Vielleicht OT...: Alte Sparbücher/ Kontoauszüge

Ich bin grade am Unterlagen ausmisten…
Was mache ich eigentlich mit Sparbüchern, die „entwertet“ wurden, also ungültig sind? Sollte ich die – aus welchem Grund auch immer – aufheben oder kann ich sie getrost wegschmeissen?
Die gleiche Frage betrifft alte Kontoauszüge: könnte ich sie evtl. noch z.B. für das Finanzamt brauchen? Wenn ja, nach welcher Zeit kann ich sie denn wirklich wegschmeissen?

Gruss,

René

Bitte sehr.
Hi,

das Finanzamt verlangt gelegentlich Unterlagen bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit, wobei Du die - allerdings gegen Gebühr - dann von Deiner Bank auch noch bekommen kannst. Dies betrifft aber nur die harten Fälle, wo es um dicke Steuerhinterziehung geht. Da ich mich davon eigentlich nicht betroffen sehe, kommen Belege nach 2 Jahren und die Auszüge nach sechs Jahren in die Tonne.

Gruß
Christian

Handelt es sich um private oder geschäftliche Unterlagen? Das ist nämlich ein gravierender Unterschied was die Aufbewahrungspflicht angeht…