Vetternwirtschaft und Vitamine

Hi,

aus der Presse habe ich entnommen, dass der UBahn-Schläger am U-Bahnhof Friedrichstraße wieder auf freiem Fuß gesetzt wurde.
Im Nachhinein habe ich jetzt erfahren, dass der Vater des Jugendlichen der diese Mordattacke ausgeführt hat Jurist ist.
Ein Skandal!
Hat man denn aus München nichts gelernt?

nicki

aus der Presse habe ich entnommen, dass der UBahn-Schläger am
U-Bahnhof Friedrichstraße wieder auf freiem Fuß gesetzt wurde.
Im Nachhinein habe ich jetzt erfahren, dass der Vater des
Jugendlichen der diese Mordattacke ausgeführt hat Jurist ist.
Ein Skandal!
Hat man denn aus München nichts gelernt?

Hallo,

es gab und gibt ähnliche Sachverhalte und Konstellationen, in welchen der Vater des Tatverdächtigen beispielsweise Bäcker ist, oder Maurer, oder arbeitslos oder was immer auch sonst.

MfG Cleaner

Hi,

in dieser Brutalität?
Wann, wo und wer?

nicki

Hallo,

bevor ich zu einer ausführlichen Erläuterung ansetze, würde mich zunächst interessieren, was nach deinem Dafürhalten die richtige Vorgehensweise im vorliegenden Fall wäre?

MfG Cleaner

Hi,

na mit den Gesetzbüchern des Vaters steinigen. Metzger werden zerhackt, Bäcker in Mehl erstickt.

die Franzi

Hi,

hier erfährst du erstmal, was Mord ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Mord

Und hier, warum nicht jeder Täter bis zum Verfahren in GEwahrsam genommen wird: http://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_%28De…

Hier wird deine Diskussion schon geführt http://www.morgenpost.de/berlin/article1624172/Anwae…

http://www.bild.de/news/inland/schlaegerei/u-bahn-sc…

die Franzi

Hallo,

na mit den Gesetzbüchern des Vaters steinigen. Metzger werden
zerhackt, Bäcker in Mehl erstickt.

ja, an genau so etwas hatte ich auch gedacht. :smile:

Auch wenn ich die Entscheidung im vorliegenden Fall auf U-Haft zu verzichten, im Ergebnis tatsächlich für fragwürdig halte, so denke ich aber doch, dass sie aus rechtlicher Hinsicht zumindest gut begründbar ist und sich daher durchaus im Rahmen der Vorschriften bewegt. Sie ist also auf jeden Fall absolut vertretbar und muß keinesfalls ein Anlass sein, eine Verschwörung zu wittern.
Dein Verweis auf die Quellen im anderen post erspart mir nun die mühsame Tipparbeit.

MfG Cleaner

Hi,

hier erfährst du erstmal, was Mord ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mord

Ja - und das ist hier nicht gegeben? Mal schauen:

 (2) **Mörder ist** , wer

 aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, **aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen** ,
 heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln **oder  
 um eine andere Straftat zu ermöglichen** oder zu verdecken,

 einen Menschen tötet.

Und nun?

Gruß

Anwar

Hallo,

Ja - und das ist hier nicht gegeben? Mal schauen:

(2) Mörder ist , wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus
Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen
,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen
oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Und nun?

ihr habt beide Recht. Natürlich kann man eine Strafbarkeit wegen Mordes durchaus annehmen. Da meines Wissens aber beispielsweise kein Eigentumsdelikt vorliegt, kämen nur die niedern Beweggründe in Betracht. Und praktische sieht es diesbezüglich so aus, dass die „niederen Bewggründe“ aus fachlicher Sicht sauschwer zu argumentieren sind.

MfG Cleaner

Hi,

ob eine Straftat verdeckt werden sollte, wissen wir nicht, dafür ist (unter anderem) das Strafverfahren da. Ermittelt wird wegen versuchten Totschlages. http://www.tagesspiegel.de/zeitung/koerting-kritisie…

Da dir die Justiz anscheinend nicht kompetent genug ist, um Mord auszuschließen, werde ich es mit meinen Deutschkenntnissen versuchen.

Habgier:
Soweit bekannt ist, wurde dem Opfer nichts weggenommen. Damit erübrigt sich auch die Diskussion, ob nun geschlagen wurde, um an das Eigentum heranzukommen, oder das Eigentum weggenommen wurde, weil die Gelegenheit nach dem Angriff (= wehrloses Opfer) günstig war.

niedrige Beweggründe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Mordmerkmale und selber lesen, bitte. Auf der einen Seite kann man hier lange diskutieren - oder auch nicht. Ich sage nur: man sollte als Massstab nicht den Durchschnittskonsumenten nehmen, der was braucht, um es am Stammtisch zu diskutieren, etwas, das ihm die Möglichkeit gibt, sich besser zu fühlen - dazu reichen nämlich alltäglich vorkommende Ereignisse mit wenig Gewalt volkommen aus. Und wenn wir mit so geringen Maßstäben an das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe herangehen, sind wir als nächstes dabei, Mütter, die ihren Kindern eine Ohrfeige versetzen, wegen versuchten Mordes für 15 Jahre einzusperren.

Andere Straftat ermöglichen:
der versuchte Totschlag ist die Straftat. Wenn es nur eine gibt, dann kann ich nichts verdecken. Wenn ich allerdings jemanden töten würde, um dann sein Haus ausrauben zu können, dann hätte man eine Straftat (die Tötung) begngen um eine weitere (den Raub) zu ermöglichen.

andere Straftat verdecken:
hier, wie auch vorher, steht natürlich das Ergebnis der Verhandlungen noch aus, aber wir wissen nichts davon, dass der Jugendliche etwas verdecken wollte. Das wäre der Fall, wenn das Opfer vorher zB von dem Jugendlichen ausgeraubt worden wäre, und der Jugendliche dann versucht hätte, das Opfer umzubringen, damit es nicht zur Polizei rennen kann.

die Franzi

Da dir die Justiz anscheinend nicht kompetent genug ist, um
Mord auszuschließen, werde ich es mit meinen
Deutschkenntnissen versuchen.

Ach wie niedlich. „Ad hominem“ ein Begriff?

Habgier:
Soweit bekannt ist, wurde dem Opfer nichts weggenommen.

Komisch, im VON DIR VERLINKTEN Artikel steht, dass das Handy weggenommen wurde und versucht wurde eine Kette zu rauben.

Jugendliche etwas verdecken wollte. Das wäre der Fall, wenn
das Opfer vorher zB von dem Jugendlichen ausgeraubt worden
wäre

Wie gesagt, in DEINEM Artikel wird der Raub erwähnt. Also, wer ist jetzt zu blöd zum Lesen?

Grußlos

Anwar

Hi,

ihr habt beide Recht. Natürlich kann man eine Strafbarkeit
wegen Mordes durchaus annehmen. Da meines Wissens aber
beispielsweise kein Eigentumsdelikt vorliegt,

„Wissen“ tue ich das auch nicht, aber im von ihr verlinkten Artikel ist der Raub erwähnt - daher gehe ich, bis ich etwas anderes höre, jetzt erstmal davon aus.

Gruß

Anwar

Hi,

ich habe nur Tatsachen festgestellt. Oder zweifelst du die Entscheidungen der Justiz im vorliegenden Fall etwa nicht an?

Handy etc: um wegen Mordes anzuklagen, müßte der Kausalzusammenhang nachgewiesen werden. Gleichzeitigkeit ist nicht mit Kausalität zu verwechseln. Auch die Tatsache, dass sich die Möglichkeit bietet, dürfte nicht reichen. Aber hier ist das ende meines juristischen Sachverstandes.

die Franzi

Hallo,

ich habe nur Tatsachen festgestellt. Oder zweifelst du die
Entscheidungen der Justiz im vorliegenden Fall etwa nicht an?

Schön, wie du hier auf leisen Pfoten versuchst dich aus deinem recht derben Angriff zurückzuziehen…
Zweifle ich die Entscheidung der Justiz an? Nun, „die Justiz“ hat ja noch gar keine Entscheidung getroffen - eine Ermittlung wegen Totschlags kann auch ganz schnell in eine wegen Mordes umgewandelt werden.

Vielmehr zweifle ich aber an, dass du hier Mord a priori ausschließt, was du ja, in wunderschönem Oberlehrertonfall, hier getan hast.

Handy etc: um wegen Mordes anzuklagen, müßte der
Kausalzusammenhang nachgewiesen werden. Gleichzeitigkeit ist
nicht mit Kausalität zu verwechseln. Auch die Tatsache, dass
sich die Möglichkeit bietet, dürfte nicht reichen. Aber hier
ist das ende meines juristischen Sachverstandes.

Die Frage ist im Moment weniger juristisch, als viel mehr ermittlerisch - über den genauen Tathergang stand im Artikel nicht viel, aber Mordmerkmale kann man schon erkennen. Ob diese sich konkretisieren steht auf einem anderen Blatt.

  • Anwar

Hallo,

„Wissen“ tue ich das auch nicht, aber im von ihr verlinkten
Artikel ist der Raub erwähnt - daher gehe ich, bis ich etwas
anderes höre, jetzt erstmal davon aus.

da liegt dann bei mir wohl eine selektive Blindheit oder meinetwegen auch beginnende Alterssenilität vor - Raub habe ich schlichtweg nicht wahrgenommen.
Naja, leichter wird die Prüfung dadurch aber auch nicht, weil wir hier eine Idelakonkurrenz zum Mord haben.

MfG Cleaner

Das, was ich an dem Fall eindeutig einen Skandal finde, ist, dass die BZ vor 2 Tagen mit zwei Bildern nebeneinander getitelt hat: Auf der einen Seite das weit verbreitete Bild der Tat, so grausam sie ist, direkt daneben das Bild eines Mannes in Hemd mit Krawatte, darunter sinngemäß: Das ist der Richter (inkl. Namensnennung), der den Täter aus der U-Haft entlassen hat.

Man kann sicher darüber diskutieren, ob es moralisch, im Sinne der Öffentlichkeitswirkung und / oder in Bezug auf die Wirkung auf Täter und Opfer gut ist, wenn jemand aus der U-Haft entlassen wird. Auch bei mir keimt da der Verdacht auf, dass bei verschiedenen Taten aus nicht für den Außenstehenden nachvollziehbaren Gründen mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. Das kann nur an schlechter Kommunikation liegen, kann aber auch andere Gründe haben.

Aber eine Hetze wie geschildert geht in meine Augen eindeutig zu weit. Das ist Aufruf des Mobs, der, wie man hier ja auch lesen kann, ohnehin schon angeheizt genug ist. Wenn das so weit geht, dass hier ein Richter mit Bild und Name derart an den Pranger gestellt wird, dann wird mir wirklich Angst und Bang, weil DAS ein direkter Angriff auf unseren Rechtsstaat ist.

Hi,

Sofort in die U-Haft nehmen um wenigstens ein kleines Symbol der Abschreckung zu geben.
Auch dem Opfer gegenüber wäre diese Maßnahme angebracht.
Dieses muss sich ja hier absolut verarscht vorkommen.

nicki

Hi,

ich hoffe, dass Dir oder Deinen Bekannten nicht einmal das Selbe wiederfährt.
Deine schlauen Sprüche möchte ich dann hören.

nicki

Stammtischniveau!

ich hoffe, dass Dir oder Deinen Bekannten nicht einmal das
Selbe wiederfährt.
Deine schlauen Sprüche möchte ich dann hören.

Tiefer gehts nimmer, was?

Wollen Sie jetzt sagen, wenn es einen selbst betrifft, sollen unsere Gesetze nicht mehr gelten?

Ich hoffe, dass Sie oder Ihre Bekannten auch mal mit dem Gesetz zu tun bekommen (das geht sehr schnell).
Ihre hohlen Sprüche möchte ich dann hören.

Sofort in die U-Haft nehmen um wenigstens ein kleines Symbol
der Abschreckung zu geben.
Auch dem Opfer gegenüber wäre diese Maßnahme angebracht.
Dieses muss sich ja hier absolut verarscht vorkommen.

Warum schreiben Sie nicht einen Brief an den Bundestag? Der hat die Möglichkeit unsere Gesetze zu ändern, dass das möglich wäre.

Dass Untersuchungshaft nicht einmal Ansatzweise etwas mit Abschreckung zu tun hat und auch nicht haben soll, muss man wohl nicht weiter erörtern, so richtig interessiert es Sie ja eh nicht, was im Gesetz steht.