Hi
ich habe gerade nachgelesen in welchen Fällen Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt ist und wann nicht. Bei uns in der Fa. ist alles verschlüsselt u darf nur mit Zustimmung des Betriebsrates eingesehen werden. Eine Freundin von mir arbeitet jedoch in einem Fitnessstudio wo der Studioleiter ständig die Videos des Kassenbereichs anschaut und die Mitarbeiter zur Schnecke macht wenn sie mal beispielsweise am Handy sind. Meiner Meinung nach darf man ja die Arbeitsleistung nicht per Video überwachen und auch die Videos unverschlüsselt allen zugänglich machen ist doch auch nicht erlaubt - es kann eigentlich jeder Mitarbeiter in den Überwachungsraum und alle Videos anschauen. Die Kassenmitarbeiter sind alles geringfügig Angestellte, macht aber jetzt im Sinne des Datenschutzes keinen Unterschied richtig?? Kennt sich jemand damit aus??
Danke vorab schon mal
lg
Auch geringfügig Beschäftigte sind Mitarbeiter.
LG Beatrix
Eine schwierige und im Moment natürlich sehr aktuelle Thematik. Du sprichst mehrere Bereiche an. Eine offene Videoüberwachung ist zulässig wenn dies erforderlich ist. Es stellt sich hier immer die Frage nach einer Zweck Mittel Relation. Dabei spielen auch Sicherheitsaspekte eine Rolle. Was aus meiner Sicht datenschutzrechtlich auch in dieser Konstellation nicht zulässig ist, die Daten unverschlüsselt ein Mitarbeitern zugänglich zu machen.
Davon zu unterscheiden ist die anlassbezogene verdeckte Videoüberwachung. Hierzu hatte vor kurzem das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 22.09.2016, Az. 2 AZR 848/15). Die Entscheidung kannst du leicht googeln. In dieser Entscheidung nimmt das Bundesarbeitsgericht noch mal ausführlich Stellung zu den ganzen Abwägungsfragen die eine verdeckte Videoüberwachung mit sich bringt.
In dem Fall von einer Freundin scheint mir die Videoüberwachung zumindest grenzgängig. Die Frage ist mit welcher Argumentation der Arbeitgeber meint Video überwachen zu müssen.