Verzwickte Schuldfrage auf Privatgrundstück

Hallo, Person A und B sind während der Arbeitszeit zum Endladen auf einem Privatgrundstück, nun hat ein abladender LKW die Ausfahrt relativ verengt. Sie fahren langsam und natürlich vorsichtig an dem LKW vorbei als dieser anfängt seine, bereits ausgefahrene aber bis dahin still stehende, Laderampe herrunter zu lassen. Der Winkel zum Abbiegen wird enger und Person A entschließt sich das Fahrzeug zu stoppen, doch die Laderampe fährt weiter runter und zieht eine dicke Schramme von oben nach unten in den PKW. Wer ist nun Schuld? Als Zeugen könnte natürlich Person B dienen.

Grüße
Tim

Hallo!

Und wo war die Person,die die Laderampe heruntergefahren hat ?
Die steht doch oben drauf oder seitlich am Bedienkasten.
Und muss aufpassen,das nichts passiert und die Rampe frei ist und niemanden gefährdet.
War der Bediener auf der abgewandeten Seite des LKW und konnte das andere Fahrzeug deshalb nicht sehen ?

Anderseits muss man aber bei Erkennen einer angehobenen Laderampe damit rechnen,sie kann auch jeden Moment abgesenkt werden. Insbesondere,wenn man den Bediener nicht sieht.
Darunter her fahren oder den Platz zum Einschlagen nutzen ist riskant und kann m.E. eine Mithaftung bedeuten.
Bei so engem Platz im Einfahrtsbereich muss man z.B. den Beifahrer aussteigen lassen zum Einweisen oder allein eben die Lage abklären,also Halten,Aussteigen und Schauen,ggf. Verständigen mit dem Fahrer des LKWs absprechen.

MfG
duck313

in diesem fall stand die rampenperson auf der abgewanten seite, jedoch sind die beiden personen von der seite an dem lkw vorbeigefahren um dann einzuschlagen.

Selber schuld,
könnte man da sagen und ich sehe das auch so.

Bei der Kollision eines fahrenden Fahrzeuges mit einem stehenden Hindernis trifft den Fahrer des fahrenden Fahrzeuges zumidest eine Teischuld, wenn nicht gar die Hauptschuld.
Ein stehende Fahrzeig kann laut Rechtsprechung keinen Unfall verursachen.

Wenn man nun noch bedenkt, dass der A folgende Möglichkeiten hatte,
a) den LKW Fahrer zu fragen, ob der ihn noch durchlässt,
b) den LKW Fahrer aufmerksam zu machen, dass A passieren will und
c) sich A hätte durch seinen Beifahrer B einweisen lassen können und damit auch die Optionen a und b zu erfüllen, denke ich, hat er grob fahrlässig gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen.
Die wirkliche Schuldfrage kann jedoch nur ein Verkehrsgericht klären.

JW III
Meine Darlegung gibt kein Garantie auf Vollständikeit.

könnte man da sagen und ich sehe das auch so.

ah so. wäre natürlich was anderes, wenn dein auto beschädigt würde, hm?

Bei der Kollision eines fahrenden Fahrzeuges mit einem
stehenden Hindernis trifft den Fahrer des fahrenden Fahrzeuges
zumidest eine Teischuld, wenn nicht gar die Hauptschuld.
Ein stehende Fahrzeig kann laut Rechtsprechung keinen Unfall
verursachen.

das ist schlicht unsinn. demnach gäbe es auch keine gefährdungshaftung.

Wenn man nun noch bedenkt, dass der A folgende Möglichkeiten
hatte,

wenn man nun noch bedenkt, dass A gestanden hat und der LKW die rampe auf ihn drauf geklappt hat…

Die wirkliche Schuldfrage kann jedoch nur ein Verkehrsgericht
klären.

das nennt man dann immunisierungsstrategie. erst mal wild in die gegend behaupten und dann sagen: ich weiß eigentlich nichts.

Meine Darlegung gibt kein Garantie auf Vollständikeit.

auf richtigkeit auch nicht.

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Moin,

das sehe ich nun ganz anders.
Der LKW-Fahrer hat auch die Pflicht beim Ausfahren der Rampe darauf zu achten dass er niemanden gefährdet.
Gegen die Sorgfaltspflicht hat somit ganz offensichtlich der LKW-Fahrer verstossen.
Desweiteren hat die Kollision ja der LKW-Fahrer mit der Rampe verursacht. So wie ich das lese hätte der PKW ansonsten ja noch vorbeigepasst.

Gruss Jakob

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Hallo Tim,
wie Du selber bemerkt haben wirst, haben die beiden User, die meinen Beitrag verrissen haben, selber nichts zielführendes zustande gebracht.
Dann wirst Du wohl am Ende einen Anwalt und/oder einen Verkehrsrichter bemühen müssen, um die Schuldfrage geklärt zu bekommen.

JW III