Vignettenpflicht Schweiz Motorradanhänger

Hallo Zusammen,

wie ist das mit der Vignettenpflicht in der Schweiz? Ich möchte mit nem Motorradanhänger (zwei Motorräder stehen drauf) durch die Schweiz fahren. Auf einem der Motorräder ist eine Vignette 2010 für die Schweiz. Ist das ausreichend oder muss ich noch eine extra Vignette für den Anhänger kaufen? Das Zugfahrzeug hat auch eine Vignette für die Schweiz.

Vielen dank für Eure Antwort.
Schöne Grüße Sabine

Hallo SDabine,

leider kann ich dir diese Frage nicht beantworten und weiß nur das man grundsätzlich für ein Auto mit welchem man in die Schweiz einreist eine Vignette braucht.
Ich denke aber wenn du mit den Motorrädern dort fährst muss auch jedes Motorrad eine Vignette haben.

Liebe Grüße und gute Reise in die schöne Schweiz

Heike

Hallo Sabine

Die Vignette gehört auf den Anhänger, auf dem Motorrad gilt Sie nicht.

Also, auch wenn ich die Schweizer Vignette nicht gerade teuer finde (alles inklusive, im Gegensatz zu der fast dreimal so teuren Oesterreicher Vignette) hier mal ein Tip:
Kauft Euch im Laden einen Spray für das Entfernen von Etiketten und einen Bastler-Kontaktspray (hat nichts mit Kontakten zu Bastlern zu tun :wink:) ). Mit dem ersten entfernt ihr vorsichtig die Klebeschicht (VOOOORSICHTIG! Die habe die speziell präpariert!!). Wenn die Vignette wirklich sauber ist, aber wirklich, sie darf nicht mehr kleben, dann etwas Kontaktspray drauf und so habt ihr eine übertragbare Vignette. Am Anhänger etwas problematisch, aber sonst geht das ok. Früher ging es mit dem normalen Hautfett (Vignette z.B. auf die Glatze kleben und ein paar mal abziehen) aber das geht nicht mehr.

LIEBE SABINE,

SO VIEL ICH WEISS, MUSS JEDES FAHRZEUG EINE VIGNETTE HABEN.BITTE INFORMIERE DICH ZUR SICHERHEIT BEIM ZOLLAMT IN BASEL ODER RHEINFELDEN.

GUTE FAHRT,
HHLOTUS

Liebe Sabine

Eine Frage ist etwas verwirrlich:

Also, falls Du mit einem Hänger mit Motorrädern obendrauf an einem PW oder anderen Zugfahrzeug (4 Räder) fährst: der ist vignettenpflichtig, egal was drauf geladen ist (ob Motorräder, Kühe oder leer…)

Ein Motorradanhänger, d.h. eine Verlängerung eines Motorrades mit einem Anhänger (meist starr) - der ist nicht vignettenpflichtig wie auch ein Motorradseitenwagen. (siehe Bundesbehörden … Landesrecht > SR741.72 Aabs. 3 alinea g)

Alles klar?

Gruss Leo

Lieber Leo,
vielen Dank für Deine Antwort. Natürlich auch an die anderen. Die Frage ist, ob ich eine extra Vignette brauche, wenn das Motorrad auf dem Anhänger eine sichtbare Vignette bereits hat?

Schönen Dank für Eure Antworten
Grüße Sabine

Hallo Sabine,

da gibt es eine klare Antwort (leider):

Die Vignette muss auch auf den Anhänger, die Vignette auf dem Töff nützt gar nichts.

Ich wünsche dir eine schöne Zeit in der Schweiz.

Gruss
Walter

Du brauchst für den Hänger eine Vignette.

Ciao!

Sabine:

Die Vignette (am Motorrad) ist nach Rechtslage Bestandteil dieses Fahrzeuges und darf nicht für ein anderes verwendet werden. Ummontieren ist nicht gestattet. Die Vignette die am Motorrad klebt gestattet es Dir, mit DIESEM Motorrad auf CH Autobahnen zu fahren, aber (leider) nicht dem Hänger der drunter fährt. Leider ist das so. Hingegen braucht ein Motorrad das nur trasnportiert wird natürlich keine Vignette. Da lässt sich vieleicht mit etwas denzenter Vorsicht einer Rasierklinge und mit Hilfe einer transparenten Selbstklebefolie was ändern…

Jedenfalls gute Reise (auch wenns vielleicht Fr. 40.- extra kostet).

Gruss Leo

Hallo
So viel ich weiss braucht jedes Fahrzeug (auch Anhänger) eine Vignette. Ich habe schon Anhänger mit Vignette gesehen. Bin aber nicht sicher wie das mit Motorrädern ist.
Grüsse

_Hallo Sabine

Starre Anhänger sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Aber wenn Du ganz sicher sein willst würde ich beim Zoll oder der Oberzilldirektion in Bern anfragen. Nummer findest Du sicher im Netz.

Viele Grüsse
Stephan Schlatter

Hallo Sabine

du fährst nicht mit den Motorrädern durch die Schweiz sondern die bleiben immer auf dem Anhänger? Also meiner überlegung nach braucht nur das Zugfahrzeug des Anhängers eine Vignette aber 100% sicher bin ich nicht. Ich würde hierführ direkt beim Zoll Fragen

Grüsse aus der Südschweiz
Philipp

Hallo Sabine

Ich hab mir gedacht "Mensch. Dass ist eine gute Frage, schaute nach aber war nicht sicher. Also habe ich die Quelle angefragt und bekam folgende Antwort:

Es müssen immer diejenigen Fahrzeuge mit einer Vignette ausgerüstet sein, mit welchen die Autobahnen auch tatsächlich befahren werden. Deshalb muss der Motorradanhänger bei Befahren der Schweizer Autobahnen mit einer Vignette versehen werden. Die Vignette eines darauf transportierten Motorraders kann leider nicht für den Anhänger gelten.

Freundliche Grüsse
Roger Hafner
Zollexperte

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben

Monbijoustrasse 40, 3003 Bern

Tel +41 31 322 59 88
Fax +41 31 323 30 94
[email protected]
www.ezv.admin.ch


Durch:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/informatione…
https://www.efiliale.de/efiliale/katalog/produktKate…


Trotzdem, schoene Reise in die Schweiz :smile:

Hallo,
da kenne ich mich leider auch nicht genauer aus.

Hallo Sabine

Ich kenne mich damit leider gar nicht aus.

Gruss
Jonathan