der Verischerung.

Bei einer Klage wird sich der Richter und den A fragen, warum A nicht bei der Versicherung schon eher angefragt hat…

16BIT

Hallo.

Wenn ein Riester-Vertrag gekündigt wird, dann muss die Auszahlung mit einer wahrscheinlich einhergehenden Steuerersparnis verrechnet werden. Es steht einem nämlich nur das eingezahlte Geld abzgl. der Kosten zu.

Das Nadelöhr könnte also auch das Finanzamt sein oder auch der Sparer, der auf Post vom Versicherer nicht reagiert hat.

Alles davon KÖNNTE, nichts davon MÜSSTE sein.

Viele Grüße
Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsmakler in Saarbrücken
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