Verzugszinsen vom Kaufpreis abziehen?

Hallo,

bald ist es endlich soweit und wir haben endlich den Notartermin zum Kauf unseres Hauses. Leider haben die Verkäufer die Abwicklung so lange rausgeschoben, daß bei mir inzwischen Verzugszinsen für einen Monat anfallen (immerhin 500 Euro - 6 Monate nach Kreditantrag). Ich bin deswegen etwas stinkig, da wir die Schlüsselübergabe eigentlich zuerst für den 01.03. vorgesehen hatten. Daraus wurde dann der 01.05. und nun der 01.06.

Ich mußte den Verkäufern während der gesamten Zeit ständig hinterher rennen. Sei es um sich am Objekt zu treffen, um den ganzen Ablauf durchzusprechen oder um einen Notartermin zu vereinbaren. Dafür, daß sie in den nächsten Wochen sehr viel Gelder von mir sehen werden, tun sie relativ wenig. Das Haus ist ist leerstehend und die Verkäufer wohnen etwas weiter weg. Es mußte alles noch ausgeräumt werden und da die Verkäufer etwas weiter weg wohnen, haben sie die Verzögerung unter anderem auf die schlechten Witterungsverhältnisse geschoben.

Von Anfang an habe ich mit offenen Karten gespielt und den Verkäufern mitgeteilt, wann meine Kreditzusage da war und ihnen sogar eine Kopie der Zusage zukommen lassen. Sie wußten auch, ab wann für mich die Verzugszinsen fällig werden. Als mir dann telefonisch mitgeteilt wurde, daß der Termin auf den 01.06. verschoben wird, habe ich es erwähnt, daß ich die Verzugszinsen gerne vom Kaufpreis abziehen möchte, da ich an der Verzögerung keine Schuld trage. Die Antwort war, daß wir darüber noch reden müßten. Hoffentlich bald :smile:

Jetzt die Frage an euch: Ist das üblich, daß man die Verzugszinsen in so einem Fall vom Kaufpreis abzieht? Oder muß ich eben damit „leben“? Welche Argumente könnte ich verwenden, um eine Preisminderung durchzusetzen? Die 500 Euro kann ich wirklich besser investieren, als nur der Bank zu schenken.

Danke für eure Hilfe!

Gruß,
Daniel

stinkig, da wir die Schlüsselübergabe eigentlich zuerst für
den 01.03. vorgesehen hatten.

Stand das so im Kaufvertrag ? Entscheidend ist der Termin des wirtschaftlichen Übergangs. Nur wenn das Datum, das im Kaufvertrag angegeben wurde, von den Verkäufern nicht eingehalten wurde, kannst Du Ansprüche an die Verkäufer stellen. Mündliche Absprachen werden da nicht helfen.

Außerdem würde ich den Kaufpreis auf keinen Fall ohne Rücksprache mit dem Notar kürzen, sonst könnte es Schwierigkeiten mit der Umschreibung geben.

Hallo Daniel,

bald ist es endlich soweit und wir haben endlich den
Notartermin zum Kauf unseres Hauses.

Ihr habt noch keinen Kaufvertrag unterschrieben??
Massgeblich fuer den Uebergang der Nutzung ist der Termin, der im Notarvertrag festgelegt wird.

Sie wußten auch, ab wann für mich die Verzugszinsen fällig werden.

Die Zinsen ("Bereitstellungszinsen genannt) kann man m.E. nur geltend machen, wenn der Verkaeufer den Termin laut Kaufvertrag ueberschreitet.
Gruss,
Alfred

stinkig, da wir die Schlüsselübergabe eigentlich zuerst für
den 01.03. vorgesehen hatten.

Stand das so im Kaufvertrag ? Entscheidend ist der Termin des
wirtschaftlichen Übergangs. Nur wenn das Datum, das im
Kaufvertrag angegeben wurde, von den Verkäufern nicht
eingehalten wurde, kannst Du Ansprüche an die Verkäufer
stellen. Mündliche Absprachen werden da nicht helfen.

Kaufvertrag ist noch keiner gemacht! Der soll jetzt Anfang Mai (endlich) unterzeichnet werden. Mir geht es dabei eher um die moralische Seite. Ist da der Verkäufer nicht etwas in der Pflicht, nachdem er mich gedrängt hat endlich eine Kreditzusage zu bringen, bei der Abwicklung einen Gang zuzulegen, damit ich nicht unnötige Kosten habe? Gibt es nicht sowas wie Fair Play beim Immobilienkauf?

Gruß,
Daniel

moralische Seite. Ist da der Verkäufer nicht etwas in der
Pflicht, nachdem er mich gedrängt hat endlich eine
Kreditzusage zu bringen

Eine Kreditzusage ist etwas anderes als ein Darlehensvertrag. Und bei einer Finanzierungszusage muß man keinen Auszahlungstermin festlegen.

zuzulegen, damit ich nicht unnötige Kosten habe? Gibt es nicht
sowas wie Fair Play beim Immobilienkauf?

Das hat nichts mit Fair Play zu tun, Du hast bei der Darlehensbeantragung eine Unaufmerksamkeit begangen. Dafür kann der Verkäufer nichts.

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Hallo Daniel,

Kaufvertrag ist noch keiner gemacht! Der soll jetzt Anfang Mai
(endlich) unterzeichnet werden.

Ohne Kaufvertrag wird man keinen zur Verantwortung ziehen koennen.

Gibt es nicht sowas wie Fair Play beim Immobilienkauf?

Fair Play in der heutigen Zeit??
Aber Du solltest der Situation auch das positive abgewinnen: Seit Anfang des Jahres sind die Zinsen gestiegen. Solltest Du heute einen Darlehensvertrag unterschreiben, werden die Zinsen deutlich ueber dem liegen, was Du bezahlst. Somit sind die 500,- Euro Bereitstellungszinsen zwar aergerlich, aber waehrend der Laufzeit des Darlehens wird sich das auf jeden Fall auszahlen. Sehe die 500,- als „Kosten zur Sicherung eines guenstigen Darlehens“ und die Welt sieht schon anders aus.
Gruss,
Alfred

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