Videoaufzeichnung in FuStKw NRW

Moin,

die Streifenwagen in NRW sind alle (fast alle?) mit Kameras am Innenspiegel ausgestattet, welche freundlicher weise rot blinken, wenn sie aktiv sind.

Das PolG sagt dazu:

_§ 15b 
Datenerhebung zur Eigensicherung

Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr im Sinne des § 1 Abs. 1 zum Zwecke der Eigensicherung bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen Bildaufnahmen und -aufzeichnungen durch den Einsatz optisch-technischer Mittel in Fahrzeugen der Polizei herstellen. Der Einsatz der optisch-technischen Mittel ist, falls nicht offenkundig, durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen oder der betroffenen Person mitzuteilen. Die Bildaufzeichnungen sind am Tage nach dem Anfertigen zu löschen. Dies gilt nicht, wenn die Aufzeichnungen zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten benötigt werden. § 24 Abs. 6 und 7 bleibt unberührt._

Nun fällt mir vermehrt auf, dass die Beamten die Kamera in grob geschätzt 50% der Zeit aktiv haben.

OK, ich bin nicht hysterisch und hab keine Probleme damit - aber was bewegt die dazu, so regelmäßig und offensichtlich gegen die Regeln des PolG NRW zu verstoßen?

Gerichtsverwertbar dürften diese Aufzeichnungen ja nicht sein. Also: Wozu?
 
Danke für erhellende Antworten,

X-Strom

Hallo

Gerichtsverwertbar dürften diese Aufzeichnungen ja nicht sein.

Wieso nicht? Für diese Aufzeichnungen besteht kein automatisches Beweisverwertungsverbot.
Und da solche Aufzeichungen im Einzelfall ja erlaubt sind (sein können) gehe ich davon aus, dass sie immer bei einem Verfahren verwertet werden. Ein Kernbereich der Privatsphäre ist hierbei ja nicht betroffen.

Grüße,
.L