Videoüberwachung Stallgasse nachts

Hallo Ihr lieben,

nehmen wir mal an, in einen Pferdestall wurde eingebrochen und etliches aus den Spinden entwendet. Der Stallbesitzer möchte nun eine nächtliche Videoüberwachung der Stallgasse in der auch die Spinde stehen einrichten.
Was müsste er beachten um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und wären etwaige Aufnahmen rechtlich verertbar? (Polizei/Gericht)?

Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Gruß HL

Nichts !
im Zweifel wird immer die Polizei/Staatsanwaltschaft und dann das Gericht entscheiden ob sie die Aufnahmen verwertet.

Einfach so Kameras aufhängen geht nicht, selbst wenn Du mit Schildern darauf hinweist. Den Stallgang allein könnte man schon überwachen, vor allem wenn man die Kameras erst nach Betriebsschluss aktiviert. Aber wegen der Spinde sehe ich das zumindest während der regulären Öffnungszeiten des Publikumsverkehrs kritisch.

Weise alle Personen dort auf die beabsichtigten Kameras hin und frage ob sie einverstanden sind.

MfG
duck313

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Hi

ich würde mich tatsächlich auf der örtlichen Polizeidienststelle beraten lassen, wie und wo die Kameras installiert werden dürfen - das machen sie im Rahmen von Einbruchsprävention.

Gefühlsmäßig (das kann täuschen) würde ich sagen, man befindet sich hier auf Privatgelände, nicht im öffentlichen Raum (was einen großen Unterschied macht) und darf deswegen etwas mehr …

  • alle Einsteller / Mitarbeiter /Reitbeteiligungen informieren
  • überall Schilder aufhängen
  • die Kameras nur Nachts aktivieren, wenn die Anlage vermutlich eh geschlossen ist

Gruß h

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Hallo,

Die Video-Überwachung an nicht vollständig privaten Orten ist eine Balanceakt auf einer sehr schmalen Klinge. Das Grundgesetz, die DSGVO und auch immer noch das BDSG werden tangiert. Und letzten Endes hält sogar das Strafgesetzbuch einen Paragrafen dafür bereit (§201a StGB)

Wenn nur der Besitzer des Stalls in diesem Stall ein- und ausgeht, ist es gar kein Problem. Dann kann er den Innenraum überwachen wie er möchte.

Aber sowie er Besucher empfängt, Kundschaft regelmäßig im Stall ist und erst recht wenn dort Angestellte arbeiten, sind diverse Regeln zu beachten. Alle diese Personen besitzen Rechte - in diesem Fall vor allem das Recht über das eigene Bild.

In nicht öffentlichen Bereichen, also denen, wo nur der Besitzer und seine Angestellten unterwegs sind, kann man Kameras installieren, wenn er von seinen Angestellten Einverständniserklärungen einholt. Allerdings muss der Zweck klar sein, sowie der überwachte Bereich, die Erklärung muss freiwillig erfolgen und sie muss widerrufbar sein. Allerdings muss es ausgeschlossen sein, dass es dadurch unter der Hand Arbeits- und Pausenzeiten dokumentiert werden. Höchstpersönliche Bereiche sind grundsätzlich nicht überwachbar. Dazu zählen zum Beispiel Umkleideräume, Toiletten, Duschen, Pausenräume.

Also: man sollte seine Mitarbeiter vor der Einholung darüber informieren wo die Kameras angebracht werden, welchem Zweck sie dienen, was sie aufnehmen, wer die Videos ansehen darf und wie lange sie in der Regel gespeichert werden.

In öffentlichen Bereichen, wenn also Publikumsverkehr herrscht, kann man nicht von jedem eine Einverständniserklärung einholen. Statt dessen muss man gut sichtbar auf die Überwachung hinweisen - bevor der Betroffene aufgenommen wird. Aber auch empfiehlt es sich, ein genaues Konzept zu haben, um auf Anfragen oder gar Klagen sicher und routiniert antworten zu können: was wird überwacht, zu welchem konkreten Zweck, wer hat Zugang zu den Videos, wie lange werden sie wo gespeichert, wer ist der konkrete Ansprechpartner.

Ganz schwierig wird der Fall, wenn man heimlich filmen möchte. Dabei begeht man ja bewusst einen Verstoß gegen oben genannte Regeln. Grundsätzlich ist sie verboten. Man muss sich also bewusst sein, dass Angestellte, Kunden, ja selbst die Täter Klage einreichen können und Gerichte den Betreiber mit erheblichen Strafen belegen kann. Ausnahmen werden von Gerichten nur selten und akzeptiert. Die Verdachtsgründe müssen schon erheblich sein. „Ich habe das Gefühl, dass jemand Bargeld aus den Spinden unerkannt stiehlt“ dürfte da nicht reichen.

Es gab schon Fälle vor Gericht, da wurden illegal gemachte Beweisvideos anerkannt. Aber bestraft wurde dann nicht nur der so überführte Täter, sondern auch derjenige, der die Videos gemacht hat…

Grüße
Pierre

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Völlig richtig. Und dort ist dann auch geregelt, dass die Überwachung auch öffentlich zugänglicher Räume insbesondere zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erlaubt ist, wenn keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen (vgl. auch Supermarkt, Tankstelle, Vor- und Kassenräume von Kreditinstituten). Das ist hier insbesondere allein schon deshalb nicht der Fall, weil es sich a) um einen überschaubaren und definierten Kreis von berechtigten Personen handelt und b) die Überwachung auch in deren Interesse ist, weil ja - wie berichtet - auch die Spinde ausgeräumt wurden.

§ 4 BDSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Damit ist das Recht gemeint, über die Veröffentlichung von Bildern bestimmen zu können. Um eine Veröffentlichung geht es hier aber gerade nicht.

Kurz gesagt: im geschilderten Fall spricht nichts gegen eine Überwachung, sofern diese nicht heimlich geschieht, d.h. durch Schilder o.ä. auf die Videoüberwachung hingewiesen wird.

Gruß
C.

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Hallo Ihr Lieben,
ich danke Euch allen sehr für Eure Tipps und Hinweise.

In meinem Konstrukt ginge es ausschließlich um die nächtliche Überwachung dieser einen Stallgasse, wenn der Betrieb schon lange geschlossen hat und sie würde auch enden bevor der erste Einsteller kommt.
Mitarbeiter sind in meinem Beispiel nicht vorgesehen und es gibt auch keinen „öffentlichen Publikumsverkehr“. Außer dem Chef, der Einsteller und Reitbeteiligungen, gibt es keinen (Durchgangs-)Verkehr.

In den Spinden befinde sich nur Pferdezeugs und es gäbe auch keine Umkleiden oder ähnliches, so hatte ich mir das zumindest ausgedacht. Sorry wenn das falsch rübergekommen ist, aber grundsätzlich wären es Spinde, für Sättel, Trensen, Decken, Medikamente (für Pferde)…
Und sehen würde die Aufnahmen allenfalls der Chef…oder die Polizei.

Ich nehme alle Antworten mit, vielen herzlichen Dank dafür :kissing_heart: und ein schönes Wochenende!

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