Hallo,
angenommen A kündigt zum 31.11.10 einen Riestervertrag. Auszahlung sollte laut Versicherung zum 1.1.11 erfolgen. Nun stellt A am Wochenende fest, dass die Auszahlung nie stattgefunden hat.
Dies wurde A am Montag auch telefonisch bestätigt das das Geld noch bei der Versicherung liegt.
Heute erhielt A nun einen Brief mit der BItte der Bankverbindung für die Auszahlung. Bis zur Auszahlung hält die Versicherung das Geld natürlich zinslos bereit
Nun fragt sich A…kann A für den Zeitraum 1.1.11-25.09.14 gegenüber der Versicherung Verzugszinsen nach ** 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, BGB § 288 (1) S. 1 aF) **geltend machen? Wie stehen die Chancen?
Das das Geld bis heute nicht geflossen ist liegt nicht an A, es wurde einfach vergessen auszuzahlen, die SChuld liegt also alleine bei der Verischerung.
Danke für eure Antworten und vllt Vorschläge