Hi,
ob eine Straftat verdeckt werden sollte, wissen wir nicht, dafür ist (unter anderem) das Strafverfahren da. Ermittelt wird wegen versuchten Totschlages. http://www.tagesspiegel.de/zeitung/koerting-kritisie…
Da dir die Justiz anscheinend nicht kompetent genug ist, um Mord auszuschließen, werde ich es mit meinen Deutschkenntnissen versuchen.
Habgier:
Soweit bekannt ist, wurde dem Opfer nichts weggenommen. Damit erübrigt sich auch die Diskussion, ob nun geschlagen wurde, um an das Eigentum heranzukommen, oder das Eigentum weggenommen wurde, weil die Gelegenheit nach dem Angriff (= wehrloses Opfer) günstig war.
niedrige Beweggründe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Mordmerkmale und selber lesen, bitte. Auf der einen Seite kann man hier lange diskutieren - oder auch nicht. Ich sage nur: man sollte als Massstab nicht den Durchschnittskonsumenten nehmen, der was braucht, um es am Stammtisch zu diskutieren, etwas, das ihm die Möglichkeit gibt, sich besser zu fühlen - dazu reichen nämlich alltäglich vorkommende Ereignisse mit wenig Gewalt volkommen aus. Und wenn wir mit so geringen Maßstäben an das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe herangehen, sind wir als nächstes dabei, Mütter, die ihren Kindern eine Ohrfeige versetzen, wegen versuchten Mordes für 15 Jahre einzusperren.
Andere Straftat ermöglichen:
der versuchte Totschlag ist die Straftat. Wenn es nur eine gibt, dann kann ich nichts verdecken. Wenn ich allerdings jemanden töten würde, um dann sein Haus ausrauben zu können, dann hätte man eine Straftat (die Tötung) begngen um eine weitere (den Raub) zu ermöglichen.
andere Straftat verdecken:
hier, wie auch vorher, steht natürlich das Ergebnis der Verhandlungen noch aus, aber wir wissen nichts davon, dass der Jugendliche etwas verdecken wollte. Das wäre der Fall, wenn das Opfer vorher zB von dem Jugendlichen ausgeraubt worden wäre, und der Jugendliche dann versucht hätte, das Opfer umzubringen, damit es nicht zur Polizei rennen kann.
die Franzi