vierteljährliche Franchisegebühren

Folgender Passus in meinem Franchisevertrag ist mir nicht ganz klar. Muß ich Gebühren in Höhe des vom Franchisegebers vorgegebener Höhe zahlen oder gilt mein tatsächlicher Umsatz als Grundlage.
Hier der Passus:
"Als Gegenleistung für die Vorteile, die dem Franchise-Nehmer durch die Ausschließlichkeit des Verkaufs der Dienstleistungen unter der Bezeichnung
in der Firma … eingeräumt werden, und für die anderen in diesem Vertrag niedergelegten Rechte und Leistungen zahlt der Franchise-Nehmer an den Franchise-Geber eine laufende vierteljährliche Vergütung von 9,5 % Prozent des Verkaufsumsatzes des Franchisebetriebes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Als Mindestumsatzgrößen netto werden vertraglich festgelegt:…
Sie berechnet sich aufgrund des vom Franchise-Nehmer jeweils erzielten Umsatzes, welcher durch die Vorlage geeigneter wirtschaftlicher Unterlagen (betriebswirtschaftliche Auswertungen) nachzuweisen ist.
Verkaufsumsatz im Sinne dieser Vorschrift bedeutet die Summe aller Verkaufsumsätze des Franchisebetriebes (d. h. einschließlich der Verkaufsumsätze nicht vom Franchise-Geber bezogener Produkte) “”

Moin.

Du zahlst die 9,5% von deinem gesamten erzielten Umsatz (nicht auf deinen Gewinn).
MINDESTENS zahlst du jedoch die 9,5% von der vereinbarten Mindestumsatzgröße.

Sprich: Erreichst du diesen Mindestumsatz nicht zahlt du trotzdem diesen Betrag - dein Pech.
Sei also sicher, diesen Mindestumsatz auf jeden Fall zu erreichen, oder besser - viel mehr Umsatz.

mfg

Hallo

Sprich: Erreichst du diesen Mindestumsatz nicht zahlt du
trotzdem diesen Betrag - dein Pech.
Sei also sicher, diesen Mindestumsatz auf jeden Fall zu
erreichen, oder besser - viel mehr Umsatz.

Zumindest Theoretisch ist es geschickt, genau den Mindestumsatz anzupeilen.

Verkauft man eine Ware viel zu billigt macht man Theoretisch ungeheure Umsätze und keinen oder negativen Gewinn. Zieht man die Preise stark an, fällt der Umsatz stark ab aber der Gewinn je Verkauf steigt deutlich. Leider muß man den am Ende des Tages so viel unverkaufte Ware wegwerfen, dass der Gewinn wieder ins negative geht.

Sollte der Mindestumsatz also dazwischen liegen, könnte er das Optimum darstellen.

MfG Frank

Stimmt.

Nur ist in einem (hier unbestimmten) Franchise-System die Wahrscheinlichkeit ziemlich gering, dass er die Preise selbst bestimmen kann.
Eher werden ihm sowohl die Bezugsquellen als auch Verkaufskonditionen weitgehend vorgeschrieben sein.

mfg

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Du zahlst die 9,5% von deinem gesamten erzielten Umsatz
(nicht auf deinen Gewinn).
MINDESTENS zahlst du jedoch die 9,5% von der vereinbarten
Mindestumsatzgröße.

Das kann man womöglich mit guten Gründen auch anders sehen. 9,5% sind vom „Verkaufsumsatz“ zu zahlen. Was Verkaufsumsatz ist, ist aber ausdrücklich definiert: das ist die „Summe aller Verkaufsumsätze des Franchisebetriebes“ und nicht die „Summe aller Verkaufsumsätze des Franchisebetriebes, mindestens jedoch die Mindestumsatzgröße“. Wenn man dann noch eine plausible Erklärung für den Satz über die „Mindestumsatzgröße“ findet (z.B. die, dass der Franchisegeber berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen, wenn die Mindestumsatzgröße nicht erreicht wird), hat man eigentlich schon gewonnen. Dazu muß man sich aber den Vertrag im ganzen ansehen. Das sollte ein Anwalt machen.