Ich bin grade am Unterlagen ausmisten…
Was mache ich eigentlich mit Sparbüchern, die „entwertet“ wurden, also ungültig sind? Sollte ich die – aus welchem Grund auch immer – aufheben oder kann ich sie getrost wegschmeissen?
Die gleiche Frage betrifft alte Kontoauszüge: könnte ich sie evtl. noch z.B. für das Finanzamt brauchen? Wenn ja, nach welcher Zeit kann ich sie denn wirklich wegschmeissen?
Gruss,
René