Hallo Sabine
Ich hab mir gedacht "Mensch. Dass ist eine gute Frage, schaute nach aber war nicht sicher. Also habe ich die Quelle angefragt und bekam folgende Antwort:
Es müssen immer diejenigen Fahrzeuge mit einer Vignette ausgerüstet sein, mit welchen die Autobahnen auch tatsächlich befahren werden. Deshalb muss der Motorradanhänger bei Befahren der Schweizer Autobahnen mit einer Vignette versehen werden. Die Vignette eines darauf transportierten Motorraders kann leider nicht für den Anhänger gelten.
Freundliche Grüsse
Roger Hafner
Zollexperte
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben
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Tel +41 31 322 59 88
Fax +41 31 323 30 94
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Durch:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/informatione…
https://www.efiliale.de/efiliale/katalog/produktKate…
Trotzdem, schoene Reise in die Schweiz 