Hallo Leute ,
was kann einem passieren wenn man ein Video über ein ungenügendes Produkt dreht und bei „Youtube“ einstellt ? Zählt das unter „freie Meinungsäußerung“ oder als „Rufschädigung“ mit Konsequenzen von Seite der betreffenden Firma ? Muss man den Markennamen verpixeln ? Vielen dank schon mal für die Antworten !
Es kommt darauf an, dass die negative Bewertung nachvollziehbar und bestenfalls beweisbar ist.
Ich persönlich würde nie pauschal ein Produkt niederreden. Immer bedenken, dass man ggf. nur ein mangelhaftes Exemplar vor sich hat und der Artikel eigentlich besser ist.
Von daher bei der Formulierung auf folgendes achten:
- (vermeintliche) Produktfehler darstellen und auf dieses eine Exemplar beziehen („bei mir war der Einstellknopf sehr wackelig“).
- Vermeide allgemeine Begriffe wie „schlecht“ oder „kaputt“, ohne es näher zu spezifizieren.
- Meinungen klar als Solche darstellen (statt „der Sound war schlecht“ lieber „mir hat der Sound nicht gefallen“)
Nein.
Anmerkung: Ich gehe hier von einer privaten Meinungsäußerung aus. Bei Meinungsäußerungen im Rahmen einer Gewerbeausübung dürfte mehr zu beachten sein.
Man sollte hier zwei Dinge von einander unterscheiden:
- Was ist rechtlich ggf. gerade noch so machbar und würde einem ein Richter letztinstanzlich durchgehen lassen.
- Mit welchem Ärger/Stress/Aufwand/Kosten muss man selbst in dem Fall, dass einem ein Richter letztinstanzlich Recht gibt, rechnen?
D.h. die Meinungs- und Redefreiheit geht glücklicherweise recht weit. Aber man sollte sich überlegen, was es einem bedeutet diese bis an die Grenze austesten zu wollen. Je sachlicher so ein Video ist, um so eher wird jemand es als genau das akzeptieren, was es ist. Je unsachlicher, aggressiver, verallgemeinernd, bis hin zu beleidigend und ggf. als geschäftsschädigend zu bezeichnen es wird, um so eher wirst Du mit juristischer Gegenwehr rechnen müssen. Es gibt Menschen, denen dies egal ist, die Zeit, Neven und Geld haben, und es sich zum Lebenszweck machen, gegen „große böse Weltkonzerne“ in den Krieg zu ziehen. Es gibt aber auch Menschen, die einfach nur den Ärger über einen schlechten Kauf los werden wollen, und nicht vorhaben, deshalb über die nächsten fünf Jahre Anwälte und Gerichte zu beschäftigen (selbst wenn sie ggf. am Ende des Tages als Sieger aus so einer Geschichte hervor gehen).
Wenn Du eher zur zweiten Gruppe gehörst, dann verfahre, wie Dir von @Ifm001 empfohlen, bleibe sachlich und objektiv, überlege Dir, ob dein Nutzungsszenario das vom Produkt tatsächlich angesprochene Nutzungsszenario ist, belege deine Kritik in nachvollziehbarer Weise, verallgemeinere nicht, beleidige weder das Unternehmen noch konkrete Personen darin, … Dann wird man deine Kritik verstehen und damit auch kein Problem haben.
Ein Beispiel was passieren kann, wenn man Hygienemassnahmen (stellvertretend für ein Produkt) ungerechtfertigt kritisiert: https://www.fnp.de/wirtschaft/verbraucher/aldi-2g-regel-facebook-fail-vorwurf-sued-corona-zr-91157326.html