Das Finanzamt besteuert, wie bereits erklärt, mit der Einkommensteuer nur die sieben Einkunftsarten, die in § 2 Abs 1 EStG stehen. Ergänzend zu Nr. 7 braucht man da noch den § 22 EStG. Keine Angst, der sieht gruselig aus, aber das kommt bloß von den großen Tabellen zu wiederkehrenden Bezügen, und um diese geht es ja hier überhaupt nicht. Es genügt da also, die Nrn. 1a bis 5 zu lesen, und bei Nrn. 1a und 2, wo wieder weiter verwiesen wird, kann ich Dir schon verraten, dass diese beiden jedenfalls nicht zutreffen.
Der Steuerpflichtige muss nur in wenigen, besonders gelagerten Fällen von seiner Seite nachweisen, dass bei ihm eingehendes Geld mit keiner der Einkunftsarten gem. § 2 Abs 1 EStG in Zusammenhang steht - in der Regel muss der Nachweis hier vom Finanzamt geführt werden, wenn sich die beiden beteiligten Seiten nicht einig darüber sind. Vor allem genügt der oder das Glauben nicht, wenn vom Fiskus steuerpflichtige Einkünfte unterstellt werden, aber nicht vorliegen. Versehentlich geschieht da übrigens nichts, zumal bei solchen Sachen immer auch das Thema Steuerhinterziehung auf dem Tisch ist, d.h. vor der Veranlagung rechtliches Gehör zu gewähren ist. Das sieht normalerweise so aus, dass der Steuerpflichtige einen Brief erhält, mit einem Standardtext ungefähr des Wortlautes:
„Nach hier vorliegenden Informationen haben Sie im Jahr 2017 Einnahmen aus dem Verkauf von Kaffee aus Luxemburg auf verschiedenen Flohmärkten erzielt. Bitte legen Sie eine Gewinnermittlung für diese Einkünfte vor bzw. erläutern Sie, weshalb Sie der Ansicht sind, aus diesen Verkäufen keine Einkünfte erzielt zu haben, die der ESt unterliegen.“
Das läuft also in der Hauptsache ab, bevor überhaupt irgendwas veranlagt ist. Wenn es zur Veranlagung kommt, steht im ESt-Bescheid, dass als Rechtsmittel gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben werden kann, und auch, wann man das spätestens tun muss. Und wenn eine Einspruchsentscheidung (= Ablehnung des Einspruchs) ergehen sollte, steht da auch drin, dass man dagegen am Finanzgericht klagen kann.
Es gibt wohl kein Land in Europa, in dem man den Behörden bei ihrer Tätigkeit so bequem und so detailliert auf die Finger schauen und ggf. klopfen kann wie Deutschland. Versuch mal z.B. bei einer Behörde in der Schweiz, in Frankreich oder in Polen etwas zu erreichen, wenn Du von dort nicht im Einklang mit geltendem Recht behandelt worden bist: Das ist nicht lustig und vor allem nicht sehr erfolgversprechend. Bei uns kannst Du dagegen jedes Finanzamt auch ohne professionelle Unterstützung recht leicht in die Schranken weisen, wenn es seltsame Dinge mit Dir macht oder machen möchte.
Schöne Grüße
MM